Auf einem System, wo physische Versionen nur noch Keycards sind und online aktiviert werden müssen, und zwar auch beim Verleihen (das, was die „Virtual Game Cards“ simulieren sollen, damit der Wegfall echter physischer Kopien nicht ganz so nach Raubritterei aussieht), ist der Effekt am Ende der Gleiche.
Hier ist die Frage, wie weit Nintendo in dem Bereich geht.
Allerdings, und ich finde das fürs vollständige Bild wichtig: Die S2 kann komplett ohne Internetverbindung eingerichtet werden, und die Spiele, die vollständig in den Cartridges drauf sind, laufen auch ohne Internetverbindung. Die müssen nicht aktiviert werden. Und Nintendo hat von Anfang an gesagt, dass ihre Spiele weiterhin vollständig auf den Cartridges drauflassen. Die sog. virtual Game Cards sind ein Angebot für Dritthersteller. Die S2 kann komplett offline verwendet werden und es laufen Spiele darauf, ohne dass das Ding nach dem Auspacken jemals Internetzugriff hatte.
Was das Abspielen von Kopien anbelangt, handelt Nintendo nicht wesentlich anders als Sony oder Microsoft.
Nicht falsch verstehen: Mir gefällt das genausowenig. Auch und gerade in Bezug auf vGame Cards ist das Mist.
Was die Sache mit Gamekeys aus womöglich unseriöser Quelle, und daraus erfolgtem Konsolen-Bann angeht: Nintendo-Support anrufen. Wenn man glaubhaft versichern kann dass man nicht wusste dass das nicht legal ist, entsperren sie die Konsole in aller Regel wieder. Gibt einige Fälle dazu auf Reddit, die jeweils sagen dass das so bei ihnen ablief.
Mir hat bis heute niemand logisch erklären können, warum die physische Zerstörung von mir gekaufter und bezahlter Ware (einschließlich Computern und Datenträgern) durch den Hersteller schadensersatzpflichtig und eine Straftat wäre, aber die Zerstörung, indem er mir ein entsprechendes Softwareupdate schickt, legitim sein soll.
Nochmal: Es ist kein Bricken. Und in der gesamten EU, Deutschland inklusive, fehlt der Passus zur Unbrauchbarkeit in der EULA komplett. Sony und Microsoft machen übrigens dasselbe (EDIT: Also die Konsole sperren), wenn die merken dass man mit den eigenen Konsolen unlautere Dinge tut.
Ich sags nicht gern, aber so funktioniert das nunmal bei geschlossenen Systemen. Das sind die Vertragsbedingungen, da "darf" man nicht autorisierte Software nicht draufspielen. Wenn man eine offene Plattform bevorzugt, "muss" man den PC nehmen. Wer ein offenes Handheld bevorzugt, die gibts auch zur Genüge mittlerweile, Steam Deck inklusive. Geschlossene Systeme gefallen mir genausowenig, aber der Nachteil der geschlossenen Plattform wird dann mit dem (hoffentlich) begehrten Software-Angebot aufgefangen. Wer dieses Angebot haben will, kommt legal nicht um die geschlossene Plattform herum...
