News Wissenswertes zu Drohnen: Ist ein Abschuss via Luftgewehr erlaubt?

Solange wie nicht jemand gerne Luftbilder von seinem eigenen Haus gemacht haben möchte habe ich da in einem Wohngebiet mit einer Drohne einfach nix zu suchen. Da ist völlig egal was auch immer die Leute an Ausreden für ihr Handeln bringen. Das " Spannen " und ins Leben anderer Leute schauen zu können sehe ich da für mich immer als die größte Triebfeder bei solchen Menschen. Wenn es einem wirklich am Spass mit dem Fluggerät und schöne Aufnehmen geht dann sucht er die doch lieber an besser geeigneten Orten wo man dabei keinem auf die Füsse treten kann. Ich hab dafür auch null Verständnisstoleranz. Fürsolche Bedürfnisse gibts doch extra so sinnslose TV Formate wie die Deppen im grossen Bruder Haus und Konsorten.
Einfach nen nen richtigen Anti-Drohnen-Jammer aufs Dach montieren.
Das wäre ein schwerwiegender Eingriff in den zivilen wie möglicherweise auch in den Funkverkehr für andere wichtige Bereiche wie Rettungsdienste. Da hört der Spass dann schnell auf und kann richtig teuer werden. Selbst wenn du noch so ein uralt schnurloses zu Hause betreibst gibts da richtig Ärger. Da die noch mit Frequenzen unterwegs sind welche heute nur noch für Amateur und Richtfunk genutzt werden darf. Als damals die Reform mit den Frequenzen war wurde das auch lange immer wieder in TV und Radio gebracht.
 
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IVor allem als Träger einer Waffenbesitzkarte bzw. eines kleinen Waffenscheins der man ggf. ist, sollte einem das Risiko nicht wert sein dies aufs Spiel zu setzen.
Beide?
Zwischen WBK - Waffenbesitzkarte (was für Erwachsene, also echte Waffen) und kleine Waffenschein (Spielzeugpistolen die man dann führen darf) ist ein himmelweiter Unterschied^^
 
Aber wenn du glaubst, du wärst die Kreuzung aus Chuck Norris, Rambo und dem Terminator, nur zu, mach was du willst.
Du hast Probleme.

Was interessieren mich die Kino-Fuzzies und was soll ich in Bayern?

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Da steht die Telekom in 5 Minuten vor der Tür mit dem MAD im Schlepptau.
Die Sendeleistung bekommst Du nie und nimmer privat genehmigt.
Und auch noch mit Rundabstrahlung, wie es aussieht.

Nebenbei schlägt man auch noch das WLAN in weitem Umkreis tot, besonders ein eigenes:

Frequenzbereich: 2,3926 GHz ... 2,5129 GHz,
und 5,6969 GHz ... 5,9064 GHz.

Der ganze 2,4 GHz-Bereich ist tot und der obere WLAN 5 GHz-Bereich.
Außerdem stört man den kommerziellen BFWA-Bereich.

Wenn da was kommt, kann es ganz schnell ganz teuer werden.
 
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Du hast Probleme.

Wenn du gerne in deiner Nachbarschaft Psychokrieg spielen willst, dann mach das, ich persönlich bin da eher der friedfertige Typ.

(wenn man angeblich Probleme hat, weil man an einer friedlichen Lösung interessiert ist, dann sagt das eher was über dich aus)

Was interessieren mich die Kino-Fuzzies und was soll ich in Bayern?

Als ob es im Rest der Republik keine Verrückten gibt, aber mit denen darfst du dich gerne bekriegen. Am Ende steht ihr dann vorm Richter und ihr beide sagt dann "aber er hat angefangen".
 
