Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

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Das Amtsgericht Pankow-Weissensee hat entschieden, dass Anmeldebestätigungen von Onlineshops als unzulässige Werbung einzustufen sind, wenn diese Bestätigung vom Kunden nicht explizit angefordert wird.

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AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

Das wird lustig wenn sich mal jemand im Namen eines anderen anmeldet und einen haufen Mist bestellt. Jetzt kann ich nochnicht einmal mitbekommen wenn sich irgend ein Hirni auf meinen Namen registriert. Abwählen werde ich bei meinen Anmeldungen die Sache sowieso nicht da man so weiß das es funktioniert hat.

Von daher ist das ein praxisfernes Urteil eines praxisfernen Gerichts.
 
AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

Aha, bei Onlineshops ist das also ungültig. Aber "Der Beitragsservice" darf mich Zwangsanmelden. o.O
 
AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

Das wird lustig wenn sich mal jemand im Namen eines anderen anmeldet und einen haufen Mist bestellt. Jetzt kann ich nochnicht einmal mitbekommen wenn sich irgend ein Hirni auf meinen Namen registriert. Abwählen werde ich bei meinen Anmeldungen die Sache sowieso nicht da man so weiß das es funktioniert hat.

Von daher ist das ein praxisfernes Urteil eines praxisfernen Gerichts.

Yeap Pu244 war auch mein erster Gedanke. Zumindest können wir nun sicher sein, dass unsere Kanzlerin in ihrem "Neuland" nicht gar zu einsam ist.
 
AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

Wow. Dann ändern die Online shops das eben so um das man "unauffällig" sein Verständnis gibt.
 
AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

Ich frage mich gerade, warum sich PCGH noch die Mühe macht ausser der Headline noch eine News zu der Headline zu schreiben, da hier anscheinend gerade 4 von 4 Leuten die News nicht gelesen haben.

Bereits im 2. Absatz steht folgendes

Im konkreten Fall konnte der Kläger nachweisen, dass die Kundenkonten gar nicht erstellt wurden und E-Mails mit angeblichen Anmeldebestätigungen somit als Absatzförderungsmaßnahme einzustufen sind. Dass solche Werbemaßnahmen unterbunden werden, dürfte wohl jeder positiv aufnehmen. Nur hat die Sache eben auch einen Haken: Gewollte Anmeldebestätigungen kommen nicht mehr an, wenn sie beim Anmeldeprozess nicht zwingend angefordert werden.

Also geht es hier nicht darum, dass sich jemand anderes mit eurer Email Adresse angemeldet hat oder ihr bei dem Shop etwas bestellt habt und euch eventuell angemeldet habt, sonders es geht in diesem Fall darum, dass wohl ein Shop eine Anmeldebestätigung als Werbung für seine Seite genutzt hat. So nach dem Motto, dass ein Kunde der schonmal auf der Seite war, gewollt oder nicht gewollt durch Werbung, eher zum Kauf neigt oder wieder kommt.
 
AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

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Also geht es hier nicht darum, dass sich jemand anderes mit eurer Email Adresse angemeldet hat oder ihr bei dem Shop etwas bestellt habt und euch eventuell angemeldet habt, sonders es geht in diesem Fall darum, dass wohl ein Shop eine Anmeldebestätigung als Werbung für seine Seite genutzt hat. So nach dem Motto, dass ein Kunde der schonmal auf der Seite war, gewollt oder nicht gewollt durch Werbung, eher zum Kauf neigt oder wieder kommt.

Tja und genau das ist das blöde, in Zukunft werden solche Bestätigungen nurnoch nach ausdrücklicher Einverständniserklärung per Postidentverfahren (sonst läßt sich ja nicht beweisen das jemand zugestimmt hat) verschickt werden, was darauf hinausläuft das man garnichts mehr bekommt. Somit wird man auch nichtmehr gewarnt wenn jemand in falschem Namen ein Kundenkonto erstellt, gerade dank den Smartphones würde man so noch einen zeitlichen Vorsprung vor den Betrügern bekommen der jetzt entfällt.

Mag sein das man damit Webung bekämpfen wollte, man trifft dabei jedoch auch Betrugsopfer, gut gemeint ist leider nicht gut gemacht.
 
AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

Tja und genau das ist das blöde, in Zukunft werden solche Bestätigungen nurnoch nach ausdrücklicher Einverständniserklärung per Postidentverfahren (sonst läßt sich ja nicht beweisen das jemand zugestimmt hat) verschickt werden, was darauf hinausläuft das man garnichts mehr bekommt. Somit wird man auch nichtmehr gewarnt wenn jemand in falschem Namen ein Kundenkonto erstellt, gerade dank den Smartphones würde man so noch einen zeitlichen Vorsprung vor den Betrügern bekommen der jetzt entfällt.

Mag sein das man damit Webung bekämpfen wollte, man trifft dabei jedoch auch Betrugsopfer, gut gemeint ist leider nicht gut gemacht.

Auch wieder falsch. Es ist so gemeint. Ich lege mir bei dem Onlineshop meines Vertrauens ein Kundenkonto an. Bisher war es so, dass ich automatisch eine Mail bekomme wo ich eventuell mein Kundenkonto aktivieren soll.
Jetzt ist es so, dass ich ein OptIn Verfahren wählen muss (Häckchen setzen) erst dann bekomme ich die Mail und kann mein Kundenkonto aktivieren.

Und wenn ich zum Beispiel auf deinem Namen und mit deinen Bankdaten etwas bestellen möchte, geht es viel einfacher wenn ich eine andere Mailadresse, als deine E-Mail adresse zu nutzen. Dies wäre für mich als Betrüger auch einfacher, da du so generell nicht bescheid wüsstest bis dein Konto belastet wird.

Vor einem Hack bei einem bestehenden Kundenkonto bei dem Shop nützt das auch nichts, aber dann wäre das Kind eh in den Brunnen gefallen
 
AW: Urteil: Nicht angeforderte Anmeldebestätigungen von Onlineshops sind unzulässige Werbung

Ganz Ehrlich? Ich halte das Urteil für ziemlich besch...eiden.
Absolut nutzlos, zumal dieses Verfahren sehr gut funktioniert.
Ich bekomme mehr als genug Spam, aber so eine hatte ich noch nie.
Viellicht sollte dann mal etwas gegen die anderen 100% Spammails getan werden. :wall:
 
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