Kennt sich jemand im Mietrecht aus?

schmodel

PC-Selbstbauer(in)
Da ich kein Auto habe aber der Stellplatz im Hof mit in meinem Mietvertrag steht (bezahle ich also mit) frage ich mich-wer darf über den verfügen?
Es geht um folgendes Problem!

Meine Vermieterin hat ihn jetzt weitervermietet.
Ich würde den ja sowieso nicht brauchen. so Ihr Argument

Darf sie das oder gehört er doch mir und ich kann die Untermiete verlangen?
 
Rechtsberatungen können wir Dir hier natürlich nicht geben, aber es hängt von Deinem Mietvertrag ab.
Ich würde der Vermieterin sagen, dass es total nett ist, den Stellplatz für Dich weiter vermietet zu haben
und sie möge bitte die Stellplatzmiete von Deiner Miete abziehen.
 
Rechtsberatungen können wir Dir hier natürlich nicht geben

Und das ist auch keine Regel die wir uns ausgedacht haben, Rechtsberatungen sind gesetzlich streng geregelt.

Allgemein lässt sich aber sagen, dass jemand eine gemietete Sache nutzen kanns, nicht muss. Der Parkplatz kann ja unter Umständen für deine Besucher da sein.

Aber google doch einfach mal ein wenig zum Thema "Doppelvermietung", da findest du einiges an Informationen von Anwaltskanzleien.

Ansonsten würde ich dir vorschlagen, einfach nochmal vernünftig mit deiner Vermieterin zu sprechen. Wenn du den Parkplatz wirklich nicht brauchen solltest, dann lässt sich doch bestimmt irgendetwas aushandeln, wovon beide Seiten profitieren...
50/50 wäre doch für beide Seiten eine Verbesserung zum Ausgangszustand.

Wenn du auf die volle Summe bestehst, wird deine Vermieterin den Mietvertrag mit der zweiten Person wohl einfach wieder kündigen, und keiner hat was davon.
 
Es geht in diesem Fall mehr darum, was Du möchtest. Ist Dir der Stellplatz wichtig, für Fahrrad, Motorrad, Besucher? Planst Du, bald ein Auto zu kaufen, wie ist die Parkplatzsituation bei Euch? In meiner Nachbarschaft wäre so ein Stellplatz 50,-€ im Monat wert, bei Dir kann es mehr oder weniger sein. Da würde ich einfach mal recherchieren. Garagen kann man als Richtschnur nehmen, und 50% abziehen. So würde ich mir einen Daumenwert schaffen. Und dann musst Du für Dich entscheiden, ob Du Deinen laut Mietvertrag zustehenden Stellplatz nutzt, oder ob du diesen in Geld, und da müsst ihr beide miteinander über die sinnvolle Höhe reden, vergolten haben möchtest.

Ansonsten gibt es sicherlich auch die Möglichkeit, dass der neue Stellplatzmieter diesen bei Dir untermietet. Auch das wäre eine Möglichkeit. Darum solltest Du für zu erst klären, was Du überhaupt möchtest. Und dann solltest Du Dir überlegen, wie Du deine Wünsche umsetzen kannst. Das wäre meine Meinung dazu. Es ist immer alles Abhängig vom Verhältnis zum Vermieter. Wenn das gut ist, ist es einfach, wenn es schlecht ist, komplizierter. :)
 
Es ist mir klar das ich hier keine Rechtsberatung erhalten kann.
Wir reden doch nur darüber.
Für mein Verständnis ist es aber so das der Parkplatz mir gehört und ich damit machen kann was ich will,
Besucherparkplatz ist gut :daumen: (hätte ich fast vergessen)
Mich ärgert es nur weil sie einfach so über meinen Kopf entschieden hat das ich den sowieso nicht brauche.(und dafür noch zweimal bezahlt wird)
50€ bezahlt er ja dafür/Monat
Was ich prozentual dafür bezahle weiss ich nicht weil der Stellplatz einfach im Mietvertrag mit drinnen ist.
Naja egal entweder ich lade dauernd Besucher ein damit kein anderer da stehen kann oder stell ein Planschbecken hin
 
Wie die Mietkosten aufgeschlüsselt werden, muss deine Vermieterin dir sagen können. Also wie hoch ist Kaltmiete, Nebenkosten getrennt nach Strom, Wasser, Gas, Anteil für Straßenreinigung, Winterdienst, Abfallentsorgung und halt den Stellplatz. Verwaltungskosten und Gewinne stecken in der Kaltmiete und der Stellplatzmiete drin die nicht weiter aufgeschlüsselt werden müssen. Viele Vermieter bescheißen bei den Kosten für Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallentsorgung. Was den Stellplatz an sich angeht hast du ja ein Nutzungsrecht, wenn du für den auch Miete bezahlst. Das dir dieses Recht jetzt ohne Entschädigung genommen wird ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Am besten gehst du zur Beratung zum lokalen Mieterbund oder die Verbraucherzentrale. Bei uns nimmt der Mieterbund 20€ für die Beratung und die sagen dir dann genau wie die Rechtslage ist.
 
hi,wir haben einen stellplatz im mietvertrag mit drin.
der wird mit 50eus pro monat berechnet.
da wir 2 autos haben,plus mein neues bike :D , und unsere senilen nachbarn unten
die um 8 uhr morgens "schrubber gegen bauernmöbel" spielen :nene: keinen brauchen haben wir den auch noch für lau.
vermieter sind ok,auch schon älter.

worum es geht,du hast ein anrecht auf den platz,oder für eine mietpreisminderung.
also schau in deinen mietvertrag,mit wieviel euro der im monat veranschlagt wird und lass es schriftlich bestätigen.
oder eine verzichtserklärung für den stellplatz,mit resultierender verminderten miete.
wenn die nicht darauf eingehen,frag verbraucher/mietschutzbund.
du hast anrecht auf einen ausgleich.
du zahlst dafür und die vermieten den nochmal und machen kohle... is klar atze!
 
Da ich kein Auto habe aber der Stellplatz im Hof mit in meinem Mietvertrag steht (bezahle ich also mit) frage ich mich-wer darf über den verfügen?
Es geht um folgendes Problem!

Meine Vermieterin hat ihn jetzt weitervermietet.
Ich würde den ja sowieso nicht brauchen. so Ihr Argument

Darf sie das oder gehört er doch mir und ich kann die Untermiete verlangen?

Das ist nicht rechtens, was sie macht. Auch wenn Du Dein Stellplatz nicht nutzt, Du zahlst dafür. Auch, wenn der Platz leer steht, hat es sie nicht zu interessieren! Das Ding gehört Dir und nur Dir allein! Und nur Du entscheidest, was mit dem Ding passiert.

Er gibt hier nur zwei Möglichkeiten:
1. Du vermietest es weiter.
2. Sie vermietet es weiter und Du zahlst KEINE Miete dafür.

Ich habe bei meiner Wohnung zwei TG-Stellplätze. Ein Stellplatz gehört zu der Wohnung (dasselbe wie bei Dir auch) und ein Stellplatz habe ich extra vom Nachbar angemietet. Er braucht sein TG-Stellplatz nicht und hat es mir weitervermietet.
 
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