Grafikkarte kaufen: Krypto-Crash führt zu Preissinkflug bei Gebrauchten

Ich hab mir jetzt eine RTX 3070 MSI Gaming Trio in der Bucht geschossen, Restgarantie bis Juni 2024 . 480 EUR finde ich dafür ganz gut (per PN runtergehandelt und 8% ebay Aktionsgutschein + 30 Tage Rückgaberecht). Mir war es wichtig einen leisen und großen Kühler zu haben. Mal schaun, was mit Undervolting noch geht.
 
Ja, das machst du aber ersteinmal.

Man kann eine eMail hinschreiben und hoffen, dass der Typ die zurücknimmt. Wenner nein sagt, dann hast du ein Problem. dann mußt du klagen. Wenn er einigermaßen intelligent ist, dann sagt er vor Gericht, dass er die Karte seines besten Kumpel/Sohn/Bruder/Haustiers verkaufen wollte und zieht vor Gericht den besten Kumpel/Sohn/Bruder/ oder das Haustier als Joker hervor, die die Geschichte bestätigen. dann schaust du dumm drein und darfst die Prozesskosten zahlen, von denen du dir mindestens noch eine Karte hättest kaufen können.
Für dieses Szenario wurde §164 Abs. 2 BGB geschaffen. Der besagt grob übersetzt, wer die Vollmacht bei bzw. vor Abschluss des Rechtsgeschäftes nicht anzeigt, wird behandelt, als sei er selbst der Verkäufer bzw. vertraglich Verpflichtete.
Und soweit ich weiß ist für Dritte auf Ebay verkaufen Auch nicht erlaubt. Da kann sich weiterer Ärger ergeben.
 
Für dieses Szenario wurde §164 Abs. 2 BGB geschaffen. Der besagt grob übersetzt, wer die Vollmacht bei bzw. vor Abschluss des Rechtsgeschäftes nicht anzeigt, wird behandelt, als sei er selbst der Verkäufer bzw. vertraglich Verpflichtete.
Und soweit ich weiß ist für Dritte auf Ebay verkaufen Auch nicht erlaubt. Da kann sich weiterer Ärger ergeben.

Der Punkt ist: er kann einfach vor Gericht sagen, dass die Karten nicht aus dem Mining stammen - Fertig.

Dann bist du mit beweisen dran. Wenn die Karten jetzt nicht gerade einen Stundenzähler dabei haben, dann bist du da relativ aufgeschmissen. Auch dort könnte er einfach sagen, dass die Karten für Folding@Home verwendet wurden, das ist dann auch kein Mining.

Man sollte einfach nicht so naiv sein und glauben, dass wenn man vor Gericht geht, man sofort automatisch Recht bekommt. Das ganze ist meist schwieriger als gedacht und wenn man verliert, dann zahlt man die ganzen Kosten. Das sollte man eben mit einberechnen. In dem genannten Fall würde ich das definitiv nicht machen, wenn der Typ es abstreitet, dass damit Mining betrieben wurde.

Und soweit ich weiß ist für Dritte auf Ebay verkaufen Auch nicht erlaubt. Da kann sich weiterer Ärger ergeben.

Maximal eine Kontosperrung. Damit kann man es dann versuchen. Nutzt einem nur nichts, die Kohle ist weg,
 
Dann bist du mit beweisen dran. Wenn die Karten jetzt nicht gerade einen Stundenzähler dabei haben, dann bist du da relativ aufgeschmissen. Auch dort könnte er einfach sagen, dass die Karten für Folding@Home verwendet wurden, das ist dann auch kein Mining.
Folding@home wäre genau so aufklärungspflichtig wie Mining.
Selbstverständlich muss ich als Kläger den Beweis erbringen. Wobei die Hürde lautet Sachmangel bei Gefahrübergang.

Aber grundsätzlich gebe ich dir recht. Das ist kein Selbstläufer und ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung, damit entspannt der Sachverständigenbeweis angeboten werden kann.
Man sollte einfach nicht so naiv sein und glauben, dass wenn man vor Gericht geht, man sofort automatisch Recht bekommt
Das Risiko Richter ist immer gegeben und nicht auszuschließen . Ich habe z.b. 6 gleichartige Verfahren geführt.
4x klage angewiesen, einmal abgewiesen aber mit völlig anderer Begründung. Einmal hatte der Mandant Pech und musste zahlen. Das bei

Das ganze ist meist schwieriger als gedacht und wenn man verliert, dann zahlt man die ganzen Kosten. Das sollte man eben mit einberechnen. In dem genannten Fall würde ich das definitiv nicht machen, wenn der Typ es abstreitet, dass damit Mining betrieben wurde.



