Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Sexting-Urteil: Vater muss Kindern Whatsapp wegnehmen
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in einem Sexting-Fall entschieden, dass der Vater der getrenntlebenden Eltern den beiden Kindern den Zugang zu Whatsapp verwehren muss, nachdem diese Opfer von Sexting wurden. Zudem wiesen die Richter den Vater an, den Töchtern eine medienkompetente Erziehung zukommen zu lassen und erklärten allgemein, dass Whatsapp für Jugendliche nicht geeignet sei und Smart-Geräte mit Bedacht ausgehändigt werden sollten.
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. Schon richtig, nur weil es heute so einfach ist, ist es nicht automatisch legal. Aber Gesetze müssen auch an eine veränderte Lebenswirklichkeit angepasst werden. Das fängt bei der FSK an und hört bei der Pornografie auf. Und was die FSK-Einstufung gilt: so einfach ist es nicht! Ich durfte jedenfalls meinen damals 17,5-jährigen Sohn nicht mit ins Kino in den FSK-18-Action-Kracher mitnehmen.

