Auswirkungen auf Spiele
Fraglich ist, welche Auswirkungen das Urteil auf heruntergeladene Spiele mit Account-Bindung haben kann. Das BGH Urteil vom 11.02.2010 (I ZR 178/08) zum Steam-Spiel Half-Life 2 dürfte noch in Erinnerung sein, führte es doch faktisch zum Tod des Gebrauchtmarktes. Der BGH kam damals zu dem Schluss, dass zwar die erworbene DVD verkauft werden darf, nicht aber der Account. Steam, wie auch andere Online-Dienste, untersagen den Verkauf oder gar die einfache Übertragung des Accounts an andere Personen. Zu Recht, wie der BGH feststellte.
Wer nun angesichts des EuGH-Urteils frohlockt, wird bei genauerer Betrachtung wieder auf den Boden der Tatsachen geholt. Das damalige BGH-Urteil hatte die Abtretung der Accounts zum Inhalt, nicht von Computerprogrammen. Accounts sind keine Computerprogramme, sondern ein gemischter Vertragstypus, der am ehesten einem Werkvertrag bzw. Dienstvertrag entspricht. Der BGH stellte schon zuvor fest, dass auf Datenträgern befindliche Software weiterhin verkauft werden darf. Angesichts des EuGH-Urteils darf diese Aussage vermutlich auch auf Download-Software erweitert werden. Weiterhin nicht umfasst wären aber Accounts, denn diese sind auch für heruntergeladene Software zwingend notwendig. Im Ergebnis würde Account-gebundene Software nach wie vor einem Weiterverkaufsverbot unterliegen.