In der vorliegenden Entscheidung ging es ausschließlich um die Verlinkung im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit und dass diese Verlinkung im Rahmen der Pressefreiheit gedeckt ist. Für einfache Forenuser bleibt es nach wie so wie es ist, gefährlich nahe an der Rechtswidrigkeit (Einzelfallabhängig) mit der Konsequenz, dass Forenbetreiber mit Rücksicht auf den §10 TMG diese Inhalte entfernen werden.
Was ist denn ein "einfacher Forenuser"?
Was ist denn eine journalistische Tätigkeit, und wo fängt diese an, und wo hört diese auf? Hier im Forum ist wohl mehr davon zu finden, als man auf den ersten Blick meinen könnte.
Meiner Meinung nach fallen darunter nämlich 99% aller User-News, sicherlich 90%+ aller Tagebücher und Anleitungen, 100% aller Reviews/Kurztests.
Es sei an dieser Stelle gesagt, dass die Rechtsprechung zum §10 TMG unnötig restriktiv ist, weswegen einmal mehr gelöscht wird, als einmal zu wenig. Nicht nur aus Sicht des Users bedauerlich.
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Jup da wird wieder eine Situation aufgebaut, die die Sache sehr schwierig macht. Wobei für euch die Sache wirklich klar bleibt, da ihr einfach gewisse Nutzungsbedingungen für euer Forum habt, und damit aus dem Schneider seit.
Etwas unbefriedigend ist die ungeklärte Situation für Blogger und Schreiber von Forenbeiträgen. Obwohl die oft mehr Leser haben als so manche Provinzzeitung und oft hochwertige Beiträge veröffentlichen, stehen die nach Sicht der Rechtssprechung eher unter dem Schutz der Pressefreiheit. Das ist m.E. Denken des 20. Jahrhundert und verkennt die Wirklichkeit des Internets
Blogger werden eigentlich durchweg von den Gerichten unter die Pressefreiheit gestellt. Solange ein halbwegs klares Auftreten des Blogs vorhanden ist, wird der Blogger auch sehr gute Chancen haben, vor Gericht gegen z.B. eine Behörde Recht zu bekommen, wenn diese mit Informationen nicht rausrücken will, weil er kein "Journalist" ist. Ist halt aufwendiger ohne Presseausweis. Aber das Recht hat man dennoch.
Es heißt ja auch immer Presse- UND Meinungsfreiheit. Soweit ich das verstanden habe hier auch. Ich bin mir also nicht mal so sicher, ob eine journalistische Arbeit vorrausgesetzt wird. Habs jetzt aber auch nicht nochmals gelesen muss ich zugeben.
Wie dem auch sei. Journalist ist halt kein geschützter Begriff/Beruf. Jede Depp kann hingehen, und sich Journalist, Hausverwalter, Makler oder was auch immer nennen, was nicht geschützt ist...