Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Recht: EuGH-Urteil zu Facebooks automatischem "Gefällt mir"-Button
Plugins von sozialen Netzwerken dürfen auf Webseiten nur noch mit der expliziten Zustimmung der Nutzer personenbezogene Daten an Facebook und Co. übertragen. Webseiten-Anbieter, die beispielsweise einen "Gefällt mir"-Button integrieren, sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung.
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