Windows 8.1 Pro für Studenten

Fall-obst

Kabelverknoter(in)
Windows 8.1 Pro für Studenten

Hallo Community,

ich wollte mir Windows 8.1 Pro Angebot ( Windows 8.1 Pro Student - Microsoft Store Deutschland ) für Studenten hohlen. Jetzt habe ich dazu Fragen die mich ein wenig beschäftigen:
1. Ist das eine 64 bit Version

2. Bekommt man alle nötigen Daten um einen bootfähigen Usb stick zumachen von Microsoft bereitgestellt oder kriegt man nur einen Produkt-key

3. Kann man den Bootfähigen Usb stick der für die Installation nötig ist auf einen Mac einrichten (alter Pc kaputt dafür auch das neue Os)

Ich bedanke mich schon mal für Ratschläge und Antworten

LG
 
AW: Windows 8.1 Pro für Studenten

Hi Fall-obst,

Ich erhalte folgende Nachricht beim Link:

Es ist leider ein Problem mit Ihrer Anforderung aufgetreten.
Zurück zur Microsoft Store-Startseite.
 
AW: Windows 8.1 Pro für Studenten

Hi,

du erhältst ersteinmal nur den Key, dieser ist sowohl für eine 32 als auch 64bit Version gültig, sowie diverse Downloadlinks, die aber auch sonst öffentlich zugänglich sind.
Win 8(.1) installiert man heutzutage so:
- Man läd das mediacreationtool (toller name oder?) von hier: Erstellen eines Installationsmediums für Windows*8.1 - Windows-Hilfe
- Man wählt die gewünschte Version aus für den man einen Key hat (also Win 8(.1) Pro) und lässt das iso-file downloaden. Das tool sollte es auch für Macs geben, kannst ja direkt oben mal schauen ob das klappt.
- Das Iso-File (übrigens ein halbwegs aktuelles, also auf einem Patchstand von vor 1-2 Monaten) kannst du dann über jedes Tool zum Erstellen eines bootbaren USB-Sticks auf einen solchen ziehen und von da installieren. Ich nehme dafür das gut bewährte Win7Usb-Tool (gibts auch auf der MS Page).

PS: Viele Unis bieten Studenten übrigens MS-Produkte für lau an via Dreamspark. Einige Unis beschränken das aber leider auf math. nat. Fakultäten. Entsprechende Infos bekommst du idR im HRZ deiner Uni.
 
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PS: Viele Unis bieten Studenten übrigens MS-Produkte für lau an via Dreamspark. Einige Unis beschränken das aber leider auf math. nat. Fakultäten. Entsprechende Infos bekommst du idR im HRZ deiner Uni.
Strenggenommen sind diese Versionen allerdings nicht für die "normale" Privatnutzung gedacht, sondern einzig im Rahmen der Forschung und Lehre. Wenn man damit also etwas macht, was nicht in den Bereich fällt, ist das eigentlich ein Bruch der Lizenzbedingungen. Das nur mal so am Rande.
 
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Das stimmt nicht.
In Dreamspark steht eindeutig, dass die Windows Version lediglich nicht kommerziell genutzt werden darf. D. h. man darf sie natürlich privat nutzen.
Man darf das Windows auch weiter nach dem Studium nutzen
 
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Das stimmt nicht.
In Dreamspark steht eindeutig, dass die Windows Version lediglich nicht kommerziell genutzt werden darf. D. h. man darf sie natürlich privat nutzen.
Man darf das Windows auch weiter nach dem Studium nutzen
Privat heißt aber nur zu den hier angegebenen Zwecken:
  • Ihre Mitarbeiter, Lehrkräfte und Studenten dürfen die Software nur zu folgenden Zwecken verwenden: (a) zum Lehren, Entwickeln, Unterstützen, Durchführen oder Belegen der von Ihnen angebotenen Kurse, praktischen Übungen oder Programme; (b) in nichtkommerzieller Forschung in Ihrem Namen; oder (c) zum Entwerfen, Entwickeln, Testen und Vorführen von Softwareprogrammen zu den obigen Zwecken;
  • Ihre Mitarbeiter, Lehrkräfte und Studenten dürfen eine zusätzliche Kopie der Software auf ihrem eigenen Computer oder Gerät ausschließlich zur Nutzung als Sicherungskopie erstellen, vorausgesetzt, deren Nutzung entspricht diesen Bestimmungen
Der private Spiele-PC fällt eindeutig nicht unter Forschung und Lehre (und das meinte ich mit "private Zwecke").

Und hier steht auch noch was nettes:
Bitte beachte: Du darfst Windows nur auf deinem Computer installieren, wenn auf diesem schon eine voll lizenzierte Version eines Windows Betriebssystems installiert ist. Somit muss bereits ein gültiges Certificate of Authenticity (COA) für ein Windows Betriebssystem auf dem entsprechenden Computer angebracht sein.

Inwieweit das jetzt geprüft wird, sei mal dahingestellt, aber so steht es in der EULA.
 
