4.2 Anbieten von Software ohne Datenträger, unvollständiger Software, accountgebundener Software
Auf Grund neuer Rechtsprechung (siehe BGH-Urteil) muss der Handel von accountgebundener Software, Accounts sowie Lizenzen (z.B. „Steam-Packs“) vollständig untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Spiele mit Accountbindung von Valve Steam, EA-Origin und Blizzard Battle.net. Beachtet dazu die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen. Der Handel von noch versiegelter oder nicht durch eine Installation an einen Account gebundene Software, ist erlaubt.