Harman Kardon Invoke: Ohne Update wird der Lautsprecher unbrauchbar

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Wie der Audio-Hersteller Harman Kardon mitteilt, müssen Nutzer zwingend ein Software-Update auf den Invoke-Lautsprecher installieren, sonst können sie den Lautsprecher ab September 2021 nicht mehr nutzen.

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Tolle neue Welt, da hat man diese Lautsprecher eventuell und wundert sich dann zum 31 dem Ablaufdatum wenn die

Lautsprecher so mir nichts dir nichts mehr gehen :-)

Morgen sind es dann irgendwelche Kühlschränke, Toaster, Autos :-)
 
Ich bin da auch kein Fan von. Habe aber (leider) im meinem Umfeld genug Menschen die der Meinung sind, dass diese ganze Smart-Home und Mega-Vernetzung Geschichte toll wäre. Fängt schon damit an seine persönlichen Daten auf die Cloud zu bringen, Alexa, Cortana & Co überall zu integrieren, das ganze Haus mit tollen Smart-Funktionen ausstatten...
Am Besten dann noch hinterfragen ob man Google als Suchmaschine benutzen sollte ...

Weiss nicht, erinnert mich auf eine gewisse Weise an Wall-E - die ganzen fetten Menschen die sich nicht mal mehr bewegen können, weil sie alles per Sprachsteuerung machen und sich selbst um garnichts mehr kümmern.
 
Wäre eigentlich schön wenn da mal ein Gesetz kommen würde, dass das Entfernen von Funktionen durch Updates aus bestehen Produktion verbietet.
Ist klar dass ich nicht meine jede Firma muss den Server für immer bereitstellen aber es macht keinen Sinn warum der Lautsprecher seine W-Lan Funktion verlieren sollte.
 
Ich bin da auch kein Fan von. Habe aber (leider) im meinem Umfeld genug Menschen die der Meinung sind, dass diese ganze Smart-Home und Mega-Vernetzung Geschichte toll wäre. Fängt schon damit an seine persönlichen Daten auf die Cloud zu bringen, Alexa, Cortana & Co überall zu integrieren, das ganze Haus mit tollen Smart-Funktionen ausstatten...
Am Besten dann noch hinterfragen ob man Google als Suchmaschine benutzen sollte ...

Weiss nicht, erinnert mich auf eine gewisse Weise an Wall-E - die ganzen fetten Menschen die sich nicht mal mehr bewegen können, weil sie alles per Sprachsteuerung machen und sich selbst um garnichts mehr kümmern.
Da hast du recht, ich hab auch den einen oder anderen im Freundeskreis welche ihre komplette Bude per Sprache steuern und nur noch aufstehen wenn Sie mal aufs Klo müssen.
Wenn die uns hier zuhause besuchen und ich den Lichtschalter noch selbst betätige ungläubiges staunen und verwundertes fragen wie" geht das bei euch noch nicht per Sprachsteuerung oder was???".
Ich mach auch noch den Fernseher selbst mit der Fernbedienung an, bin da aber mittlerweile ne Minderheit im Bekanntenkreis, aber ich halt durch. Das einzige was ich per Sprache überhaupt steuern kann ist der Fire TV Stick, mehr gibt's hier nicht, keine Alexxa, Siri oder was auch immer für ein Scheiß.
 
Wäre eigentlich schön wenn da mal ein Gesetz kommen würde, dass das Entfernen von Funktionen durch Updates aus bestehen Produktion verbietet.
Ist klar dass ich nicht meine jede Firma muss den Server für immer bereitstellen aber es macht keinen Sinn warum der Lautsprecher seine W-Lan Funktion verlieren sollte.

Im Prinzip dürften das die Gesetze sogar hergeben, es müßte nur jemand klagen und das bis zum Ende durchziehen.
 
Kommt darauf an wie die AGB aussieht. Man kann vieles ja auch mit "Sicherheit" begründen. Oder mit "im Zuge des Fortschritts".....

