3.2 Angebotsgestaltung, Kontaktaufnahmen und Absicherungen
Rätselhafte Abkürzungen können Leser verwirren und dazu führen, dass Angebote ignoriert werden. Eine genaue Beschreibung des Artikels und dessen Zustands, Garantiefragen, Fotos, detaillierte Angaben zu Abwicklung und Versand schaffen Vertrauen. Diese und alle sonstigen relevanten Angaben, sowie Bilder sind in den Startpost einzufügen. Etwaige Übertaktungen und Modifikationen sind auf jeden Fall zu nennen, da sie die Eigenschaften des Produktes (z.B. Herstellergarantie) verändern. Das Vortäuschen von Eigenschaften, die nicht (mehr) gegeben sind, stellt einen Betrug dar!
Weitere wichtige Abkürzungen im Marktplatz sind fernerhin:
[MP] Mindestpreis
[SK] Sofortkaufpreis
[VB] Verhandlungsbasis
Diese (Preis-)Angaben sind immer vom Verkäufer zu nennen, so dass die Leser schnell wissen, woran sie sind. Preise dürfen verhandelt werden, Versteigerungen nach Verhandlungsgebot sind gestattet und bedürfen folgender Pflichtangaben:
•
Es muss ein Mindestpreis angegeben werden. Dieser Mindestpreis ist bindend und der Vertrag ist nach Abgabe eines Gebots und Ablauf des festgesetzten Auktionszeitraums zu erfüllen. Stellt keine Artikel zu einem Preis ein, zu dem ihr nicht verkaufen würdet.
• Auktionsende, mögliche Gründe für einen vorzeitigen Abbruch sowie weitergehende Regeln für den Ablauf der Auktion sind mit dem Start der Auktion deutlich kenntlich zu machen.
Gebote sind bindend und müssen nach Ablauf der Auktion erfüllt werden. Die Moderation behält sich vor, bei Unregelmäßigkeiten oder offenen Fragen weitere Regeln vorzugeben oder zu kürzen.
Bei Versteigerungen ist das aktuelle Gebot auch in den Startpost ein zu pflegen.
Auf Sammelbestellungen finden die Marktplatzregeln Anwendung. Insbesondere gilt: Gepusht wird nur vom Threadersteller. Nur Interessierte an der Sammelbestellung haben sich im Thread zu melden. Offtopic-Diskussionen, die nichts mit der Sammelbestellung zu tun haben, sind zu unterlassen.
Parallel laufende Verkäufe in anderen Foren müssen per direkter Verlinkung genannt werden. Das parallele Anbieten von Waren auf reinen gewerblichen Auktions- und Verkaufsportalen (Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Amazon Market Place etc.), sowie Verweise auf dort eingestellte, eigene Ware, sind untersagt.
3.3 Bilderpflicht
Haben vom Verkäufer eingestellte Artikel einen angegebenen Preis von 100 € oder mehr (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads, Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)!
[HowTo] Bilderupload im Forum
Diese Regel gilt auch für zum Tausch eingestellte Artikel, soweit der geschätzte Verkehrswert der Ware 100 € oder mehr beträgt. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.
Für Bundle-Pakete und Komplett-PCs gilt: Hat ein Bundle-Paket oder Komplett-PC einen Preis oder Verkehrswert von 100 € oder mehr, muss jeder darin enthaltene Artikel identifizierbar mit einem physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum abfotografiert werden, unabhängig davon, ob der Einzelpreis eines Artikels über oder unter 100 € liegt. Getarnte Hinweise auf Paketpreise führen automatisch zu einer Bilderpflicht für alle angebotenen bzw. über den Hinweis betroffene Artikel.
Ein Nutzer, der in einem Kaufgesuche-Thread Ware einstellt, anpreist, anbietet oder auf sonstige Weise erwähnt, hat die Bilderpflicht zu erfüllen, soweit der angegebene Preis 100 € oder mehr beträgt. Ist kein Preis angegeben, gilt die Bilderpflicht, sobald der von der Moderation geschätzte Verkehrswert der Ware 100 € oder mehr beträgt. Die Bilder sind im Thread im ersten Beitrag des einstellenden, anpreisenden, anbietenden oder in sonstiger Weise erwähnenden Nutzers einzufügen.
Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind
Fotos mit digitalen Wasserzeichen
Fotos, die einen Screenshot (CPU-Z, GPU-Z, PCGHX-Forum als Hintergrund etc.) der Ware zeigen sollen
Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind
Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.
Ist die erforderliche Pflicht zur Einstellung der geforderten Fotos nicht erfüllt, wird der Thread geschlossen. Beiträge von Moderatoren werden gelöscht, wenn die geforderten Fotos eingestellt wurden.