Heißes Eisen Urheberrecht: Ehrlichkeit schlägt Abmahnanwalt - Die PCGH-Redaktionskolumne

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Ich kann verstehen, dass man nicht erfreut ist, wenn jemand sein Werk gewerblich nutzt. Aber kann man nicht einfach eine Auflösung wählen, die man gewerblich gar nicht brauchen kann?

PS: Haben Sie die Menschen und die Hausbesitzer auf dem Foto gefragt, ob Sie das Bild von ihnen gewerblich nutzten dürfen?

MfG JP
 
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Der Argumentation kann ich nicht folgen. Einerseits sagst Du, man muss seine Werke geschützt ins Internet stellen. Andererseits sagst Du, dass das Urheberrecht (letztendlich Basis für den Rechtsschutz) eine Lachnummer ist. Das passt für mich nicht zusammen.

Bild ohne digitales/offensichtliches Wasserzeichen klauen = Auto mit steckendem Zündschlüssel klauen? Naja, das Bild finde ich nicht besonders treffend. Hier geht es ja auch um Unwissenheit und fehlendes Unrechtsbewusstsein. Wer würde ein Auto mit eingestecktem Schlüssel klauen? Nur ein echter Krimineller. Wer würde ein Bild ohne digitales/offensichtliches Wasserzeichen klauen? Nur ein echter Krimineller? Ich glaube nicht.

Ich verstehe deine Ansicht nicht:
Wenn mir ein ECHTER Krimineller mein Auto klaut und ich habe den Schlüssel stecken lassen, zahlt mit KEINE Versicherung.
Wenn ein "unwissender" Nichtkrimineller mein Foto "klaut", habe ich Recht auch Urheberrechtsforderungen?

Ich finde deine Reaktion, dich mit den Betreibern zu einigen, super!!!
Wenn ich aber lese, dass hier manche sofort wieder klagen würden, krieg ich Fieberblasen: so ein Theater wegen einem Foto, das nebenbei ohne Urheberrechtshinweis online gestellt wurde!

Und ja, das Urheberrecht ist eine Lachnummer. Es wird IMMER der, der genug Kohle hat, den Prozess in die Länge zu ziehen als Sieger hervorgehen.
 
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so ein Theater wegen einem Foto, das nebenbei ohne Urheberrechtshinweis online gestellt wurde!
Du musst nicht erst einen Hinweis anbringen, damit das Urheberrecht gültig ist. Wenn du ein Werk geschaffen hast, dann bist du der Urheber und hast alle Rechte daran, egal ob du ein Wasserzeichen anbringst oder nicht.
 
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PS: Haben Sie die Menschen und die Hausbesitzer auf dem Foto gefragt, ob Sie das Bild von ihnen gewerblich nutzten dürfen?


Menschen müssen AFAIK nur zustimmen, wenn sie "Kern Element" des Fotos sind. Bei Gruppen, ab ich glaube 7 Leuten, ist auch keine Zustimmung notwenig.
Bei Architektur bin ich mir nicht ganz sicher. Dafür gibts auch spezielle Verträge (Gegenstück zum Model-Release, quasi). Diese sind aber auch nicht immer notwenig. Die Regelungen kenn ich aber nicht genau - ich denke mal, nur wenn die Location wirklich was "besonderes" ist.

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Nachweisen das man ein Foto gemacht hat ist auch nicht grade schwer. Wie Thilo schon gesagt hat, das Originalbild. Oder, noch besser: Das RAW File.
 
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Den Eifelturm bei Nacht zu fotografieren kann Probleme machen, aber das liegt an der Beleuchtung.
 
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Mir ist es auch schon mal anders herum gegangen:

Auch ich fotografiere mal gern das eine oder andere, und habe auch gerne mal die Griffel an Maus und Tastatur zur Nachbearbeitung. In einer Fotocommunity fiel mir ein Bild auf, das meiner Meinung nach mit Bearbeitung dazugewinnen könnte. Also hab ich es für mich bearbeitet. Gerne hätte ich diese Arbeit gezeigt, und fragte daher, ob ich dieses zusammen mit dem Original inkl. Quellenangabe auf meinem Profil zeigen dürfte. War schließlich keine gewerbliche Absicht, wollte ja nur meine Bearbeitung zeigen, und auch die Würdigung des Originals.

