Hallo Nils,
nochmal ganz kurz zu Kritik etc. an OCZ: es ist ein Mangel an der Sache, wenn der Artikel nicht die beschriebene Größe hat. Das hat meiner Sicht nach nichts mit Kulanz zu tun.
Ganz konkret würde ich sagen, dass laut § 434 I S. 1 BGB ein Sachmangel vorliegt, der von der vertraglichen Vorlage (120GB) abweicht. Nun soll man bitte rechnen können wie man will, aber man wird 120GB nicht auf 107GiB runter rechnen können. Diese Eigenschaft der Festplatte wurde mir laut Verpackung, Rechnung und OCZ-Webseite suggeriert und stimmt nicht. Des weiteren wurde nach Umstellung des Fertigungsprozesses nichts unternommen, was darauf hinweisen würde, dass dies dies geschehen ist.
Weder ein Aufkleber, noch sonst etwas.
Wenn auf der Packung 120 GB drauf steht, in dem Fall dezimal angegeben, haben binär 111,8 GiB drin zu sein.
Ich habe den selben hohen Preis für die kleinere Variante bezahlt und werde dann noch aufgefordert, diese auf meine eigenen Kosten nach Holland zu schicken. Meines Erachtens hat wenigstens das auf Kosten von Caseking zu passieren.
Es muss meiner Ansicht nach möglich sein, das Produkt völlig kostenlos gegen ein anderes umzutauschen, oder mein Geld zurück zu erhalten.