cht47
Freizeitschrauber(in)
"Zitate ohne Quellenangabe sind immer mit Vorsicht zu genießen" - Abraham Lincoln
Oder auch: §138, BGB
"§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."
Also die von dir genannten Punkte sind alsinsbesonders genannt. So wie ich es verstehe, kommt es also darauf an, WER das ganze kauft: Jugendliche oder andere Leute, denen der Umgang mit Geld (noch) nicht liegt, werden hier ausgenutzt, dann ist es Wucher.
Wenn ich mir das Ding kaufen würde, wäre es kein Wucher sondern ich einfach a Depp
Oder es wird einfach als Sammlerstück verkauft... ich kann dir meinen alten PC auch für 10.000€ verkaufen, begründen kann man das durch ideellen Wert und wenn du den trotzdem unbedingt haben willst verkauf ich dir halt für den hohen Preis.
Das wäre der Verkauf der Waren zu ihrem ideellen Wert statt zu ihrem Tauschwert.
Allerdings müssten die Geräte dann wohl als gebraucht verkauft werden. Ein neues Produkt sollte meine Meinung nach maximal 20% über UVP liegen (der ist ja bei den meisten Produkten weit über Verkaufspreis). Ein Fall für die EUuuu..