BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit

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Ich hab mich schon immer gewundert, wie es funktionieren kann das bekannte PC-Zeitschriften abundan eine "Blacklist" mit in deutschland illegalen Programmen veröffentlichen dürfen.

Es ist aber schön das es noch Meinungsfreiheit in Deutschland geben darf (ohne Konsequenzen), wenn auch nicht in allen Bereichen.
 
SUPER Urteil, das der gesamten IT/Nachrichten Zunft mehr Rechtssicherheit bringt!!!

PCGH wird sich darüber sicherlich auch freuen, da in Zukunft entweder freier berichtet werden kann, ohne Anspielungen zu machen, und dabei ein schlechtes Bauchgefühl eventuell zu haben :daumen:

Meinungs-/Pressefreihet FTW!
 
Haben alle im Oktober gepennt? Das Urteil ist vom Oktober 2010. Letzte Woche kam die schriftliche Urteilsbegründung (11.04.2011).
Warum wird so getan, alsob dieses Urteil neu ist und es erst seit gestern veröffentlicht wurde?
 
Trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn man Links zu solcher Software nicht unbedingt gutheißen muss.
 
Ich hab mich schon immer gewundert, wie es funktionieren kann das bekannte PC-Zeitschriften abundan eine "Blacklist" mit in deutschland illegalen Programmen veröffentlichen dürfen.

Es ist aber schön das es noch Meinungsfreiheit in Deutschland geben darf (ohne Konsequenzen), wenn auch nicht in allen Bereichen.

Ja, über die Rubrik "neu auf dem Index" der PC-Welt hat mich auch schon immer etwas gewundert ;). Wenn man genau hinschaut, sieht man aber, dass die nur das Programm genannt haben, aber keine Seite, wo es zu finden ist. Mit dieser falschen Zurückhaltung dürfte es nach dem BGH-Urteil wohl vorbei sein. Ist ja auch albern, denn wer weiß wonach er suchen muss, wird es auch finden

Auch ich sehe das Urteil als wichtigen Meilenstein für die Meinungsfreiheit an.
 
Eine Frage an die Redaktion, vielleicht hat sich Euer Justitiar schon dazu geäußert:

Wer darf jetzt eigentlich was? Wenn ich jetzt hier - rein theoretisch - in Eurem Forum eine Diskussion über zum Beispiel DVD und CSS vom Zaun breche, was würdet Ihr tun? Im Zuge dieser Diskussion diskutieren wir verschiedene Tools und posten auch ein paar Links, damit man nicht so umständlich googeln muß.

Ich bin nun mal Forist und kein Journalist, Ihr verantwortet das Forum, die Suppe müsstet Ihr auslöffeln.

Wir werdet Ihr das handhaben, in Bezug auf das Thema zum einen und in Bezug auf die Links zum anderen?
 
Eine Frage an die Redaktion, vielleicht hat sich Euer Justitiar schon dazu geäußert:

Wer darf jetzt eigentlich was? Wenn ich jetzt hier - rein theoretisch - in Eurem Forum eine Diskussion über zum Beispiel DVD und CSS vom Zaun breche, was würdet Ihr tun? Im Zuge dieser Diskussion diskutieren wir verschiedene Tools und posten auch ein paar Links, damit man nicht so umständlich googeln muß.

Ich bin nun mal Forist und kein Journalist, Ihr verantwortet das Forum, die Suppe müsstet Ihr auslöffeln.

Wir werdet Ihr das handhaben, in Bezug auf das Thema zum einen und in Bezug auf die Links zum anderen?



Das würde mich auch interessieren.;)
 
Wenn man genau hinschaut, sieht man aber, dass die nur das Programm genannt haben, aber keine Seite, wo es zu finden ist. Mit dieser falschen Zurückhaltung dürfte es nach dem BGH-Urteil wohl vorbei sein.
Mitnichten!

Wer den Leitsatz des Urteils mal gelesen hat, weiß auch warum:
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
Die Verlinkung muss als eine Art Fußnote für einen Artikel, der seinerseits von der Presse- bzw. Meinungsfreiheit gedeckt ist, fungieren. Ein Artikel, der nur den Zweck verfolgt, Werbung für diese Programme zu machen, genießt weiterhin keinen Grundrechtsschutz.

