Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, aber
Steam verstösst sicherlich nicht gegen Rechte indem Sie uns diverse Angebote aus ihrem Shop vorenthalten. Wie kommst Du darauf?
VALVE, die Firma heisst VALVE nicht Steam, Steam ist und bleibt die Vertriebsplattform bzw. der Client von VALVE...
Bezüglich Indizierung in Deutschland
Eine Indizierung ist kein Verbot, sondern ist mit der Einstufung "Keine Jugendfreigabe" (ab 18) von USK oder FSK z
u vergleichen.
Jedoch ist eine Indizierung strenger als die Einstufung "Keine Jugendfreigabe". Ist ein Medium indiziert, unterliegt es folgenden Auflagen:
- absolutes Werbeverbot
Es darf nicht für das Medium geworben werden. Keine Vorschau, keine Plakate, keine Demos, keine Anzeigen in Zeitschriften, ... . Die reine Nennung des Titels kann schon als Werbung ausgelegt werden und ist somit fragwürdig.
- kein Ausstellen im Händlerregal
Im Geschäft darf es nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden. Im Regal, das auch Jugendliche sehen könnten, darf das Medium nicht ausgestellt sein. Dies gilt nicht für einem abgetrennten geschützen Erwachsenenbereich (wie in Videotheken).
- keine Sendung im Fernsehen
Sollte es sich bei dem Medium um einen Film handeln, darf er im Fernsehen (weder Free-TV noch Pay-TV) nicht ausgestrahlt werden.
- eingeschränker Versandhandel
Wie FSK 18 dürfen auch indizierte Medien nur bedingt im inländischen Versandhandel vertrieben werden. Es gelten die selben strenge Auflagen. So muss das Medium z.B. als "Einschreiben-Eigenhändig" versendet werden, was das Porto stark steigen lässt.
------------- PAUSE ------------
Hier kommt der wichtige Teil an den sich auch Valve bzw. die Publisher halten müssten den letztere aktivieren den Müll. Valve hat ansich damit nichts zu tun außer das sie damals nach Anfrage von Activision diese Funktion reingemacht haben.
- kein Import durch Versandhandel
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG dürfen indizierte Medien nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Das OLG Hamm hat jedoch mit, auch auf diesen Paragraphen anwendbarem, Urteil vom 22.03.2000 (Az. 2 Ss 1291/99) entschieden, dass der ohne Weiterverbreitungsabsicht bestellende Privatkunde nicht vom Verbot erfasst wird. → Urteil anzeigen
Quelle
So die Petition an Valve soll wenn überhaupt nur ein wachrütteln sein, das sie wieder mal darüber informiert welche gesetze in DE gelten. Es ist nämlich nicht das erste mal das man denen sagt das es eigentlich jedem 18-jährigen erlaubt ist Uncut spiele zu importieren und zu spielen. Das letzte mal war vor ca. 2 Jahren in einem Chat von forUncut mir einem Valve Mitarbeiter (den Chatmitschnitt gibt es leider nicht mehr) und da hat letzerer geschrieben er wusste das garnicht.
Das stimmt so devinitiv nicht! Und jetzt mal nur für Importspiele, die hier beschlagnahmt sind. Da darf der Zoll auch mal zulangen, der fragt Dich vorher nicht und da kommst Du mit "ich wollte doch nur für mich privat" auch nicht weiter.
Der Zoll muss sogar zulangen, muss es aber nicht. Trotzdem darf man als Privatperson auch beschlagnahmte Spiele/Filme importieren und solange der Zoll es nicht einbehält verstösst man gegen keine deutschen Rechte.
Hierzu: (
Quelle)
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Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
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Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
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Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
- Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
Wenn du schon etwas wiederlegen willst, dann bitte mit Quellen...Ich kenne diesbezüglich auch nur ein Problem und das sind Spiele mit dem Swastika welche du eigentlich nichtmal importieren darfst.
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Kommen wir zurück zu Sleeping Dogs: Definitive Edition welche, soviel ich rausgefunden habe, weder auf dem Index ist noch Beschlagnahmt da diese Version nicht der USK vorgelegt wurde, was nötig ist damit es zu einer Indizierung kommen könnte. Eine Beschlagnahmung kommt nur dann zu stande wenn nach der USK die BPjM zu dieser rät den nichtmal diese können einfach sagen das Spiel XYZ nun beschlagnahmt wird, das muss ein richtiger machen, und das ist in den letzten Jahren sehr selten bis gar nicht gewesen.
PC Spieler werden hier aber definitiv eingeschränkt durch den Publisher, da man die Konsolenversion importieren kann und ohne Probleme spielen, was der Publisher hart dementiert.
Es gibt definitiv kein Gesetz in DE das es den Publisher vorschreibt einen Geolock bei Steam zu aktivieren was sie immer wieder behaupten.
Es ist nämlich sehr komisch wenn dies der Fall wäre den bei Uplay/Origin müssen sie das nicht, da kann man sogar jedes Spiel aktivieren egal aus welchem Land es kommt oder ob es indiziert/beschlagnahmt ist.