Die Reaktion war überaschend. Man drohte mit Anwalt und ob ich noch nichts von Urheberecht gehört hätte!!! Als ob ich nicht gerade gefragt hätte obs in Ordnung ist, oder nicht. Naja, hab dann trotzdem freundlich geantwortet, dass ein simples "Nein" ohne Drohungen und Unfreundlichkeiten auch gereicht hätte...
 
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Das ist jetzt die frage haben die Leute auf dem Wasser und Hausbesitzer einer Veröffentlichung auf einer gewerblich Internetseite zugestimmt?
Glaube nicht das PCGH_Thilo sie gefragt hat.
 
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Milkyway hat das ganz gut erklärt. Wenn ich eine (fremde) Person allein formatfüllend bzw. motivbestimmend fotografiere und will das Bild veröffentlichen, brauche ich sein Einverständnis über ein sogenanntes Model Release. Bestimmte Gebäude sind "geschützt", man braucht dafür ein sogenanntes "Property Release" - allerdings spielt in Deutschland auch die Panoramafreiheit eine Rolle. :devil:

Beides trifft auf mein Bild nicht zu.

Kurz zusammengefasst:
Fotografiererlaubnis
 
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Naja. Im Fernsehn sieht man das auch oft wenn Videos gezeigt werden.

Quelle : Internet
Quelle : Youtube

Die sollen gefälligst den Kanal nennen von dem sie das Original haben.

Das regt mich ebenfalls regelmäßig auf. Insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen (die inhaltlich zumeist überzeugen, im Gegensatz zu den Privaten) Sendern erwarte ich eine korrekte Bezeichnung der Quelle. Ich schreibe in meinen wissenschaftlichen Arbeiten doch auch nicht hin "Quelle: Bibliothek". :daumen2: Bei ZDF heute plus haben sie mal erklärt, warum insbesondere bei Videos zu Terroranschlägen und Kriegsschauplätzen eine ungenaue Quelle angegeben wird: Schutz der Quelle. Naja, nicht wirklich überzeugend.

Und was soll uns das sagen?

Im übrigen Bilder sind tückisch, wenn ich ein Produkt photographiert, habe ich prinzipiell kein Urheberrecht auf das Bild. Sondern erst dann wenn man es anmeldet bei der GEMA
Den Abzockverein.
das mal beiseite, und wenn man etwas vermarkten will muss man seine werke mit irgendwas kenntlich machen. Optisch per Wasserzeichen oder eben per Datei Signatur.
und noch was alles was man in einen Forum hochlädt und international sichtbar macht geht zum besitzt des Forum Inhabers. Der dann dafür verantwortlich wird was drin ist.

Gerade Bilder sind sehr schwer zu unterscheiden ob diese frei sind Creative-Commons-Lizenzen oder Urheberrecht genießen. ich könnte meine Wohnung photographieren bei der gema anmelden und habe ein Urheberrecht drauf.

Sorry, aber deine Kenntnisse des Urheberrechts unterschreiten deutlich jene des in der Kolumne bezeichneten Gewerbetreibenden. Das Urheberrecht entsteht in dem Moment, in dem du ein Werk erschaffen hast, das die notwendige persönlich geistige Schöpfungshöhe nach §2 UrhG erreicht hat. Die GEMA hat nicht mal im entferntesten etwas mit Fotos (hier ein Lichtbildwerk im Sinne des §2 I Nr.5 ) zu tun. Eine Creative-Common-Lizenz verkörpert zudem nur ein Nutzungsrecht bzw. die Vorgaben, wie dieses ausgeübt werden kann. Es besteht sicherlich keine Alternative Auswahl zwischen Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen. Bei deiner Aussage würde ja jeder Jurist sofort Magengeschwüre bekommen.

Ohh und wie beweist man das man Eigentümer ist????
da kann ich ja auch behaupten ich wäre der Besitzer von Computec pcgh logo Bild.

Nach §10 I UrhG gilt eine Vermutung, wenn jemand auf einem Foto als Urheber bezeichnet ist, dass dieser auch zunächst als Urheber angesehen wird. Der Anspruchssteller muss das Gegenteil beweisen. Fehlt die Urheberbezeichnung, muss ebenfalls der Anspruchssteller beweisen, dass er Urheber ist

PS: Haben Sie die Menschen und die Hausbesitzer auf dem Foto gefragt, ob Sie das Bild von ihnen gewerblich nutzten dürfen?

Das ist jetzt die frage haben die Leute auf dem Wasser und Hausbesitzer einer Veröffentlichung auf einer gewerblich Internetseite zugestimmt?
Glaube nicht das PCGH_Thilo sie gefragt hat.

