Zwei Fragen (technisch, rechtlich)

Placebo

BIOS-Overclocker(in)
Hallo :D
Wie der Titel schon sagt ich habe zwei Fragen bezüglich Fotografie, aus völlig unterschiedlichen Bereichen:

1. Nachdem mein Vater auf Minolta (analog) gesetzt hat und meine Kamera eine Sony A57 ist, hatte ich bis jetzt nicht das Bedürfnis, besonders aufzurüsten. Crop-Faktor von 1,6 auf alle Objektive rechnen und schon hat man die effektive Brennweite. Jetzt will ich mir aber doch einmal ein Eigenes zulegen, den Anfang soll eine 50mm Festbrennweite machen. Wenn beim Objektiv dabei steht, konstruiert für Sensorgröße APS-C, muss ich den Crop-Faktor mit einbeziehen oder nicht?

2. Ich würde mich gerne einmal an Straßenfotografie versuchen. Bei Personen ist es so, dass ich laut deutschem Recht zwar abdrücken darf, ohne Zustimmung aber mit den Bildern eigentlich nichts machen kann. Fast zumindest. Von Frau Merkel dürfte ich die Bilder veröffentlichen (Personen des öffentlichen Lebens) aber wo ziehe ich die Grenze? Darf ich z.B. ein Foto von einem Händler am Christkindlmarkt veröffentlichen, weil es sowieso wahrscheinlich x-mal unbeabsichtigt mit abgelichtet wird? Was ist erlaubt und was nicht mehr? Oder geht das allgemein nicht und ich habe mich verhört/etwas falsch aufgefasst?
Dass ich die Menschen auch fragen kann, ist mir schon klar ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war mir schon klar, was es bedeutet und hat auch keine neuen Informationen gebracht. Ich habe es jetzt aber gerade selbst herausgefunden (falls es irgendwann mal jemand braucht): Es ist ausschließlich für APS-C gebaut, den Crop-Faktor muss man aber trotzdem dazurechnen (macht also am Ende 75-80mm). Dass man nicht trotzdem einfach einen Effektivwert dazuschreiben kann, verstehe ich nicht, wenn man ein Objektiv schon so spezialisiert :nene:
zu 2. Schau mal ins DSLR-Forum und such nach streetfotografie. Da gibt es haufenweise Material zu.
Werde ich mir einmal ansehen und die Erkenntnisse dann hier posten :daumen:
 
Ok, ich mache einmal absichtilich einen Doppelpost, einfach um eventuelle Mitleser aufmerksam zu machen. Moderatoren, verzeiht mir :ugly:


Allgemein:

  1. Grundsätzlich muss man die Person fragen, eigentlich schon bevor man das Bild überhaupt macht
  2. Auf öffentlichen Veranstaltungen (Konzerten etc.), wenn man eine Person nicht absichtlich fotografiert (nicht in Szene setzt, Person ist nur "Beiwerk"), dann gibt es keine Probleme mit der Veröffentlichung
  3. Bei Kindern bis 7 Jahren müssen die Eltern einwilligen, ab 7 Jahren müssen die Eltern und das Kind einwilligen
  4. Sobald die abgebildete Person entlohnt wird (muss nicht unbedingt Geld sein), tritt sie die Rechte an den Fotografen ab
  5. 3 Jahre nach der Veröffentlichung ist die ganze Geschichte verjährt
  6. Person unkenntlich machen (schwarzer Balken über dem Gesicht o.ä.), geht natürlich auch und man darf das Bild veröffentlichen; gilt natürlich auch umgekehrt: wenn die Person sowieso nicht erkennbar ist (zu klein, unscharf), gibt es ebenfalls keine Probleme
  7. Personen des öffentlichen Lebens dürfen fotografiert werden


Personen des öffentlichen Lebens:
Fotos von Berühmtheiten, z.B. unserer Bundeskanzlerin oder einem Sänger dürfen veröffentlicht werden, sofern die Intimsphäre nicht verletzt wird (z.B. beim Naktbaden fotografieren ist nicht drin). Falls also jemand Paparazzi als Traumberuf hatte: ab ins Ausland oder sich die Sache aus dem Kopf schlagen :ugly:
Was ist jetzt aber mit meiner Frage nach der Grenze von oben? Nachdem schon ein Vereinsvorsitzender nicht mehr als "Person des öffentlichen Lebens" gilt, kann man wohl sagen, dass man grundsätzlich jeden fragen muss, den man fotografiert hat. Sollte man die Person auf dem Bild erkennen, kennt sie allerdings nicht persönlich, wird sie wahrscheinlich auch so berühmt sein, dass man sich keine Gedanken machen muss. Ein Verkäufer am Christkindlmark gehört somit nicht zu einer solchen Person. Ist er aber nicht im Fokus und ist es eindeutig eine Menschenansammlung (oder kann das nachweisen), dann darf man das Bild ohne zu fragen veröffentlichen.

Eigene Meinung zu einigen oben genannten Dingen:
1. Für mich fällt vorher fragen flach. Ganz einfach, weil dann schon das Motiv weg ist, das man gerne gehabt hätte. Ich habe aber nichts gegen hinterher fragen und wenn ich die Person(en) nicht mehr erwische, dann veröffentliche ich das Bild nicht. Wenn es gelöscht werden soll, dann lösche ich es. Auch geht es einfach nicht immer, z.B. wenn die Person versehentlich in den Fokus rückt.
3. Kinder würde ich meiden, da Eltern empfindlich auf soetwas reagieren, Gruppen von pubertierenden Jugendlichen würde ebenso meiden (die Gründe dürften bei beidem klar sein)
5. Ein bisschen Risiko ist nie schlecht und wahrscheinlich würde ein Foto auch nicht über drei Jahre auffallen, wenn es nur hier veröffentlicht werden würde. Aber man sollte aufpassen, was Forenuser dazu sagen, die evtl. moralisch anders gestimmt sind. Deshalb würde ich es lassen (aber ich werde keinem dazu zwingen, weil es nicht mein Problem ist). Was dabei die Person des öffentlichen Lebens angeht.. die Richter sind sich dort selbst nicht einig und ich würde fast sagen "frechheit siegt". Aber das ist, wie gesagt, meine Meinung und ich bin mir sicher, dass die hier nicht jeder teilen wird.
6. Manchmal könnte es hier evtl. helfen, das Bild einfach nicht in der vollen Auflösung hochzuladen (wird ja eh nicht empfohlen und ist meistens auch nicht sinnvoll), wenn die Person weiter weg ist.
Interessant, was sich manche Zeitungsfotografen erlauben, wenn man sich einmal ein bisschen durchgearbeitet hat :ugly:

Sollte ich irgendwo einen Fehler gemacht haben, bitte melden.
Leider war ich zu doof, im DSLR-Forum die Suchleiste zu finden, sollte dort etwas widersprüchliches stehen, darf das gerne jemand posten.
 
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