Letzteres kann man eigentlich ausschließen. Bei der Sicherheit müßten sie wohl darlegen, warum das unbedingt erforderlich war und warum man dem Kunden keine Wahl gegeben hat (wenn wir davon ausgehen, dann könnte ich mit meinem Android 7 Tablet nicht mehr ins Internet). In den AGBs darf auch nichts unerwartetes drinstehen, die Tatsache, dass sich der Hersteller das Recht herausnimmt, das Gerät nach eigenem Gutdünken unbrauchbar zu machen, ist dann doch etwas

Es müßte eben jemand klagen und auch das Risiko, zu verlieren, in Kauf nehmen. Letzteres ist nicht ganz billig, eine Klage über 50€ in der dritten Instanz zu verlieren kostet ca. 1500€, so ein Lautsprecher kostet etwas mehr, da dürfte es wohl knapp das doppelte sein. Dann muß derjenige auch Standhaft bleiben, wenn er in der ersten Instanz gewonnen hat, dann versuchen die Firmen das üblicherweise in der zweiten Instanz außergerichtlich zu lösen, indem sie demjenigen das geben, was er will und noch etwas drauflegen. Damit soll ein rechtskräftiges Urteil verhindert werden und der Kläger steht, selbst wenn er gewinnt, schlechter da, als mit dem Deal.
 
Juristisch wird der Trick einfach darin bestehen, dass sie dir keinen smarten Lautsprecher verkaufen, sondern einen Lautsprecher mit Zugang zu einer smarten Pattform. Da die aber nicht Teil des Deals ist, können sie die jederzeit abschalten. Oder zumindest nach Ende der Gewährleistungsphase, wenn man fehlende Funktionen nicht mehr einklagen kann. Da unterscheiden sich solche Always-Online-Geräte letztlich nicht von Software ohne gebundelter physischer Komponente. Valve darf einem zum Beispiel auch ein gekauftes Steam-Spiel nicht wegnehmen. Aber der laut Packungsaufdruck zwingend nötige Steam-Account kann gesperrt, nicht mehr angeboten, etc. werden.
 
Juristisch wird der Trick einfach darin bestehen, dass sie dir keinen smarten Lautsprecher verkaufen, sondern einen Lautsprecher mit Zugang zu einer smarten Pattform. Da die aber nicht Teil des Deals ist, können sie die jederzeit abschalten. Oder zumindest nach Ende der Gewährleistungsphase, wenn man fehlende Funktionen nicht mehr einklagen kann. Da unterscheiden sich solche Always-Online-Geräte letztlich nicht von Software ohne gebundelter physischer Komponente. Valve darf einem zum Beispiel auch ein gekauftes Steam-Spiel nicht wegnehmen. Aber der laut Packungsaufdruck zwingend nötige Steam-Account kann gesperrt, nicht mehr angeboten, etc. werden.
Bei Valve und Steam wird man als Nutzer in den AGB als "Abonnent" bezeichnet und kauft immer nur ein "Nutzungsrecht" an einem PC-Spiel. Insofern kann Valve einfach das "Abo einstellen" und schon kommt man nicht mehr an sein gekauftes PC-Spiel.
"Valve räumt Ihnen hiermit eine nicht-ausschließliche Lizenz und ein Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen für Ihren persönlichen, ausschließlich privaten Gebrauch (soweit eine kommerzielle Nutzung nicht ausdrücklich durch die vorliegenden Vertragsbedingungen oder gemäß den einschlägigen Abonnementbedingungen gestattet ist) ein und Sie nehmen diese Lizenz hiermit an. Die besagte Lizenz endet entweder mit kündigungsbedingter Beendigung (a) der vorliegenden Vereinbarung oder (b) eines Abonnements, das die Lizenz umfasst. Die vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen sind Gegenstand einer Lizenzeinräumung, d.h. sie werden nicht veräußert. Die Ihnen eingeräumte Lizenz begründet keinerlei Eigentumsrechte an und in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen." - Nutzungsbedingungen bei Steam, Valve.

