Kommentar zum kino.to-Urteil des Amtsgerichts Leipzig - Strafbarkeit der Nutzer von Streams festgestellt

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung zu Kommentar zum kino.to-Urteil des Amtsgerichts Leipzig - Strafbarkeit der Nutzer von Streams festgestellt gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

arrow_right.gif
Zurück zum Artikel: Kommentar zum kino.to-Urteil des Amtsgerichts Leipzig - Strafbarkeit der Nutzer von Streams festgestellt
 
Was ist dann wenn ich mir bei Maxxdome ein Film als Stream ansehe? In dem Moment verfielfältige ich es ja dann auch. OK man könnte sagen ich hab es dann rechtmäßig erworben. Das müsste aber auch heißen, dass wenn ich Film X bei maxxdome erworben habe und es somit jederzeit per Streaming-technik "vervielfältigen" darf, ich auch den selben Film X auf einer illegalen Streamingseite gucken dürfte - abgesehen davon, dass dies völlig absurd ist.
 
Dieser Richter hat zweifelsfrei bewiesen, daß er von der Materie keine Ahnung hat. Und er ist nicht der einzige Fachidiot in unserer Justiz.
 
Was ist dann wenn ich mir bei Maxxdome ein Film als Stream ansehe? In dem Moment verfielfältige ich es ja dann auch. OK man könnte sagen ich hab es dann rechtmäßig erworben. Das müsste aber auch heißen, dass wenn ich Film X bei maxxdome erworben habe und es somit jederzeit per Streaming-technik "vervielfältigen" darf, ich auch den selben Film X auf einer illegalen Streamingseite gucken dürfte - abgesehen davon, dass dies völlig absurd ist.

Der Unterschied ist, dass du und natürlich Maxdome selbst vom Rechteinhaber die Erlaubnis haben, um Filme für diesen Zweck streamen (und natürlich Prinzipdbedingt auch kurzzeitig vervielfältigen) zu dürfen. Dein "Recht" leitet sich hier aus dem unmittelbaren Vertragsverhältnis zwischen dir und Maxdome ab und mittelbar dann zwischen dem Verhältnis Maxdome/Rechteinhaber.

Dazu kommen dann auch noch andere Dinge, die weniger "handfest" sind, wie beispielsweise das Auftreten der Webseite, das Angebot und die öffentlichen Informationen über solche "dubiosen" Streaming-Webseiten.
 
1.@pinkus : hat recht, das könnte man doch sicher ein wenig verkürzen
2.gilts auch für Länder außerhalb von Deutschland?
 
1. nein

Komplizierte Vorgänge lassen sich nun mal nicht immer kurz und knackig erklären, auch wenn es gerne so mancher allzu subjektiv denkender Mensch gerne hätte. Nicht nur das Ergebnis zählt, sondern auch der Weg dahin.

2. nein

Deutsches Recht endet wie jedes andere Recht, an seinen Landesgrenzen, auch wenn es manche Staaten gerne anders hätten.
 
Deutschland,

Sklave der Filmindustrie.....


Die Richter sollten sich mal an den Kopf fassen warum Kinderschänder mit besseren Strafen davon kommen als "Raubkopierer und der gleichen" !
 
Deutschland,

Sklave der Filmindustrie.....


Die Richter sollten sich mal an den Kopf fassen warum Kinderschänder mit besseren Strafen davon kommen als "Raubkopierer und der gleichen" !

Jaaa geaannmnaaauuu, diese pösen Diebstahlkopiermörder:schief: Wenn die be******* Filmindustrie bessere Filme machen würde und eine Familie für einen Kinobesuch, keine Bank überfallen muss, würden viele Menschen auch wieder mehr ins Kino gehn, ein Kinobesuch ist fast schon "Luxus" geworden:daumen2:
 
Jaaa geaannmnaaauuu, diese pösen Diebstahlkopiermörder:schief: Wenn die be******* Filmindustrie bessere Filme machen würde und eine Familie für einen Kinobesuch, keine Bank überfallen muss, würden viele Menschen auch wieder mehr ins Kino gehn, ein Kinobesuch ist fast schon "Luxus" geworden:daumen2:

sechste klasse ?

erfinde mal deine eigene Story, Dinge die ich nie erwähnt habe aber freu dich nen Knopf an die Backe.

mal für dich das auch du das vielleicht so ein bisschen verstehen kannst, scheint dir ja schwer zufallen!
440 Mal Schwester missbraucht - Keine Haft - netzeitung.de
&
Raubkopierer muss drei Jahre hinter Gitter - onlinekosten.de

mal nur 2 Beispiele,
vielleicht mal überlegt das die Strafen nicht gerecht sind und ggf. der eine mehr oder der andere weniger bestraft werden sollte ?

falls du das alles innerhalb von 2 Stunden gelesen hast und es umgesetzt hast darfst du jetzt ins Bett, deinem Alter entsprechend halt!.


ne ohne Witz dumm kommen kann ich mir alleine, schau dir diverse urteile an die zwar in den Nachrichten diskutiert werden aber ruck zu weg vom Tisch sind!
und wenn du meinst es ins lächerlich ziehen zu müssen und noch dein eigene Saft rein interpretieren musst dann bist du definitiv mal (Sorry) "Dumm im Kopf"!


schönen Abend dem rest des Forum´s!
 
Jaaa geaannmnaaauuu, diese pösen Diebstahlkopiermörder:schief: Wenn die be******* Filmindustrie bessere Filme machen würde und eine Familie für einen Kinobesuch, keine Bank überfallen muss, würden viele Menschen auch wieder mehr ins Kino gehn, ein Kinobesuch ist fast schon "Luxus" geworden:daumen2:


sechste klasse ?

erfinde mal deine eigene Story, Dinge die ich nie erwähnt habe aber freu dich nen Knopf an die Backe.

mal für dich das auch du das vielleicht so ein bisschen verstehen kannst, scheint dir ja schwer zufallen!
440 Mal Schwester missbraucht - Keine Haft - netzeitung.de
&
Raubkopierer muss drei Jahre hinter Gitter - onlinekosten.de

mal nur 2 Beispiele,
vielleicht mal überlegt das die Strafen nicht gerecht sind und ggf. der eine mehr oder der andere weniger bestraft werden sollte ?

falls du das alles innerhalb von 2 Stunden gelesen hast und es umgesetzt hast darfst du jetzt ins Bett, deinem Alter entsprechend halt!.


ne ohne Witz dumm kommen kann ich mir alleine, schau dir diverse urteile an die zwar in den Nachrichten diskutiert werden aber ruck zu weg vom Tisch sind!
und wenn du meinst es ins lächerlich ziehen zu müssen und noch dein eigene Saft rein interpretieren musst dann bist du definitiv mal (Sorry) "Dumm im Kopf"!


schönen Abend dem rest des Forum´s!


ich glaube, ihr zwei seit der selben meinung, redet jedoch aneinander vorbei......

ahoi :bier:
 
Zuletzt bearbeitet:
sechste klasse ?

erfinde mal deine eigene Story, Dinge die ich nie erwähnt habe aber freu dich nen Knopf an die Backe.

mal für dich das auch du das vielleicht so ein bisschen verstehen kannst, scheint dir ja schwer zufallen!
440 Mal Schwester missbraucht - Keine Haft - netzeitung.de
&
Raubkopierer muss drei Jahre hinter Gitter - onlinekosten.de

mal nur 2 Beispiele,
vielleicht mal überlegt das die Strafen nicht gerecht sind und ggf. der eine mehr oder der andere weniger bestraft werden sollte ?

falls du das alles innerhalb von 2 Stunden gelesen hast und es umgesetzt hast darfst du jetzt ins Bett, deinem Alter entsprechend halt!.


ne ohne Witz dumm kommen kann ich mir alleine, schau dir diverse urteile an die zwar in den Nachrichten diskutiert werden aber ruck zu weg vom Tisch sind!
und wenn du meinst es ins lächerlich ziehen zu müssen und noch dein eigene Saft rein interpretieren musst dann bist du definitiv mal (Sorry) "Dumm im Kopf"!


schönen Abend dem rest des Forum´s!


ich glaub du solltest mal richtig lesen was die leute hier schreiben, bevor du jemand so dumm anmachst! ich hab hier keine anderen verbrechen wie kinderschänden oder was auch immer verharmlost, ich weiss nicht wo du das hier bei mir gelesen hast:wall: sondern... es ging mir um die filmindustrie ansich und ihre gebaren.
 
Ein Film-Stream ist und war Verlustlos Speicherbar ...
Es gibt Länder in Europa, da ist auch heute noch nur das anbieten (also verbreiten) strafbar.
 
Aber wenn jemand nur auf seinen Rechner speichert, verbreitet er ja nicht. Ist ja keine Tauschbörse.

Wenn es darum ginge das "downloaden von urheberrechtlich geschützen Dateien" strafbar ist, wäre es mehr als eindeutig.
Da beim streamen auch auf den Rechner gespeichert wird.

