Hallo zusammen!
Ich denke wir sind alles kluge Menschen, insofern bin ich fast der Meinung, dass ich mir das sparen kann. Trotzdem gibt es ja immer mal wieder Menschen, die Anderen das Leben schwer machen wollen - insofern: Ich bin kein Anwalt und dieser Beitrag stellt auch keine Rechtsberatung dar. Er spiegelt meine persönliche Meinung wieder.
Also dann: Ich bin Denis, der neue Manager für die deutschsprachigen Länder bei G2A (im Zweifel sollte ein Moderator problemlos verifizieren können, dass ich meinen Account über meine @g2a.com Mail verifiziert habe). Das Thema Keyshops und ob diese legal oder illegal sind, kann man nicht einfach beantworten. Trotzdem möchte ich versuchen, kurz darauf einzugehen und das so verständlich wie möglich darzulegen.
Stellen wir uns vor ich habe einen Nachbarn, den ich nicht leiden kann. Der hat einen Laden für Staubsauger. Ich habe nun einen Staubsauger entwickelt und verkaufe 100 Stück dieser Staubsauger an einen Großhändler für Haushaltswaren. Mein Nachbar kauft nun ein paar "meiner" Staubsauger von diesem Großhändler und verkauft diese in seinem Ladengeschäft. Da ich ihn aber nicht leiden kann, möchte ich den Verkauf meiner Staubsauger durch ihn unterbinden. Kann ich das? Nein. Warum? Weil in Deutschland bzw. Europa der sog. Erschöpfungsgrundsatz gilt. Einfach formuliert bedeutet das, dass sobald ich meinen Staubsauger dem freien Markt zur Verfügung gestellt habe (durch den Verkauf an den Großhändler), kann und darf ich nicht mehr entscheiden, wer ihn kauft bzw. verkauft. Das ist meiner Meinung nach eine Grundsäule des freien Marktes in Europa und ist sehr wichtig.
In Amerika gibt es diesen Erschöpfungsgrundsatz auch, jedoch hat er dort, soweit ich das über Urteile verfolgen konnte, weitaus weniger Priorität als das amerikanische Urheberrecht (Kapitalismus, yeah!). Es ist schon des öfteren passiert, dass eine US-Firma einem US-Händler mit Unterstützung eines Gerichts untersagt hat, bestimmte oder alle Artikel dieser US-Firma zu verkaufen. Das geht in Deutschland zum Beispiel nicht so einfach, weil hier der Erschöpfungsgrundsatz an oberster Stelle steht. Hier noch ein Link zum Thema:
Gerichtsurteil: Markenfirmen dürfen Händlern Ebay nicht verbieten - DIE WELT
Persönlich finde ich es sehr befremdlich, dass der Markt in den USA durch das Urheberrecht so stark eingeschränkt werden kann. Ein Publisher in den USA kann einem Shop einfach untersagen, die Artikel des Publishers zu verkaufen. Begründung: Urheberrecht (meiner Erfahrung nach wird das immer mit den vorgegebenen Texten für die Produktbeschreibung, dem Namen und dem Cover begründet). Das ist auch der Grund, weshalb ihr keine "Keystores" aus den USA findet.
Dieser Mentalität in den USA ist wahrscheinlich auch der im Thread zitierte Tweet von dem Developer aus den USA zu verdanken. Ich muss dazu aber auch erwähnen, dass ich mich über den Vorfall nicht informiert habe. Daher kann ich da vergleichsweise wenig zu sagen.
Ihr könnt in Europa kaufen wo ihr möchtet. Eure Zigaretten in Polen, die Baguettes in Frankreich und die Nudeln in Italien. Warum also nicht auch die Spiele aus Polen, also von G2A? Gerade weil wir in Deutschland sowieso im weltweiten Vergleich am meisten für Computerspiele bezahlen. Dass es Bedenken bei MMOGA und anderen "Hong Kong-Konsorten" gibt, kann ich verstehen, aber das ist eine ganz andere Geschichte. G2A ist in Polen ansässig, zahlt Steuern in Polen und arbeitet nach polnischem Recht, welches - so wie in Deutschland - quasi das EU-Recht ist.
Hier wurde das Urteil des LG Berlin verlinkt. Dazu möchte ich einen Anwalt zitieren, der schon eine halbe Ewigkeit im Gaming-Bereich tätig ist und dazu befragt wurde.
Ich kann es weder aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nach rechtlichen Erwägungen nachvollziehen. Wenn ein Richter jedoch schon offen zugibt, dass er die Rechtsprechung des EuGH als falsch erachtet, lässt sich mit diesem schlecht reden. Insofern ist es bedauerlich, dass diese meiner Meinung nach falsche Rechtsansicht nicht zur Überprüfung höherer Gerichte gestellt werden konnte.
Quelle:
Keyselling-Interview: Special - Wie legal sind Keys aus dem Ausland? - Gameswelt
Hier ist wichtig zu erwähnen, dass der EuGH in dem sog. "Used-Soft"-Urteil ganz klar den Erschöpfungsgrundsatz unterstrichen hat. Nun kann man das drehen und wenden wie man möchte, aber schlussendlich ist G2A in Polen und nicht in Deutschland. Insofern, auch wenn es meiner Ansicht nach ein falsches Urteil vom LG Berlin ist, gilt sowieso das polnische Recht. Und eine derartige Entscheidung gibt es in Polen nicht. Von "illegal" kann also im Fall von G2A absolut keine Rede sein.
Ich plaudere für Euch auch gerne etwas aus dem Nähkästchen. Warum denkt ihr, wurde jetzt nicht jeder "Keystore" aus Deutschland abgemahnt? Ich sage nur so viel: Soweit mir bekannt ist, war der Laden, der sich vor dem LG Berlin mit dem Publisher gestritten hat, im Gesamtvergleich ziemlich klein und hatte dementsprechend nicht die finanziellen Mittel, das bis zum BGH durchzufechten. Wenn die rechtliche Lage so klar ist, warum wird dann G2A nicht mal in die Mangel genommen? Oder andere "Keystores" aus Deutschland?
Ich hoffe ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Beachtet bitte, dass ich meine Position bei G2A nicht aus Gründen der Vertretung angegeben habe, sondern damit ihr wisst, dass ich aus der Branche komme. Dementsprechend handelt es sich hier um kein offizielles Statement von G2A selbst.
An alle die Probleme mit G2A haben: Schreibt mir doch bitte eine PN hier im Forum oder auf unserer Facebook-Seite (die ich ebenfalls betreue). Ich werde dann mal beim Support nachhaken was da los ist. Und ja, mir ist bewusst dass der Support manchmal echt unterste Schublade ist. Aber ich kann euch versprechen, dass ich besonders für deutschsprachige Kunden, bereits an einer Lösung arbeite. Ich behalte den Thread im Auge und ihr könnt mir bei Bedarf auch gerne Fragen stellen. Habt eine schöne Woche!