Rechtliche Lage

MontagID

Freizeitschrauber(in)
Hallo zusammen,

mich würde von jemandem der Ahnung hat interessieren, wie die Rechtslage bei Downloads kopiergeschützter Inhalte aussieht.
Speziell von Inhalten zb. wie sie auf hd-area.org oder movie-blog.org zu finden sind.
Ich habe nicht vor die Seiten zu nutzen (wir sind mit Amazon und Netflix bestens bedient)!

Allerdings interessiert mich das, da damals im Bekanntenkreis die Meinung vertreten wurde, dass der download soweit nicht illegal sei, der Besitz auch nicht. Was illegal ist, sei die Verbreitung der Daten.
War das so und/oder ist das so? Wenn nein, wie siehts aus?
 
Die Seiten bieten offensichtlich Inhalte an, die illegal angeboten werden. Ergo ist auch das Nutzen der Seiten auch als Downloader nicht erlaubt.
 
wenn ich die blu ray zuhause stehen habe? dann dürfte ich den inhalt doch auch digital besitzen, oder etwa nicht?
 
Nö... Eine BluRay enthält einen Kopierschutz, der nicht umgangen werden darf. Du darst Dir davon KEINE Sicherungskopie erstellen und KEINE digitale Kopie. Machnmal gibt es bei BluRays jedoch eine digitale Kopie dazu, die man sich ansehen kann.

Bei den im Netz kursierenden Dateien wurde der Kopierschutz umgangen. Also illegal.
 
Also soweit ich weiß, aber das war damals noch mit DVDs, die aber auch einen Kopierschutz hatten, durfte man, wenn man die originale DVD hatte, digitale Sicherungsdateien erstellen, egal wie. Man darf diese Dateien aber nicht verbreiten.
Rechtlich bist du mit den Dateien, wenn mal dein PC gefilzt wird und sowas entdeckt wird, höchst illegal dran. Aber da sind viele Grauzonen, da sowas gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt ist. Beim privaten Gebrauch ist sowas vllt. grad noch geduldet, aber sobald es ums selbst anbieten und verbreiten geht, bist du definitiv fällig und das wird sehr sehr sehr teuer dann.

Das trifft z.B. auf Torrents, wo du runter lädst und gleichzeitig hoch lädst, da trifft dich das Gesetz mit der vollen Härte, da du es dann selbst anbietest.
 
Du darfst bei uns keinen Kopierschutz umgehen.
Wenn die DVD keinen Kopierschutz hat, darfst du dir auch eine Sicherung davon machen, aber nicht wenn der Hersteller das technisch unterbindet.
Da solche Dateien aber es nicht ins Netz schaffen können (da Privat) können sie auch nicht legal sein.

In der Schweiz dürftest du auch den Kopierschutz für Privatkopien umgehen.
 
Nö, dafür wurde ja HDCP erfunden.
Wobei es wohl Zwischenschalter gibt/gab welche einfach der anderen Seite "erzählt" haben sie würden die Daten auf einem Monitor ausgeben und stattdessen ungeschützt auf HDMI weitergeleitet haben.
 
Dann hast Du ja keinen Kopierschutz umgangen. Aber ne scheisz Qualität. :D Verbreiten darfst Du Deine Aufnahme aber dennoch nicht.
 
Also früher gab es Kinos, die haben direkt einen Mitschnitt ohne Publikum gemacht vom Film, den sie gerade abspielten. Dann noch entsprechende Tonspur drüber pappen...

