Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig

Jetzt ist Ihre Meinung zu Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

arrow_right.gif
Zurück zum Artikel: Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig
 
Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig

na hoffentlich wird der fall zum anlass genommen, die angelegenheit der haftung endlich mal zu klären.
 
AW: Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig

Es sollte nur nicht davon ausgegangen werden, dass entschieden wird: keine Störerhaftung, saugt, was das Zeug hält.

Bedenkenswert ist auf jeden Fall:

- ich habe ein volljähriges Kind im Haushalt ;-). Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dieses lückenlos in seinem Online-Verhalten zu überwachen. Ich gehe sogar davon aus, dass ich das aus rechtlichen Gründen nicht darf. Beispiel aus der Vergangenheit: Ich habe bei der Telekom mal Einzelverbindungsnachweis gebucht. Da dieses auch auf eine Überwachung - ich kann nachvollziehen, wer wann wie lange mit wem telefoniert hat - hinausläuft, mußten alles volljährigen Personen im Haushalt unterschreiben, dass sie mit dem Einzelverbindungsnachweis einverstanden sind. Es kann doch nicht sein, dass mir in meinem Haushalt der Orwell aufgezwungen wird, um nicht in existenzgefährdende Situationen zu kommen.

- das Land Berlin macht mal wieder einen Anlauf für ein freies "Berlin-WLan". Die SPD/CDU-Landesgerierung hat gerade eine Initiative losgetreten, damit das Land mit diesem WLan nicht in die Haftung kommt. Es sollen endlich Regelungen her, damit freie WLans möglich sind. Die sollen das bloß nicht auf "gewerbliche" Betreiber beschränken, sondern allen die Möglichkeit geben, etwas von Ihrer Bandbreite der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Stellt Euch das mal vor: zumindest in Städten eine signifikante Abdeckung mit freien WLans. Wenn sowas mal möglich ist, bin ich der erste, der einen zweiten WLan-Router in eine DMZ stellt und ein "1000er DSL" von meiner Bandbreite der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
 
AW: Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig

Es sollte nur nicht davon ausgegangen werden, dass entschieden wird: keine Störerhaftung, saugt, was das Zeug hält.

Bedenkenswert ist auf jeden Fall:

- ich habe ein volljähriges Kind im Haushalt ;-). Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dieses lückenlos in seinem Online-Verhalten zu überwachen. Ich gehe sogar davon aus, dass ich das aus rechtlichen Gründen nicht darf. Beispiel aus der Vergangenheit: Ich habe bei der Telekom mal Einzelverbindungsnachweis gebucht. Da dieses auch auf eine Überwachung - ich kann nachvollziehen, wer wann wie lange mit wem telefoniert hat - hinausläuft, mußten alles volljährigen Personen im Haushalt unterschreiben, dass sie mit dem Einzelverbindungsnachweis einverstanden sind. Es kann doch nicht sein, dass mir in meinem Haushalt der Orwell aufgezwungen wird, um nicht in existenzgefährdende Situationen zu kommen.

- das Land Berlin macht mal wieder einen Anlauf für ein freies "Berlin-WLan". Die SPD/CDU-Landesgerierung hat gerade eine Initiative losgetreten, damit das Land mit diesem WLan nicht in die Haftung kommt. Es sollen endlich Regelungen her, damit freie WLans möglich sind. Die sollen das bloß nicht auf "gewerbliche" Betreiber beschränken, sondern allen die Möglichkeit geben, etwas von Ihrer Bandbreite der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Stellt Euch das mal vor: zumindest in Städten eine signifikante Abdeckung mit freien WLans. Wenn sowas mal möglich ist, bin ich der erste, der einen zweiten WLan-Router in eine DMZ stellt und ein "1000er DSL" von meiner Bandbreite der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.

Nach dem Gesetz darfst du dein volljähriges Kind nicht ohne seine Zustimmung überwachen. Du hast nicht einmal Weisungsrecht, wenn es nicht zustimmt! Ich darf auch nicht einmal ein minderjähriges Kind zwingen irgend was, was es nicht will nicht zu machen - nach dem Gesetz - aber die Abmahnanwälte gehen davon aus, daß ich als Internetanschlußinhaber dieses tun darf. So versuchen sie die Eltern oder Erziehungsberechtigte mit voller Haftung für die Taten ihrer minderjähriger Kinder zu belegen, obwohl eine 24 Stündige Überwachung weder üblich noch als normal angesehen wird... Ein Minderjähriger vor vollendeten 14 Lebensjahr kann nicht verurteilt werden, da zu grün ( Ältere Jugentliche haben doch Jugend- Recht), aber die Abmahnanwälte interessiert nur das Geld, so wie die gesammte Musikindustrie auch. Kollateralschaden werden gerne in Kauf genommen, Hauptsache das Geld stimmt.
Ich bin mir sicher, dass Weisungsurteil von Verfassungsgericht die gängige Praxis der Musikindustrie und ihrer Abmahnklientel diese fiese Geschäftsgrundlage eindeutig einschränkt.
 
AW: Filesharing: Verfassungsgericht hält Klärung der Haftungsfrage für notwendig

Es sollte nur nicht davon ausgegangen werden, dass entschieden wird: keine Störerhaftung, saugt, was das Zeug hält.

Bedenkenswert ist auf jeden Fall:

- ich habe ein volljähriges Kind im Haushalt ;-). Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dieses lückenlos in seinem Online-Verhalten zu überwachen. Ich gehe sogar davon aus, dass ich das aus rechtlichen Gründen nicht darf. Beispiel aus der Vergangenheit: Ich habe bei der Telekom mal Einzelverbindungsnachweis gebucht. Da dieses auch auf eine Überwachung - ich kann nachvollziehen, wer wann wie lange mit wem telefoniert hat - hinausläuft, mußten alles volljährigen Personen im Haushalt unterschreiben, dass sie mit dem Einzelverbindungsnachweis einverstanden sind. Es kann doch nicht sein, dass mir in meinem Haushalt der Orwell aufgezwungen wird, um nicht in existenzgefährdende Situationen zu kommen.

- das Land Berlin macht mal wieder einen Anlauf für ein freies "Berlin-WLan". Die SPD/CDU-Landesgerierung hat gerade eine Initiative losgetreten, damit das Land mit diesem WLan nicht in die Haftung kommt. Es sollen endlich Regelungen her, damit freie WLans möglich sind. Die sollen das bloß nicht auf "gewerbliche" Betreiber beschränken, sondern allen die Möglichkeit geben, etwas von Ihrer Bandbreite der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Stellt Euch das mal vor: zumindest in Städten eine signifikante Abdeckung mit freien WLans. Wenn sowas mal möglich ist, bin ich der erste, der einen zweiten WLan-Router in eine DMZ stellt und ein "1000er DSL" von meiner Bandbreite der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.

Naja, wenn jemand volljährig ist kann er ja theoretisch auch selber einen Anschluss beantragen und dann läuft der Anschluss auch nicht mehr auf dich sondern die andere Person, und die haftet dann auch komplett für sich selber.
Wäre ja dein eigenes Pech, wenn du ihm den Zugang erlaubst an deinem Anschluss. So würde ich das sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück