Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Internet: Bundesregierung soll keinen Bedarf für pauschalen Schadenansatz bei niedrigen Internetgeschwindigkeiten sehen
Die Bundesregierung soll keinen weiteren Handlungsbedarf gegen Internetanbieter, die nicht die vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeiten liefern, sehen. Erst im Juli veröffentlichte die Bundesnetzagentur Richtlinien, an denen Verbraucher etwaige Forderungen festmachen können. Einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz wird es allerdings nicht geben.
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Die Bundesregierung soll keinen weiteren Handlungsbedarf gegen Internetanbieter, die nicht die vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeiten liefern, sehen. Erst im Juli veröffentlichte die Bundesnetzagentur Richtlinien, an denen Verbraucher etwaige Forderungen festmachen können. Einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz wird es allerdings nicht geben.
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