Wenn du gerne in deiner Nachbarschaft Psychokrieg spielen willst, dann mach das, ich persönlich bin da eher der friedfertige Typ.
Psychokrieg spielen, lol. Wenn du Aufnahmen von dir, deiner Frau oder Kindern in allen Lebenslagen ok findest, bist du übrigens bereits Teil eines "Psychokrieges", mit dir in der Opferrolle.
(wenn man angeblich Probleme hat, weil man an einer friedlichen Lösung interessiert ist, dann sagt das eher was über dich aus)
Wenn man Angst hat Straßenbahn zu fahren, weil vor 25 Jahren mal gelesen hat, dass eine Straßenbahn entgleist ist und anderen davon abrät diese zu benutzen, hat man umgangssprachlich einen an der Waffel.
Als ob es im Rest der Republik keine Verrückten gibt, aber mit denen darfst du dich gerne bekriegen. Am Ende steht ihr dann vorm Richter und ihr beide sagt dann "aber er hat angefangen".
Naja Fälle, in denen es um Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht, sind doch etwas anders gelagert. Deine Ansicht zum Rechtssystem ist allerdings etwas fragwürdig, nur ein Tipp: das läuft anders als aufm Schulhof, daher stammt dein Beispiel ja offensichtlich.
 
Psychokrieg spielen, lol. Wenn du Aufnahmen von dir, deiner Frau oder Kindern in allen Lebenslagen ok findest, bist du übrigens bereits Teil eines "Psychokrieges", mit dir in der Opferrolle.

Es ging darum das Luftgewehr herauszuholen und das Ding einfach so abzuschießen. Wenn man das macht, dann ist das teure Spielzeug hin und der andere ist dann meist im Kriegsmodus. Da hilft es dann auch nicht, wenn man das Recht auf seiner Seite hat. So fangen die meisten Nachbarschaftskriege an. Da soetwas relativ ekelhaft werden kann, sollte man mMn nach versuchen, das ganze irgendwie zivilisiert zu lösen.

Im übrigen: bei einem Nachbarschaftskrieg bist du in der Opferrolle, das kannst du dir auch nicht mehr schön reden.

Außerdem ist man kein Opfer, wenn man versucht Konflikte zivilisiert zu lösen. Es erfordert sogar einiges mehr, als stumpf draufzuhauen.

Wenn man Angst hat Straßenbahn zu fahren, weil vor 25 Jahren mal gelesen hat, dass eine Straßenbahn entgleist ist und anderen davon abrät diese zu benutzen, hat man umgangssprachlich einen an der Waffel.

Hab ich irgendjemanden davon abgeraten Straßenbahn zu fahren? Nein.

Wovon ich aber jeden Straßenbahnfahrer abraten würde, ist mit deutlich mehr Tempo als erlaubt in die Kurve zu gehen, dann dann kann die Bahn entgleisen.

Naja Fälle, in denen es um Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht, sind doch etwas anders gelagert. Deine Ansicht zum Rechtssystem ist allerdings etwas fragwürdig, (...)

Das Rechtssystem ist für solche Leute dann leider eher zweitrangig. Es interessiert bestimmt Menschen nicht, dass du da irgendwie im Recht gewesen bist, als du ihr teures Spielzeug vom Himmel geschossen hast.

Natürlich ist es dann unrecht, welches verfolgt werden muß, wenn der Kumpel des Typen dir die Reifen aufsticht, ändert aber nichts daran, dass deine Karre mit platten Reifen dastehst.

Man muß so einen Dreck nicht hochbeschwören. Von daher sollte man Alternativen prüfen, bevor man zu Luftgewehrrambo mutiert. Wenn nichts mehr hilft, dann kann man es immer noch machen.

(...) nur ein Tipp: das läuft anders als aufm Schulhof, daher stammt dein Beispiel ja offensichtlich.

Manchmal läuft es im Leben so wie auf dem Schulhof und Nachbarschaftskriege sind ein gutes Beispiel. Natürlich kannst du dem Typen, die dir blöd gekommen ist, in den Schulranzen pinkeln und dich dann freuen, wie er ausflippt, rechne aber mit einer Gegenreaktion seinerseits.