Ich bin nun mal Forist und kein Journalist, Ihr verantwortet das Forum, die Suppe müsstet Ihr auslöffeln.
Ein Forenbetreiber ist im Falle rechtswidriger Inhalte erst nach Kenntniserlangung letzterer in der Pflicht dem entgegen zu wirken (also löschen).
 
Ich denke da eher an gecrackte Spiele. Die Fragen tauchen so schon ab und an auf. Sollte in diesem Forum in jeder Hinsicht ein selbstverständliches und absolutes NO-GO sein. Wer sich über ein derartiges Thema informieren möchte, sollte da schon kreativer und vorallem unauffälliger vorgehen.
IMHO & MfG
 
In der vorliegenden Entscheidung ging es ausschließlich um die Verlinkung im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit und dass diese Verlinkung im Rahmen der Pressefreiheit gedeckt ist. Für einfache Forenuser bleibt es nach wie so wie es ist, gefährlich nahe an der Rechtswidrigkeit (Einzelfallabhängig) mit der Konsequenz, dass Forenbetreiber mit Rücksicht auf den §10 TMG diese Inhalte entfernen werden.

Es sei an dieser Stelle gesagt, dass die Rechtsprechung zum §10 TMG unnötig restriktiv ist, weswegen einmal mehr gelöscht wird, als einmal zu wenig. Nicht nur aus Sicht des Users bedauerlich. :(
 
Ein Forenbetreiber ist im Falle rechtswidriger Inhalte erst nach Kenntniserlangung letzterer in der Pflicht dem entgegen zu wirken (also löschen).

Genau das ist die Frage, dass hast Du richtig erkannt. Ist basierend auf diesem Urteil nun der Link auf ein nicht legales Tool zulässig? Kann auf einen Forenbeitrag auch der Grundsatz der Meinungs- und Pressefreiheit angewendet werden? Du hast z.B. nicht berücksichtigt, dass dieses ein moderiertes Forum ist. Der Betreiber ist weiterhin gewerblich tätig. Hier werden besondere Sorgfaltspflichten vorausgesetzt. Das der Forenbetreiber Kenntnis von diesem Inhalt hat, muß ebenfalls aufgrund vorgenannte Aspekte vorausgesetzt werden.

edit: Danke Pokerclock, hatte ich auch vermutet. Vor dem Gesetzt sind doch nicht alle Menschen gleich ;-)
 
Nja...man kann es sehen wie man will zum einen der "Schaden" durch den umgangenen Kopierschutz zum anderen eben die Presse,-Meinungsfreiheit...
 
Es sei an dieser Stelle gesagt, dass die Rechtsprechung zum §10 TMG unnötig restriktiv ist, weswegen einmal mehr gelöscht wird, als einmal zu wenig. Nicht nur aus Sicht des Users bedauerlich. :(

Ich stimmte Dir absolut zu. Ein kleines ABER habe ich aber doch: die Grenze ist schwer zu ziehen, aber es gibt doch Themen, die wir in diesem Forum nicht haben wollen. Wie z.B. mea1cum77 ins Gespräch brachte Cracks für Spiele - geht gar nicht. Daher lieber klare Regeln, die vielleicht etwas zu eng sind. Sonst kommt Ihr Mods irgendwann ins Schwimmen, wenn es um das Begründen von Löschungen geht ;-)
 
Für das Forum ändert sich nichts. Wer hoffte jetzt Anleitungen zum Raubkopieren schreiben zu können, der irrt. :) Auf der Main halten wir es ja auch so, dass es keine Links zu solch kritischen Themen gibt. Wenn wir Meldungen über Spieleleaks haben, gibt es ja auch keinen Link zum Torrentfile oder was auch immer. Was indizierte Spiele angeht ist und bleibt das ein leidiges Thema. Werbung für diese Spiele ist untersagt, Berichterstattung im Rahmen der Pressefreiheit wohl erlaubt. Aber wo genau da die Grenze ist, steht nirgends. ;) Es ist dann auch immer noch zu unterscheiden, ob man branchennah oder branchenfern ist. Unterm Strich bleibt bei PCGH alles wie gehabt - bis auf Weiteres. Just my 2 cents.
 
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