Nur, wenn es so gemacht wird, wie zum Beispiel bei GOG, dass man den Windows-Installer zu einem PC-Spiel herunterladen kann, dann kann man ein Spiel auch dann noch installieren und spielen, wenn es nicht mehr im Store angeboten wird. Allerdings muss man dann auf etwaige Patches etc. verzichten, da man ja nur mit der Spielversion spielen kann, zu der man den entsprechenden Installer lokal auf seinem PC besitzt...

Links:
 
Juristisch wird der Trick einfach darin bestehen, dass sie dir keinen smarten Lautsprecher verkaufen, sondern einen Lautsprecher mit Zugang zu einer smarten Pattform. Da die aber nicht Teil des Deals ist, können sie die jederzeit abschalten. Oder zumindest nach Ende der Gewährleistungsphase, wenn man fehlende Funktionen nicht mehr einklagen kann. Da unterscheiden sich solche Always-Online-Geräte letztlich nicht von Software ohne gebundelter physischer Komponente. Valve darf einem zum Beispiel auch ein gekauftes Steam-Spiel nicht wegnehmen. Aber der laut Packungsaufdruck zwingend nötige Steam-Account kann gesperrt, nicht mehr angeboten, etc. werden.

Reinschreiben kann man vieles, die Frage ist, ob es auch durchkommt. Bei Steam ist die Sache relativ klar, Amazon hat einen ähnlichen Prozess schon verloren. Amazon mußte, bei einer Kontosperrung, die ganzen digital erworbenen Sachen rückabwickeln und das Geld zurück erstatten. Bei Uplay+ u.ä. kann man von einem Abo sprechen, bei Steam, Google Play, dem Amazon Appstore, Kindle usw., bei dem man einen Fixpreis zahlt, geht der Kunde von einem klassischen Softwarekauf aus. Man müßte diesen Punkt schon einzeln absegnen lassen, damit es wirksam wird und selbst wenn sie das machen würden, wäre es fraglich ob sie damit durchkämen. Einseitige Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind nicht erlaubt.

So würde es wohl auch hier laufen. Man könnte einfach damit argumentieren, dass das Ding als smarter WLAN Lautsprecher verkauft wurde und etwas fehlt, wenn das Ding nichtmehr smart und im WLAN ist. Den Verlust des digitalen Assistenten könne man eventuell begründen, der Verlust des WLAN wird hingegen schwierig.

Aber dazu müßte eben erstmal jemand klagen. Eventuell kommt ja eine Sammelklage aus den USA, schön wäre es.
 
In den USA gibt es meinem Wissen nach keine Klausel, die unangemessene Benachteiligungen verbietet. Wenn der Kunde zustimmt, gilt der Vertrag – fertig. Und während man für bei Amazon.de gekaufte Dinge leicht deutsches Recht einklagen kann, würde ich jedem eine gute Rechtsschutzversicherung empfehlen, der durchsetzen möchte, dass die seinem not-so-Smart-Gerät wieder ein Server-Backend zur Verfügung gestellt wird. Denn diese Infrastruktur ist nicht nur kein Bestandteil des Kaufs, sondern oft auch nicht in Deutschland ansässig.

Musste Amazon in dem Fall, auf den du verweist, eigentlich auch gekaufte Kindles und FireTVs zurücknehmen, oder nur digitale, im Amazon-Account verwahrte Güter? Wenn letztere anders nicht erreichbar sind (Filme zum Beispiel nicht unverschlüsselt heruntergeladen werden können), wäre der Verstoß offensichtlich, aber Smartspeaker entsprechen eher ersterem Szenario: Das gekaufte Gerät behält der Kunde und darf damit weiterhin das machen, was er möchte. Einschließlich aller Smart-Funktionen, wenn er, wie auf der Verpackung angegeben, einen dafür nötigen Account hat.
 
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