Maximal eine Kontosperrung. Damit kann man es dann versuchen. Nutzt einem nur nichts, die Kohle ist weg,
 
m.E.:
wer hier hat denn a) löten noch gelernt? b) weiß denn, bei fehlenden Schaltungssketchen -wo-wie-wann-wieso-wie genau- gewisse z.B. Ersatzkondensatoren neu eingelötet werden könnten? Wer hier hat ein entsprechendes Löt-Gerät mit Lupe (plus Kenntnis?)
probieren wir mal die Antwortmöglichkeiten mit den angebotenen Zitatmöglichkeiten...
Ich würde gerne mal erfahren, wo es 5000h/105° Kondensatoren verbaut gibt.
Danke.
Ach, ja - bei den Russen ... (4x16 Kerner x 15 TB auf -einem- Mainboard)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Folding@home wäre genau so aufklärungspflichtig wie Mining.

Es gibt keine Aufklärungspflicht, wenn man nicht nachfragt. Wenn nach Mining gefragt wird, dann muß auch auf Mining geantwortet werden, Wenn nach der Laufzeit oder Folding@Home direkt gefragt wird, dann ist es kritisch.

Wobei die Hürde lautet Sachmangel bei Gefahrübergang.

Und das mußt du eben beweisen können.

Aber grundsätzlich gebe ich dir recht. Das ist kein Selbstläufer und ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung, damit entspannt der Sachverständigenbeweis angeboten werden kann.

Was will dein Sachverständiger beweisen?

Will er jetzt den Chip in einem Labor kompliziert aufätzen lassen und dann unter dem Elektronenmikroskop die Degradation der Transistoren nachweisen? Weißt du was das kostet? Da winkt dir dann jede Rechtschutzversicherung ab, auch wenn die Geringfügigkeit weit überschritten ist. Einen Weltklassegutachter werden die nicht bezahlen und es gibt auch Tabellen, was man der Gegenseite, im Fall eines Sieges aufbrummen darf. Auf den Gutachterkosten bleibst du wohl sitzen und davon kannst du dir wohl zig neue Karten kaufen.

Das Leben ist leider nicht wie in CSI.

Wenn der andere nicht zugibt, dass er damit Mining betrieben hat, dann hat man ganz schlechte Karten. Das ist auch keine Gerichtsshow, bei dem der ehemalige Kumpel, mit dem er sich vor drei Monaten verkracht hat, kurz vor dem Urteil den Gerichtssaal stürmt und von der Miningfarm, die der Beklagte unterhalten hat, berichtet.

Recht haben und Recht bekommen sind manchmal leider zwei verschiedene Sachen.
 
Was will dein Sachverständiger beweisen?

Will er jetzt den Chip in einem Labor kompliziert aufätzen lassen und dann unter dem Elektronenmikroskop die Degradation der Transistoren nachweisen? Weißt du was das kostet? Da winkt dir dann jede Rechtschutzversicherung ab, auch wenn die Geringfügigkeit weit überschritten ist. Einen Weltklassegutachter werden die nicht bezahlen und es gibt auch Tabellen, was man der Gegenseite, im Fall eines Sieges aufbrummen darf. Auf den Gutachterkosten bleibst du wohl sitzen und davon kannst du dir wohl zig neue Karten kaufen.
Der Sachverständige wird vom Gericht bestellt. Die Rechtsschutzversicherung(zumindest wie sie bei Verbrauchern üblich ist), die vor Klageerhebung eine Deckungszusage gegeben hat, muss jegliche gerichtlich entstandenen Kosten übernehmen. Da gibt es keinen Deckel.

Ob man hinterher feststellen kann, ob der Gutachter was von seinem Job versteht, das ist was anderes. Der Gutachter oder die Gutachterin (es gibt immer mehr kompetente Frauen) dürfte sogar die Grafikkarte zerstören, um eine ordentliche Untersuchung durchzuführen. Dann hat der Verlierer am Ende die hohen Kosten und ne Grafikkarte in Einzelteilen.

