Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu 5G-Netz: Bundesnetzagentur nennt Bedingungen für Frequenzversteigerung
Kommendes Jahr werden die Frequenzen des 5G-Netzes versteigert. Die Rahmenbedingungen für die Auktion wurden nun durch die Bundesnetzagentur bekanntgegeben. Eine flächendeckende Versorgung wird laut den Eckpunkten nicht zur Pflicht. Einmal mehr werden gerade Haushalte in ländlichen Regionen benachteiligt. Zusätzlich gibt es keine Pflicht für National Roaming.
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