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Die Partei der Vernunft (PDV) wird mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Koblenzer gegen den am 01.01.2013 eingeführten Rundfunkbeitrag klagen. Ziel der PDV ist es, den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag vor Gericht zu Fall zu bringen.
Die nach Ansicht der PDV gegebene Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrages betrifft vor allem die Beitragszahler, die schon seit Jahren die alte Rundfunkgebühr (GEZ) gezahlt und z.B. eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Solange kein Beitragsbescheid für den neuen, ab 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitrag vorliegt, besteht nach Auskunft unserer Anwälte keine Zahlungspflicht.
Partei der Vernunft klagt mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Koblenzer gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag | Partei der Vernunft
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