Die Anforderungen der meisten Open-Source-Lizenzen inklusive GPL betreffen nur Kopien oder Weiterentwicklungen, die Teile des Codes verwenden. Das dürfte bei trainierten KIs nicht der Fall sein. Diese arbeiten nicht mit dem lizenzierten Code, sondern sie lernen davon. Etwas zu Lernzwecken zu benutzen ist aber eher eine Verwendung und "benutzen" wird unter GPL vollkommen freigestellt. Bei kommerziellen Werken ist das unüblich, die Lizenzierung erfolgt oft zweckgebunden (wer z.B. Nutzungsrechte an einem Foto für seine Webseite erwirbt, darf keine Poster mit dem Motiv verkaufen) und in jedem Fall nutzergebunden. Trotzdem wurden die KI-Betreiber bislang nicht für die Verwertung von online geklautem Material verurteilt.
Wo man eine Überlappung zwischen kommerziellen Werken und Open-Source-Code hätte: Wenn die KI den Code am Ende 1:1 wieder ausgibt. Dann hätte sie nicht nur davon gelernt, sondern eine Kopie intern abgespeichert und eine Vervielfältigung fällt wieder unter GPL. Aber kleinskalig ist Code oft generisch, ein paar Zeilen aus Programm A können sich 1:1 in Programm B wiederfinden und sind somit nicht eindeutig einem geschützten Werk zuzuordnen, wie beispielsweise ein Absatz aus einem Buch, der dank Namen & des viel komplexeren Vokabulars der meisten Schrift- im Vergleich zu Programmiersprachen oft eindeutig wiedererkannt werden kann. Aber selbst für letztere gilt: Es gibt nur Klagen, keine Verurteilungen.