Diablo 3: China ermutigt Entwickler-Gruppe Skidrow zur Fertigstellung des Offline-Cracks

LOL...das ist doch mal ne geile News! :D
Soweit ich weiß gibts den aber schon seit einigen Wochen. :ugly:
 
Da hast du selbstverständlich nicht ganz unrecht. Nach dem EuGH Urteil könnte es für Blizzard in Zukunft schwer werden, den Gebrauchtmarkt einzuschränken. Gleiches gilt auch für Steam und Co.

Das denke ich nicht: EuGH: Gebrauchte Download-Software darf weiterverkauft werden - Auswirkungen auf PC-Spiele?

Auswirkungen auf Spiele
Fraglich ist, welche Auswirkungen das Urteil auf heruntergeladene Spiele mit Account-Bindung haben kann. Das BGH Urteil vom 11.02.2010 (I ZR 178/08) zum Steam-Spiel Half-Life 2 dürfte noch in Erinnerung sein, führte es doch faktisch zum Tod des Gebrauchtmarktes. Der BGH kam damals zu dem Schluss, dass zwar die erworbene DVD verkauft werden darf, nicht aber der Account. Steam, wie auch andere Online-Dienste, untersagen den Verkauf oder gar die einfache Übertragung des Accounts an andere Personen. Zu Recht, wie der BGH feststellte.

Wer nun angesichts des EuGH-Urteils frohlockt, wird bei genauerer Betrachtung wieder auf den Boden der Tatsachen geholt. Das damalige BGH-Urteil hatte die Abtretung der Accounts zum Inhalt, nicht von Computerprogrammen. Accounts sind keine Computerprogramme, sondern ein gemischter Vertragstypus, der am ehesten einem Werkvertrag bzw. Dienstvertrag entspricht. Der BGH stellte schon zuvor fest, dass auf Datenträgern befindliche Software weiterhin verkauft werden darf. Angesichts des EuGH-Urteils darf diese Aussage vermutlich auch auf Download-Software erweitert werden. Weiterhin nicht umfasst wären aber Accounts, denn diese sind auch für heruntergeladene Software zwingend notwendig. Im Ergebnis würde Account-gebundene Software nach wie vor einem Weiterverkaufsverbot unterliegen.
Das Urteil hat nichts mit dem Verkauf von Accounts zutun, sondern handelt nur über den Verkauf von Software(-Lizenzen). War aber klar, dass das Urteil direkt von den Rechtslaien missverstanden und das Missverständnis auch noch verbreitet wird.


---

Hinweis der Moderation:

Personenbezogene Angriffe werden nicht geduldet und entsprechend den Forenregeln verwarnt.
 
LOL...das ist doch mal ne geile News! :D
Soweit ich weiß gibts den aber schon seit einigen Wochen. :ugly:

Das was ich am besten fand war:
"bekannt für die nicht immer legale Bereitstellung diverser Spiele-Cracks"

...sehr euphemistisch. :D


Ich glaube es gibt nen Keks von ner anderen Gruppe die da alles mögliche emuliert der auch laufen soll (und auch bei der BETA schon einigermaßen ging) aber wohl insgesamt natürlich weder legal noch wirklich brauchbar.
 
Zurück