Der Sachverständige wird üblicherweise vom Gericht damit beauftragt Fragen zu beantworten, die aufzeigen, ob ein Mangel und eine gewöhnliche oder Außergewöhnliche Nutzung vorliegen und ob dies vor oder nach dem Gefahrübergang entstanden ist.

Bei Gutachten wird nicht auf die Verhältnismäßigkeit der Kosten geachtet.

Selbsterlebtes Beispiel: leichter Unfall, ein Auto fährt einer Jugendlichen auf einem Parkplatz über einen Fuß. Die Beklagte und ihre Anwältin bestreiten, dass es einen Kontakt gab und dass dabei die geschilderte Verletzung entstanden sein kann. Der Richter wendet sich an mich und sagt, da muss ihre Partei mit einem Doppelgutachten für den Unfall und die Verletzung rechnen. Kostenvorschuss 5.000€ bei einem Streiwert von 250€. Die Mandantin hatte eine Rechtsschutzversicherung. Die Beklagte nicht. Sie erblich ein wenig, ging mit ihrer Anwältin für 10 Minuten raus. Die Anwältin kommt wieder zurück und gibt ein Anerkenntnis ab.

In einem anderen Fall sagte der Gutachter, der Mangel bzw. seine Ursache wurde durch das teilweise Aufschmelzen des Motorblocks überlagert und war trotz röntgen und was er sonst noch so gemacht hat, nicht mehr belegbar. Er habe zwar eine Vermutung, da es jedoch eine Vermutung ist,darf er sie nicht äußern, da er sie nicht belegen kann. Es gäbe zwei Möglichkeiten, wie der Schaden entstanden sein kann, für einen wäre die Klägerin, für die andere die Beklagte verantwortlich. Fall verloren, obwohl der behauptete Mangel vorgelegen hatte, jedoch nicht mit Sicherheit bewiesen werden konnte.

Gutachten ist immer Glücksspiel, weswegen ein fairer Anwalt, der nicht nur auf die eigene Tasche schaut immer nach einer Rechtsschutzversicherung fragt und vor Klageerhebung auf die Kosten durch ein Gutachten und das finanzielle Risiko hinweist.

Das erste Beispiel ist so ein Grund, warum man eime Rechtsschutzversicherung haben sollte. Bei kleinen Streitwerten können Gutachterkosten das x-Fache der Forderung ausmachen.

Das hat auch nichts mit CSI zu tun, sondern ist halt Lebens- bzw. Prozessrisiko. Ich behaupte aber auch nicht, dass man in jedem Fall gewinnt. Und wie weit die Aufklärungspflicht ohne Nachfrage reicht, ist für Grafikkarten noch nicht höhergerichtlich entschieden, weil die Streitwerte nicht so hoch liegen. Da lassen sich viele Meinungen vertreten.
 
Der Sachverständige wird vom Gericht bestellt.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber im Gewährleistungsrecht liegt die Beweislast bei dir (als Käufer von einem nicht gewerblichem Händler). D.h. der Gutachter wird nicht vom Gericht bestellt, sondern von dir und zwar bevor du deine Klage erhebst.

Damit hättest du den Spaß auf deiner Seite.

Wenn du Pech hast, dann findet dein Gutachter nichts (relativ wahrscheinlich) kann es nicht mit Bestimmtheit sagen oder der andere behauptet einfach es wäre Folding@Home gewesen oder er hätte sehr viel gezockt (auch möglich).
 
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber im Gewährleistungsrecht liegt die Beweislast bei dir (als Käufer von einem nicht gewerblichem Händler). D.h. der Gutachter wird nicht vom Gericht bestellt, sondern von dir und zwar bevor du deine Klage erhebst.
Das Schadensgutachten wird oft bei Verkehrsunfällen im Voraus erstellt. Hier ist die Anspruchgrundlage jedoch im Deliktsrecht, was dafür sorgt, dass im Nachhinein auch diese Kosten als Teil des Schadenersatzes verlangt werden können.

Im Kaufrecht ist das anders. Da kann man, so wie von Dir/Ihnen geschildert selbst ein Gutachten erstellen lassen, was in der Tat komplett selbst zu bezahlen wäre und wenn das Gutachten für einen selbst schlecht ausgeht, hat man gutes Geld dem Schlechten hinterher geworfen. Ginge das Gutachten gut aus, könnten die Kosten dafür als Schadenersatz mit eingeklagt werden.