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Dann wurde es in der Zwischenzeit geändert.
Als ich damals mein Windows 7 über Dreamspark geholt habe war das noch anders.
 
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Privat heißt aber nur zu den hier angegebenen Zwecken:

Der private Spiele-PC fällt eindeutig nicht unter Forschung und Lehre (und das meinte ich mit "private Zwecke").

Und hier steht auch noch was nettes:


Inwieweit das jetzt geprüft wird, sei mal dahingestellt, aber so steht es in der EULA.

Oh man :rollen: Die von dir zitierte EULA richtet sich an Bildungseinrichtungen, also Schulen und Hochschulen bzw. Institutionen dieser.

Hier ein Auszug aus der Dreamspark Pro EULA meiner Uni.

b. Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, zwei Kopien der Ihnen über das DreamSpark Direct-Abonnement zur Verfügung gestellten Software auf Ihrem Geräten zu installieren, jedoch nur (a), um Ihre Ausbildung zu unterstützen; (b) in nicht kommerzieller Forschung; oder (c), um Softwareprogramme für die obigen Zwecke zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Das DreamSpark Direct-Abonnement und die Software sind für Sie persönlich bestimmt und dürfen nicht gemeinsam genutzt, übertragen, weiterverkauft, abgetreten oder zur Entwicklung oder Wartung Ihrer eigenen Verwaltungs- oder IT-Systeme verwendet werden.c. Verwendung von Windows Desktop-Betriebssystemen. Ihr DreamSpark Direct-Abonnement umfasst bestimmte Windows-Betriebssystemprodukte. Sie dürfen diese Produkte nur auf einem Computer installieren, für den bereits eine Lizenz zur Ausführung einer Vollversion eines Windows-Betriebssystems besteht, was durch ein gültiges, am Computer angebrachtes Certificate of Authenticity (COA, Echtheitszertifikat) für ein Windows-Betriebssystem belegt wird.
d. Keine kommerzielle Verwendung. Außer wie nachfolgend vorgesehen sind Sie nicht dazu berechtigt, die DreamSpark Direct-Abonnementsoftware für gewerbliche Zwecke oder die gewerbliche Softwareanwendungsentwicklung, Veröffentlichung oder für den Vertrieb zu verwenden, es sei denn, dass Sie zunächst die entsprechende(n) kommerzielle(n) Lizenz(en) für die Software erwerben.

  • Anwendungsanforderungen für Windows Phone. Um eine telefonbasierte Softwareanwendung, die Sie unter Verwendung der DreamSpark-Abonnementsoftware entwickelt haben, kommerziell veröffentlichen und vertreiben zu können, muss die Anwendung über das Windows Phone Dev Center (https://dev.windowsphone.com/) für die Veröffentlichung im Windows Phone Store eingereicht werden und allen anwendbaren Anforderungen des Anwendungsanbieters des Windows Phone Store entsprechen.
  • Anwendungsanforderungen für Windows. Um eine computerbasierte Softwareanwendung, die Sie unter Verwendung der DreamSpark-Abonnementsoftware entwickelt haben, kommerziell veröffentlichen und vertreiben zu können, muss die Anwendung im Windows Store veröffentlicht werden und allen anwendbaren Anforderungen des Anwendungsentwicklers des Windows Store entsprechen.
  • Anforderungen für die Entwicklung von Xbox LIVE Indie Games. Um ein konsolenbasiertes Spiel oder eine konsolenbasierte Softwareanwendung, das/die Sie unter Verwendung der DreamSpark-Abonnementsoftware entwickelt haben, kommerziell veröffentlichen und vertreiben zu können, muss die Anwendung bei Xbox LIVE Indie Games veröffentlicht werden und allen anwendbaren Entwicklungsanforderungen von Xbox LIVE Indie Games entsprechen.

1. Windows darf eigentlich nur auf Rechnern installiert werden die bereits eine Lizenz haben. Macht das Sinn und wird das nachgeprüft? Nein.
2. Der Begriff "um ihre Ausbildung zu unterstützen" ist ziemlich breit gefächert. Hol ich mir z.B. Visual Studio kann ich das privat soviel nutzen wie ich will, weil sich da durch ja meine Fähigkeiten verbessern und somit meine Ausbildung unterstützt wird. ;)
3. Beim Einsatz von einem OS mit dem ich alles machen kann ist es wohl schwer nachzuvollziehen, dass ich es wirklich "nur" für meine Ausbildung nutze. Heißt das also ich soll zwei OS installiert haben und sobald ich nur meine privaten Mails checken will muss ich auf das private wechseln? Sicher :daumen:
Außerdem ist "Ausbildung unterstützen" gar nicht genau definiert. Wenn ich sag ich muss abends 2h zocken um mich zu entspannen und mich am nächsten Tag dadurch besser konzentrieren zu können unterstützt das ja auch meine Ausbildung.
4. Selbst kommerzielle Nutzung ist nicht grundlegend untersagt, siehe die letzten drei Punkte.
 
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