Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Minderungsanspruch für zu langsames Internet: Bundesnetzagentur nennt die Regeln
Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes haben Kunden einen Minderungsanspruch für zu langsames Internet. Wie man den ermittelt, erklärt die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung.
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