Die einfachere Methode ist es jedoch, substantiiert vorzutragen, die Grafikkarte ist kaputt, das habe ich an Punkt xyz erst nach Inbetriebnahme Merken können. Das war schon vor Gefahrübergang so und hat seine Ursache in exzessiven Nutzen durch Mining, worüber der Verkäufer nicht aufgeklärt hat. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Wenn der Vortrag Plausibel ist und der Verkäufer den Vortrag bestreitet wird das Gericht ein Gutachten einholen.

Behauptet der Verkäufer zudem, der Zustand der Grafikkarte läge rein am Spielen, dann hat der Verkäufer seine Behauptung selber zu beweisen. Muss also seinerseits ein Gutachten anbieten und einen Teil der Gutachterkosten als Vorschuss bezahlen. Macht er dies nicht, wird seine Behauptung nicht überprüft(sollte zumindest nicht mit überprüft werden, manche Gerichte unterscheiden aber nicht ganz so streng) durch den Gutachter und der Verkäufer bliebe beweisfällig. Beweisfällig heißt dann, seine Behauptung, es läge nur am Spielen kann bzw. muss bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.

Grundsätzlich gilt jede Partei hat die ihr günstigen Tatsachen zu Beweisen. Wenn im Gutachten also rauskäme, die Grafikkarte hat einen unüblichen Verschleiß durch exzessive Nutzung, ist der Beweis für den Kläger/Käufer gelungen. Jetzt erst würde der Verkäufer beweisen müssen, dass er Hardcorezocker ist. Wobei ich selbst dann in Abrede Stellen würde, dass der konkrete Verschleiß durch bloßes Gaming möglich bzw. entstanden ist.

Der Weg über das plausible Behaupten und Vortragen mit anschließendem erstmaligen Gutachten über das Gericht ist der übliche und weiter verbreitete. Da spielt auch immer die Finanzstärke des Mandanten eine Rolle. Es ist mir auch schon untergekommen, da wurde dann ein Privatgutachten als Gegenbeweis zum gerichtlichen Gutachten eingeholt, was dann komplett selbst zu zahlen wäre. Im konkreten Fall konnte sogar bewiesen werden, dass der gerichtlich bestellte (verteidigte und öffentlich bestellter) Gutachter nur Murks gemacht hat. Da konnten die Kosten des Privatgutachtens bei der Kostenanmeldung mit berücksichtigt werden und die Gegenseite hatte sogar 2 Gutachten zu bezahlen. Ist aber eher ein Ausnahmefall. Zudem fällt der Vortrag, ich bin nur Spieler vor Gericht wohl dann in sich zusammen, wenn der Verkäufer mehr als zwei Grafikkarten innerhalb eines kurzen Zeitraumes verkauft hat. Den Beweis, dass das immer noch rein privat ist, muss der Verkäufer erstmal erbringen. Wenn ihm dies nicht gelänge, kann man sich zusätzlich mit dem Mandanten über eine Strafanzeige wegen Betruges unterhalten.
 
Die einfachere Methode ist es jedoch, substantiiert vorzutragen, die Grafikkarte ist kaputt, das habe ich an Punkt xyz erst nach Inbetriebnahme Merken können. Das war schon vor Gefahrübergang so und hat seine Ursache in exzessiven Nutzen durch Mining, worüber der Verkäufer nicht aufgeklärt hat. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Wenn der Vortrag Plausibel ist und der Verkäufer den Vortrag bestreitet wird das Gericht ein Gutachten einholen.

Wenn der Vortrag plausibel ist. Wenn der Vortrag der Gegenseite plausibel ist, dann hast du ein Problem. Der Vortrag der Gegenseite ist da um einiges einfach. Du kann nur sagen, dass die Graka kaputt ist und dass du glaubst, dass es am Mining gelegen haben könnte. Die Gegenseite kann einfach behaupten, dass dem nicht so ist. Der Verkäufer ist ein ehrenwerter Gamer, der damit nichts zu tun hat. Es hat schon seinen Grund, warum nicht bei jedem Furz ein Gutachten eingeholt wird.

Behauptet der Verkäufer zudem, der Zustand der Grafikkarte läge rein am Spielen, dann hat der Verkäufer seine Behauptung selber zu beweisen.

Nein, hat er nicht.

Du hast es behauptet, du mußt es beweisen. Ein echtes Problem, im deutschen Recht, in den USA ist das einfacher.