Ist das nicht so wie beim Radio, da darf man doch auch aufnehmen und für den Eigenbedarf verwenden. Ist ja schon fast Diskriminierung, wenn man das im Kino nicht dürfte :devil:
 
wie gesagt, mein stand war, dass man inhalte besitzen darf, für die man auch bezahlt hat.
also im konkreten fall heißt das: ich kaufte dvd xy. entsprechend darf ich auch eine digitale"kopie" besitzen - auch für den fall, oder gerade für den fall, dass die dvd kaputt geht.
JA, das umgehen des kopierschutzes ist nicht erlaubt, der besitz einer digitalen kopie aber nicht verboten...
das verbreiten von kopien allerdings ist verboten. und das ist doch meines wissens auch der punkt, für den man verurteilt werden würde und nicht für den besitz?

denn was ist eigentlich geschützt? doch hauptsächlich das urheberrecht?! und das verletze ich ja nicht, wenn ich im besitz einer originalkopie bin und mir diese zur sicherheit noch mal digital in den schrank lege (das erlangen dieser sicherheitskopie ist wohl das problem).
ich fang doch erst dann an, dieses zu verletzen, wenn ich eine kopie meiner originalkopie vertreibe (deale ;))????
 
In Deutschland ist es illegal den Kopierschutz zu umgehen, genauso wie der Download illegaler Dateien. Dementsprechend kannst du keine legale, digitale Kopie besitzen.
 
Und wie soll man dann backup kopieen (Kompakt Disk) machen dürfen? Oder wurde des Gesetz mal eben still,heimlich und schnell gekippt?
 
Wobei man auch fertige Kopien als illegal ansehen kann wenn der Hersteller kein Medium ohne Kopierschutz zum Verkauf anbietet.
Ob DVD, BD oder Stream, nahezu alles hat einen Kopierschutz, bzw. DRM.
 
wie gesagt, mein stand war, dass man inhalte besitzen darf, für die man auch bezahlt hat.
Das war nie so generalisiert. Es geht immer um das konkrete Werk.

also im konkreten fall heißt das: ich kaufte dvd xy. entsprechend darf ich auch eine digitale"kopie" besitzen - auch für den fall, oder gerade für den fall, dass die dvd kaputt geht.
Nein.

JA, das umgehen des kopierschutzes ist nicht erlaubt, der besitz einer digitalen kopie aber nicht verboten...
Das ergibt keinen Sinn.

das verbreiten von kopien allerdings ist verboten.
Auch falsch, da du eine rechtmäßig erstellte Privatkopie z.B. bei dir im Haushalt oder an eine kleine Anzahl Freunde verteilen darfst.

und das ist doch meines wissens auch der punkt, für den man verurteilt werden würde und nicht für den besitz?
Die hierbei relevante Handlung, die zu einer Urheberrechtsverletzung führen kann, ist die Vervielfältigung. Ein Download ist eine Vervielfältigung.

denn was ist eigentlich geschützt? doch hauptsächlich das urheberrecht?! und das verletze ich ja nicht, wenn ich im besitz einer originalkopie bin und mir diese zur sicherheit noch mal digital in den schrank lege (das erlangen dieser sicherheitskopie ist wohl das problem).
ich fang doch erst dann an, dieses zu verletzen, wenn ich eine kopie meiner originalkopie vertreibe (deale ;))????
Joa du hast da ein gewaltiges Verständnisproblem. Daher kommen auch deine zahlreichen nicht zutreffenden Annahmen.

Das deutsche Urheberrecht schützt die Befugnis des Urhebers mit seinem Werk nach seinen Vorstellungen verfahren zu können. Davon gibt es für alle Werke, die keine Computerprogramme sind (!), die Schranke der Privatkopie. Diese muss der Urheber dulden - aber nur dann, wenn er sein Werk nicht mittels eines technisch wirksamen Kopierschutzes geschützt hat.

Es ist damit ja wohl logisch, dass von einer DVD, die kopiergeschützt ist, alle im Umlauf befindlichen Kopien (mit ausgehebeltem Schutz) nicht zulässig sind.

Praktische Probleme zur vertiefenden Lektüre:
- Ist der Kopierschutz einer DVD heutzutage überhaupt noch als wirksam i.S.d. UrhG zu klassifizieren?
- Wann ist eine Quelle im Internet offensichtlich rechtswidrig?
- Da praktisch jedes Werk inzwischen kopierschützt ist und damit das Recht auf Privatkopie fast vollständig ausgehebelt wurde: Wozu brauchen wir dann noch die GEMA?
 
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