Das ist gar nicht notwendig: Ausführlich steht das hier: Google Street View: Eingriff in Persönlichkeitsrechte und Datenschutz oder unbedenklicher Service? | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Kurzfassung: Es gab dazu mehrere Urteile, wie auch bereits 1989 ein Grundsatzurteil vom BGH. Solange die Aufnahme von einer öffentlichen und frei zugänglichen Stelle gemacht wird, ist kein Persönlichkeits- und Datenschutzrecht des Hausbesitzers/-eigentümers betroffen. Die Sachlage ist leider ins falsche Gegenteil verkehrt worden, als der öffentliche Aufschrei zu Google Street View begann. Ein gutes Beispiel, wie Recht und öffentliche Meinung nicht zueinander passen. ;)

PS
Jeder Abmahnanwalt hätte sich über den Fall gefreut. Kein Wunder, dass die gute Frau das Herzflimmern bekommen hat. Da ein Lichtbildwerk (nicht nur ein Lichtbild) betroffen war und der Schädiger das Bild gewerblich (für Werbezwecke) genutzt hat + das Bild öffentlich zugänglich gemacht hat (sprich in das Internet eingestellt), wäre durchaus eine mittlere vierstellige Summe (Abmahngebühren + Schadensersatz) drin gewesen und Thilo hätte sich einen netten Jahresurlaub von der Schadensersatzsumme leisten können.:ugly:
 
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Wer meint etwas ungeschützt ins Netz zu stellen hat meiner meinng nch eh jegliches recht daran verloren.

Wie bitte schön soll man denn sonst etwas ins Netz stellen, wenn nicht "ungeschützt"? Spätestens ein Screenshot funktioniert immer und wenn man keinen großen Plug-In-Aufwand treiben möchte (was z.B. das Posten in Foren fast unmöglich machen dürfte) reicht sogar ein einfacher Rechtsklick.

Wenn du dein Auto mit eingesteckten Zündschlüssel irrgendwo stehen hast, zahlt im Falle eine Diebstahls auch keine Versicherung der Welt. Und jeder der etwas ins Netzt stellt sollte sich doch im klaren sein das überall nur jemand darauf wartet entspechende Dinge für seine Zwecke kostenlos zu Nutzen. Genau diese Einstellung im Internet macht doch letztlich auch seinen Erfolg aus.;)

Die meisten, die etwas ins Internet stellen, haben auch kein Problem damit, wenn es jemand für seine privaten Zwecke nutzt (vermutlich würde ein guter Rechtsverdreher das sogar als legal einstufen können). Hier gehts aber um gewerbliche Zwecke.

Das Urheberecht ist letztendlich für mich nur eine Lachnummer hätte es sowas von anbeginn der Menschheit gegeben, würden wir heute noch in Hölen hausen, ach noch nicht mal, das dürfte ja dann nur der, der zuerst die Idee hatte in der Höle zu leben :ugly:

Unwahrscheinlich, denn vermute hätte der Autor etwas über Höhlen geschrieben und das Urheberrecht verbietet es auch nicht, etwas nachzumachen, dass in einem Werk beschrieben wird :schief:

Davon abgesehen sagt es mal wieder viel über die heutige Menschheit aus, wenn Unterhaltungsliteratur*, -musik und -filme als maßgebliche/einzige Antreiber der Zivilisationsentwicklung der letzten Jahrzehntausende betrachtet werden :klatsch:


*: Politische und philosophische Werke fallen zwar auch unter das Urheberrecht, in aller Regel waren/sind die Autoren aber an der Verbreitung interessiert und vergeben bereitwillig Lizenzen, so dass hier keine Einschränkung eintritt.
 
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@ PCGH_Thilo; @Pokerclock

Das finde ich sehr interessant, abgesehen das in Italien italienisches Recht und Gesetze gelten, heisst das für mich, dass ich keinerlei Urheberrechte an meinen selbst erschaffenen Werk (Haus) habe. Obwohl ich ein Jahr dran gearbeitet habe, hat jeder der ein Bild von meinen Haus macht mehr Rechte als ich.
Daher könnte ich ja einfach ein Foto von meinem Haus machen, auf meinen Garten stellen, warten bis Google mit seinen Kameras eine Aufnahme macht und ins Internet stellt. Dann könnte ich ja Google abmahnen und verklagen. :D
Das ist natürlich alles theoretisch. MfG JP
 
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