Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Vorratsdatenspeicherung: Gesetz offiziell gültig, erste Beschwerde
Die Vorratsdatenspeicherung, mit der die Regierung Netzwerkdaten für 10 Wochen und Standortdaten für 4 Wochen speichern darf, tritt nun offiziell in 18 Monaten in Kraft. Allerdings gibt es bereits eine erste Beschwerde, die von einer Anwaltskanzlei ausgeht; laut Kläger soll das Gesetz das Berufsgeheimnis umgehen.
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