Nightslaver
PCGH-Community-Veteran(in)
Viele dürften die Aufregung um Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform mitbekommen haben, welcher das Urheberrecht "an das digitale Zeitalter anpassen sollte" und unter anderem wegen seiner geplanten Uploadfilter Bedenken und Kritik auslöste.
Umso hoffnungsvoller waren viele als es hieß das die Verhandlungen vor einigen Wochen scheinbar wegen Unstimmigkeiten über den Entwurf gestoppt wurden.
Wie die Seite t3N und weitere nun berichteten (warum eigentlich mal wieder PCGH.de nicht?) scheint es aber so als war der Artikel 13 nicht (wie vermutet wurde) wegen der 11 Gegenstimmen vom Tisch gewesen sondern weil Frankreich und Deutschland sich bei der Ausgestaltung uneins waren.
Auch wird die Einführung jetzt nach Einigung der beiden Länder wieder aufgenommen und könnte es für alle Beteiligten noch deutlich schlimmer kommen als ursprünglich bereits geplant war.
So soll es nun nach dem neuen Deutsch / Französischen Deal für alle Plattformen ausnahmslos verpflichtend sein einen Uploadfilter zu installiern, sofern sie nicht alle drei der nachfolgend genannten Ausnahmen erfüllt werden:
- Angebot nicht älter als 3 Jahre
- Jahresumsatz niedriger als 10 Millionen Euro
- weniger als 5 Millionen Nutzer im Monat
Gerade für kleinere Angebote dürfte eine Umsetzung nach diesen Kriterien zu einem ernsthaften Problem werden und dazu führen das sie ihr Angebot einstellen müssen / werden.
Düstere Aussichten also und als wäre das nicht genug bleibt Gegnern von Artikel 13 nicht gerade viel Zeit darauf zu reagieren, so könnte die Ratsposition bereits am Freitag beschlossen und bereits bis März / April vom EU-Parlament verabschiedet werden.
Quelle: t3N Uploadfilter – Artikel 13 doch wieder unterwegs | t3n – digital pioneers
Umso hoffnungsvoller waren viele als es hieß das die Verhandlungen vor einigen Wochen scheinbar wegen Unstimmigkeiten über den Entwurf gestoppt wurden.
Wie die Seite t3N und weitere nun berichteten (warum eigentlich mal wieder PCGH.de nicht?) scheint es aber so als war der Artikel 13 nicht (wie vermutet wurde) wegen der 11 Gegenstimmen vom Tisch gewesen sondern weil Frankreich und Deutschland sich bei der Ausgestaltung uneins waren.
Auch wird die Einführung jetzt nach Einigung der beiden Länder wieder aufgenommen und könnte es für alle Beteiligten noch deutlich schlimmer kommen als ursprünglich bereits geplant war.
So soll es nun nach dem neuen Deutsch / Französischen Deal für alle Plattformen ausnahmslos verpflichtend sein einen Uploadfilter zu installiern, sofern sie nicht alle drei der nachfolgend genannten Ausnahmen erfüllt werden:
- Angebot nicht älter als 3 Jahre
- Jahresumsatz niedriger als 10 Millionen Euro
- weniger als 5 Millionen Nutzer im Monat
Gerade für kleinere Angebote dürfte eine Umsetzung nach diesen Kriterien zu einem ernsthaften Problem werden und dazu führen das sie ihr Angebot einstellen müssen / werden.
Düstere Aussichten also und als wäre das nicht genug bleibt Gegnern von Artikel 13 nicht gerade viel Zeit darauf zu reagieren, so könnte die Ratsposition bereits am Freitag beschlossen und bereits bis März / April vom EU-Parlament verabschiedet werden.
Quelle: t3N Uploadfilter – Artikel 13 doch wieder unterwegs | t3n – digital pioneers
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