"Verbreitung" kann man den Nutzern von Streamingseiten nicht vorwerfen. Nur den Betreibern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man etwas in den Arbeitsspeicher lädt, dann speichert man es aber nicht, da Arbeitsspeicher ein flüchtiger Speicher ist.

Das bedeutet, dass runterladen nicht gleich vervielfältigen ist. Man kann z.B. auch etwas nach /dev/null downloaden. Auch wenn das keinen Sinn hätte, wäre das dann trotzdem illegal?
 
Wenn man etwas in den Arbeitsspeicher lädt, dann speichert man es aber nicht, da Arbeitsspeicher ein flüchtiger Speicher ist.

Das bedeutet, dass runterladen nicht gleich vervielfältigen ist. Man kann z.B. auch etwas nach /dev/null downloaden. Auch wenn das keinen Sinn hätte, wäre das dann trotzdem illegal?

In der Regel werden aber bei Streamingdiensten die Sachen auf der Festplatte temporär zwischengespeichert. Je nach Einstellungen enthalten diese temporären Dateien aber nur einen Teil des Films, oft sind 50 MB eingestellt was je nach Qualität auch mal nur ein paar Minuten des Films sein können. Ob eine Speicherung direkt im Arbeitsspeicher möglich ist weiß ich ehrlich gesagt nicht. Sinnvoller wäre das natürlich, weil es schneller wäre als eine Zwischenspeicherung auf der Festplatte.

@PCGH:
Was soll diese provokante Überschrift und auch noch die Erinnerung. Alles was ihr euch hier zusammenreimt basiert hauptsächlich auf der Pressemitteilung der GVU. Glaubt hier den einer wirklich das die GVU ihre Pressemitteilungen nicht auch als Propaganda verwendet. Interessant und stichfest wird die Sache aber erst wenn das endgültige Urteil vom Gericht selber vorliegt. Und dann auch nur wenn nicht Berufung in höherer Instanz eingelegt wird. Grundsätzlich bezweifle ich das die Aussage der GVU auch später Rechtsbindlich sein wird. Ich vermute eher das dies eine Aussage des Richters während des Prozesses war. Wie auch immer ist die Überschrift falsch und im Stile von Propaganda. Man könnte ja fast meinen ihr hättet von der GVU Geld gekriegt. Das alles wird erst interessant wenn man genau weiß was der Richter sagt und auf welche Paragraphen er sich beruft.
 
ziemlich anmaßend vom redakteur einer pc-zeitschrift (!!!), das urteil eines richters, welches noch nicht mal in voller länge vorliegt, in dieser art und weise zu kritisieren.
 
Das bedeutet, dass runterladen nicht gleich vervielfältigen ist. Man kann z.B. auch etwas nach /dev/null downloaden. Auch wenn das keinen Sinn hätte, wäre das dann trotzdem illegal?

Das deutsche Urheberrecht geht zunächst von einem umfassenden Vervielfältigungsbegriff aus. Der umfasst auch flüchtige/kurzzeitige/vorübergehende Vervielfältigungen. §16 I UrhG.

Das wird dann über den Ausnahmetatbestand des §44a (Vorübergehende Vervielfältigungen) teilweise eingeschränkt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen und genau über die streitet man sich und über genau die wird kein Wort bei der Urteilsbegründung/GVU-Pressemitteilung (als einzige Quelle der Urteilsbründung) verloren, sondern schlichtweg (das Nicht-Bestehen) vorausgesetzt.

Und genau da muss man dann schlichtweg sagen (und da werden mir viele Juristen beipflichten), dass ein Voraussetzen eigentlich strittiger Tatbestände ein Unding ist.
 
Normalerweise setzen viele Filehoster doch auch auf "Aktualität" ihrer angebotenen Dateien .. wie zB. Löschen nach 30 Tagen nach dem letzten Download/Aufruf.
Damit würde jeder, der einen entsprechenden Film anschaut, zur Verbreitung beitragen, da man die "Verfügbarkeit" wieder verlängert ...
 
ziemlich anmaßend vom redakteur einer pc-zeitschrift (!!!), das urteil eines richters, welches noch nicht mal in voller länge vorliegt, in dieser art und weise zu kritisieren.

Ja das ist es! Es ist sogar in meinen Augen noch schlimmer, weil sich hier nicht auf die Aussage/Urteil des Richters berufen wird sondern auf die Pressemitteilung der GVU. Keiner weiß ob die Zitate nicht aus dem Zusammenhang gerissen sind oder wie das Urteil genau aussieht.
 
Zurück