Von daher sollte man versuchen, das ganze zivilisiert zu regeln, ihr werdet noch einige Zeit miteinander verbringen. Das bedeutet natürlich nicht sich jeden Mist gefallen zu lassen.
 
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Lord Vader würds mit dem Machtwürgegriff machen, oder per Machtschub die Dro... DInger gegen das nächste Hindernis schleudern...
 
Beide?
Zwischen WBK - Waffenbesitzkarte (was für Erwachsene, also echte Waffen) und kleine Waffenschein (Spielzeugpistolen die man dann führen darf) ist ein himmelweiter Unterschied^^

Und warum erzählst du mir etwas, was ich schon erklärt habe...bzw. aufgezält habe um klarzustellen, dass es verschiedene "Arten" gibt. Und wenn du meinst dass eine 9mm P.A.K Spielzeug ist (sofern das gemeint war), schlage ich dir vor, das Teil (wobei es nicht nur das Führen von derartige Waffen berechtigt, sondern einige andere) mal aus 1 Meter Entfernung mal auf dein Gesicht wirken zu lassen, danach sprechen wir nochmal ;).
 
@-Shorty- Um es nochmal klar zu stellen: es ging da (also den Post, den ich zitiert habe) um Situationen, in denen eine andere Lösung noch möglich ist. Wenn irgendein Bubi nicht kapiert, dass er keine Drohnen steigen lassen soll, dann ist ein klärendes Gespräch mit den Eltern der Ballerei mit dem Luftgewehr vorzuziehen. Wenn das nichts nutzt die Polizei holen, das macht auch vermutlich deutlich besseren Eindruck, als einfach so rumzuschießen. Wenn das nichts hilft, dann kann man ja immer noch sein Gewehr holen.

Fälle, in denen man schon einen Nachbarschaftskrieg an der Backe hat, sind natürlich eine andere Geschichte.

Aber genug (halbes) OT.
 
Das weiteres interessantes Mittel ist eine Net Gun. Diese stellt, da sie keine Verletzungen erzeugt, grundsätzlich ein milderes Mittel dar und die Drohne schmiert nicht irgendwo hin ab und erzeugt womöglich Sekundärschäden, sondern fällt nahezu senkrecht zu Boden - was unter Umständen hilfreich ist, um nachzuweisen, dass sich die Drohne tatsächlich über dem eigenen Grundstück befand.

Zudem beschädigt man - technisch gesehen - die Drohne nicht, sondern diese wird beim Aufprall beschädigt. Dafür kann man aber nichts, denn wer will einem verbieten, aus Jux und Tollerei harmlose Netze über dem eigenen Grundstück zu verteilen? Kann doch niemand ahnen, dass sich jemand als Spanner betätigen will, während man dieser arglosen Freizeitbeschäftigung nachgeht. :ugly:

Nachteile: Aufgrund der geringeren Reichweite nicht bei jeder Flughöhe einsetzbar und teurer in der Anschaffung.
 
... denn wer will einem verbieten, aus Jux und Tollerei harmlose Netze über dem eigenen Grundstück zu verteilen?
Das Thema "Grundstücksgröße" hatte ich privat vor langer Zeit mal. Theoretisch reicht das vom Erdkern bis ins Weltall, allerdings gibt es hier in beide Richtungen verschiedene Ausnahmen. Ab einer gewissen Höhe könnte man einem vermutlich auch bei der Nutzung einer Net-Gun (Achtung, Wortspiel incoming!) "einen Strick drehen". :ugly:

Potentielle Gefährdung der Kinder auf dem Nachbargrundstück oder irgendwie sowas, wenn du das Ding, keine Ahnung, 50 oder 100 Meter in die Luft ballerst.

Dann lieber so ein Richtfunk-Jammer-Gun-EMP-Dings. :-D

Portable UAV Jammer.jpg
 
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