News "Super Mario Supermarkt": Nintendo-Anwälte scheitern ausnahmsweise

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
In der Vergangenheit hatte Nintendo vor Gericht oft die Oberhand. Einem Supermarkt aus Costa Rica musste sich das japanische Unternehmen nun aber geschlagen geben.

Was sagt die PCGH-X-Community zu "Super Mario Supermarkt": Nintendo-Anwälte scheitern ausnahmsweise

Bitte beachten: Thema dieses Kommentar-Threads ist der Inhalt der Meldung. Kritik und allgemeine Fragen zu Online-Artikeln von PC Games Hardware werden hier gemäß der Forenregeln ohne Nachfrage entfernt, sie sind im Feedback-Thread besser aufgehoben.
 
Das hat mit einen blinden Flecks des Eintrags in Markenregister nichts zutun. Diese Form der Eintragung war früher normal. Erst seit ein paar Jahren muss man das "Warenverzeichnis" auf die tatsächlichen genutzten Klassen (Klassen sind die Kategorien https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl12-2025_klassentitel_erl_anmerkungen.pdf) reduzieren. Sobald es mit so einer breiten Warenverzeichnis ins Gericht geht verliert man außer man kann nachweisen das es eine tatsächlich genutzte Klasse ist. Doofe ist für Nintendo das Sie keine andere Wahl haben als vor Gericht zu gehen, da eine Duldung nur Probleme nach sich zieht. (Andere können diese Duldung als Präzedenzfall nutzen was die Marke schädigt oder ganz auflöst)
 
Nintendo ist für mich mittlerweile einfach nur noch eine Abgrundtief zu verachtende Bude.
Jo, diese hardcore anwalts kacke bei Unternehmen macht sie zunehmend ***. Nintendo ist da wie lego.
Beide unternehmen laufen wirtschaftlich super, aber bei beiden catchen sie mich weniger und weniger. Die Wii war meine letzte konsole und ich fand sie ziemlich kacke. Das war hardwaretechnisch totaler mist, insbesondere mit der wii remote. Gut war, dass man gc spiele spielen konnte und auch die controller verwenden konnte, sonst wärs unerträglich. Abseits von mario kart und smash bros gab es für mich hier keine guten spiele mehr.
Den nintendo ds 3d hab ich auch noch, ebenfalls kacke. Immerhin gab es hier nochmal alte n64 spiele.
Aber was da für die switch rauskommt ist echt nur noch schiss...
 
Doof ist für Nintendo, dass Sie keine andere Wahl haben als vor Gericht zu gehen, da eine Duldung nur Probleme nach sich zieht. (Andere können diese Duldung als Präzedenzfall nutzen, was die Marke schädigt oder ganz auflöst)
Ja, das ist das Traurige daran, und noch trauriger ist es, wenn man aufgrund dessen einen Laden verklagen muss, der schon seit 52 Jahren existiert. Aber zumindest ging es nochmal gut für den Besitzer.
 
Ja, das ist das Traurige daran, und noch trauriger ist es, wenn man aufgrund dessen einen Laden verklagen muss, der schon seit 52 Jahren existiert. Aber zumindest ging es nochmal gut für den Besitzer.
in Endeffekt sollte die Klasse gelöscht werden somit kann das auch nicht mehr passieren. Wie gesagt das war einfach damals so, keine hat sich Gedanken gemacht bei den Warenverzeichnissen bzw. wusste was man alles mit der Marke noch anstellen will.
 
Das hat mit einen blinden Flecks des Eintrags in Markenregister nichts zutun. Diese Form der Eintragung war früher normal. Erst seit ein paar Jahren muss man das "Warenverzeichnis" auf die tatsächlichen genutzten Klassen (Klassen sind die Kategorien https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl12-2025_klassentitel_erl_anmerkungen.pdf) reduzieren. Sobald es mit so einer breiten Warenverzeichnis ins Gericht geht verliert man außer man kann nachweisen das es eine tatsächlich genutzte Klasse ist. Doofe ist für Nintendo das Sie keine andere Wahl haben als vor Gericht zu gehen, da eine Duldung nur Probleme nach sich zieht. (Andere können diese Duldung als Präzedenzfall nutzen was die Marke schädigt oder ganz auflöst)
Wie international einheitlich sind denn solche Regelungen? Im vorliegenden Fall wird ja wohl das Costa Ricanische Gesetz gelten.
Ich persönlich finde es immer wieder amüsant, wie sehr die Leute sofort auf Firmen schimpfen, ohne auch nur den geringsten Plan von der (Rechts-)Welt außerhalb des Tellerrandes zu haben. 😄
 
Klasse Story und schade das der Markt für mich so weit weg ist.. würde da sofort einkaufen gehen. Bei Nintendo dagegegen .. ;)
 
Wie international einheitlich sind denn solche Regelungen? Im vorliegenden Fall wird ja wohl das Costa Ricanische Gesetz gelten.
Ich persönlich finde es immer wieder amüsant, wie sehr die Leute sofort auf Firmen schimpfen, ohne auch nur den geringsten Plan von der (Rechts-)Welt außerhalb des Tellerrandes zu haben. 😄
Da Costa Rica zur WIPO gehört gelten da die WIPO Regeln. Nintendo wird denke ich mal ne WO (Ist ne Anmeldung die man einmal macht nach WIPO regeln die dann einfach auf die gewollten Länder übertragen wird. Ist günstiger und viel einfacher als alles einzeln anzumelden) über die WIPO gemacht haben und dann gelten die WIPO Regeln, kann natürlich auch sein das Sie das einzeln angemeldet haben. aber auch dann gelten seit eintritt Costa Ricas in die WIPO deren regeln.
 
Zurück