Die einfachere Methode ist es jedoch, substantiiert vorzutragen, die Grafikkarte ist kaputt, das habe ich an Punkt xyz erst nach Inbetriebnahme Merken können. Das war schon vor Gefahrübergang so und hat seine Ursache in exzessiven Nutzen durch Mining, worüber der Verkäufer nicht aufgeklärt hat. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Wenn der Vortrag Plausibel ist und der Verkäufer den Vortrag bestreitet wird das Gericht ein Gutachten einholen.
Wenn der Vortrag plausibel ist. Wenn der Vortrag der Gegenseite plausibel ist, dann hast du ein Problem. Der Vortrag der Gegenseite ist da um einiges einfach. Du kann nur sagen, dass die Graka kaputt ist und dass du glaubst, dass es am Mining gelegen haben könnte. Die Gegenseite kann einfach behaupten, dass dem nicht so ist. Der Verkäufer ist ein ehrenwerter Gamer, der damit nichts zu tun hat. Es hat schon seinen Grund, warum nicht bei jedem Furz ein Gutachten eingeholt wird.
Behauptet der Verkäufer zudem, der Zustand der Grafikkarte läge rein am Spielen, dann hat der Verkäufer seine Behauptung selber zu beweisen.
Nein, hat er nicht.
Du hast es behauptet, du mußt es beweisen. Ein echtes Problem, im deutschen Recht, in den USA ist das einfacher.
Frag mal die ganzen Asbestopfer, die nur wenige Jahre in asbestverseuchter Umgebung gearbeitet haben. Die dürfen beweisen, dass ihr Krebs nicht natürlichen Ursprungs ist. Aber in dem Fall gibt es eine spezielle Regelung: nach 25 Asbestjahren geht man einfach davon aus, dass der Krebs wohl durch das Asbest verursacht wurde.
Muss also seinerseits ein Gutachten anbieten und einen Teil der Gutachterkosten als Vorschuss bezahlen.
;uß er eben nicht.
Macht er dies nicht, wird seine Behauptung nicht überprüft(sollte zumindest nicht mit überprüft werden, manche Gerichte unterscheiden aber nicht ganz so streng) durch den Gutachter und der Verkäufer bliebe beweisfällig.
Nein, in Deutschland muß üblicherweise die Schuld bewiesen werden. Du mußt beweisen, dass der Typ dich übers Ohr gehauen hat, nicht umgekehrt.
Beweisfällig heißt dann, seine Behauptung, es läge nur am Spielen kann bzw. muss bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.
Nein, da bin ich mir recht sicher. In dem Fall wird dann wohl abgewogen, ob das ganze nicht andere Ursachen haben könnte, etwa einem normalen Ausfall. Dann stehst du mit deinem Verdacht da, den du nicht beweisen kannst und er mit seiner Aussage, dass es nicht daran gelegen haben kann, da er ja niemals Mining darauf betrieben hat.
Ich frage mich, ob du wirklich Jurist bist.
Grundsätzlich gilt jede Partei hat die ihr günstigen Tatsachen zu Beweisen.
Du hast als Kläger zu beweisen, dass das so ist, wie du es dargestellt hat.
Wenn im Gutachten also rauskäme, die Grafikkarte hat einen unüblichen Verschleiß durch exzessive Nutzung, ist der Beweis für den Kläger/Käufer gelungen
Jetzt kommt das Problem mit dem unüblichem Verschleiß. Ist Mining denn unüblich? Nicht wirklich, man kann es machen, es spricht nichts dagegen. Dass das die Karte zerstört müßtest du auch noch beweisen und dann würdest du wohl dennoch auf deinen Gutachterkosten sitzen bleiben, da du lediglich der üblichen Beweispflicht nachgekommen ist.
Die große Sache war ja, dass der Verkäufer gesagt hat, dass damit kein Mining betrieben wurde. Nur so hätte man damit wohl eine Chance.
Etwas anderes OC oder eine aufgebackene Graka.
Jetzt erst würde der Verkäufer beweisen müssen, dass er Hardcorezocker ist.
1: muß er nicht
2: kann er auch einfach irgend einen Kumpel oder seine Mutter als Zeugen anführen, die das bestätigen.
3: wußtest du, dass eine Aussage ein Beweis ist und als solcher behandelt wird? Es ist kein Indiz mehr.
Wobei ich selbst dann in Abrede Stellen würde, dass der konkrete Verschleiß durch bloßes Gaming möglich bzw. entstanden ist.
Stell in Abrede was du willst, du mußt es beweisen. Dann ist das Problem, dass auch nichts gegen Folding und Mining spricht. Die Sachen sind legal und die Karte wird in den Spezifikationen betrieben. Bei Autos kann man auch nicht einfordern, dass der Vorbesitzer vorsichtig damit gefahren ist. Der kann das Ding auf der Autobahn geprügelt haben, wie er will.
Der Weg über das plausible Behaupten und Vortragen mit anschließendem erstmaligen Gutachten über das Gericht ist der übliche und weiter verbreitete.
Nicht bei jedem Furz wird ein Gutachten eingeholt.
Privatgutachten als Gegenbeweis zum gerichtlichen Gutachten eingeholt, was dann komplett selbst zu zahlen wäre.
Wenn es wirklich um etwas geht, dann ist es sinnvoll das zu machen. Hier nicht.
Zudem fällt der Vortrag, ich bin nur Spieler vor Gericht wohl dann in sich zusammen, wenn der Verkäufer mehr als zwei Grafikkarten innerhalb eines kurzen Zeitraumes verkauft hat.
Dann behauptet er einfach, dass er die zweite Karte für den Kumpel/Bruder/Vater/Sohn/das Meerschweinchen verkauft hat. Zur Not kann er auch einfach sagen, dass er sich zwei für SLI gekauft hat und erkannt hat, dass das nichts bringt.
Da stehst du dann recht dumm da.
Den Beweis, dass das immer noch rein privat ist, muss der Verkäufer erstmal erbringen.
Du bist der Kläger, damit bist du der Typ, der die Beweise erbringen muß.
Wenn es ungewiss ist, dann gilt in dubio pro Reo.
Wenn ihm dies nicht gelänge, kann man sich zusätzlich mit dem Mandanten über eine Strafanzeige wegen Betruges unterhalten.
Die kannst du natürlich immer stellen, wenn du den Verdacht hast. In dem Fall wäre es aber sinnvoller das ganze
vorher zu machen, da die Polizei dann ermittelt und du deinen Fall auf deren Ergebnisse stützen kannst. Aber das Verfahren wird wohl eingestellt, dann weißt du, dass du vor Gericht keine Chance hast. Es hat schon seinen Grund, warum zivilrechtliche Forderungen meist geltend gemacht werden, wenn der strafrechtliche Teil abgearbeitet ist.
Solange der Typ nicht zugibt, dass er gemint hat, du eine Karte mit Miningbios bekommst oder er irgendwo noch ein Miningrig u.a. einstellt, hast du wohl schlechte Karten.