Frag mal die ganzen Asbestopfer, die nur wenige Jahre in asbestverseuchter Umgebung gearbeitet haben. Die dürfen beweisen, dass ihr Krebs nicht natürlichen Ursprungs ist. Aber in dem Fall gibt es eine spezielle Regelung: nach 25 Asbestjahren geht man einfach davon aus, dass der Krebs wohl durch das Asbest verursacht wurde.

Muss also seinerseits ein Gutachten anbieten und einen Teil der Gutachterkosten als Vorschuss bezahlen.

;uß er eben nicht.

Macht er dies nicht, wird seine Behauptung nicht überprüft(sollte zumindest nicht mit überprüft werden, manche Gerichte unterscheiden aber nicht ganz so streng) durch den Gutachter und der Verkäufer bliebe beweisfällig.

Nein, in Deutschland muß üblicherweise die Schuld bewiesen werden. Du mußt beweisen, dass der Typ dich übers Ohr gehauen hat, nicht umgekehrt.

Beweisfällig heißt dann, seine Behauptung, es läge nur am Spielen kann bzw. muss bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.

Nein, da bin ich mir recht sicher. In dem Fall wird dann wohl abgewogen, ob das ganze nicht andere Ursachen haben könnte, etwa einem normalen Ausfall. Dann stehst du mit deinem Verdacht da, den du nicht beweisen kannst und er mit seiner Aussage, dass es nicht daran gelegen haben kann, da er ja niemals Mining darauf betrieben hat.

Ich frage mich, ob du wirklich Jurist bist.

Grundsätzlich gilt jede Partei hat die ihr günstigen Tatsachen zu Beweisen.

Du hast als Kläger zu beweisen, dass das so ist, wie du es dargestellt hat.

Wenn im Gutachten also rauskäme, die Grafikkarte hat einen unüblichen Verschleiß durch exzessive Nutzung, ist der Beweis für den Kläger/Käufer gelungen

Jetzt kommt das Problem mit dem unüblichem Verschleiß. Ist Mining denn unüblich? Nicht wirklich, man kann es machen, es spricht nichts dagegen. Dass das die Karte zerstört müßtest du auch noch beweisen und dann würdest du wohl dennoch auf deinen Gutachterkosten sitzen bleiben, da du lediglich der üblichen Beweispflicht nachgekommen ist.

Die große Sache war ja, dass der Verkäufer gesagt hat, dass damit kein Mining betrieben wurde. Nur so hätte man damit wohl eine Chance.

Etwas anderes OC oder eine aufgebackene Graka.

Jetzt erst würde der Verkäufer beweisen müssen, dass er Hardcorezocker ist.

1: muß er nicht
2: kann er auch einfach irgend einen Kumpel oder seine Mutter als Zeugen anführen, die das bestätigen.
3: wußtest du, dass eine Aussage ein Beweis ist und als solcher behandelt wird? Es ist kein Indiz mehr.

Wobei ich selbst dann in Abrede Stellen würde, dass der konkrete Verschleiß durch bloßes Gaming möglich bzw. entstanden ist.

Stell in Abrede was du willst, du mußt es beweisen. Dann ist das Problem, dass auch nichts gegen Folding und Mining spricht. Die Sachen sind legal und die Karte wird in den Spezifikationen betrieben. Bei Autos kann man auch nicht einfordern, dass der Vorbesitzer vorsichtig damit gefahren ist. Der kann das Ding auf der Autobahn geprügelt haben, wie er will.

Der Weg über das plausible Behaupten und Vortragen mit anschließendem erstmaligen Gutachten über das Gericht ist der übliche und weiter verbreitete.

Nicht bei jedem Furz wird ein Gutachten eingeholt.

Privatgutachten als Gegenbeweis zum gerichtlichen Gutachten eingeholt, was dann komplett selbst zu zahlen wäre.

Wenn es wirklich um etwas geht, dann ist es sinnvoll das zu machen. Hier nicht.

Zudem fällt der Vortrag, ich bin nur Spieler vor Gericht wohl dann in sich zusammen, wenn der Verkäufer mehr als zwei Grafikkarten innerhalb eines kurzen Zeitraumes verkauft hat.

Dann behauptet er einfach, dass er die zweite Karte für den Kumpel/Bruder/Vater/Sohn/das Meerschweinchen verkauft hat. Zur Not kann er auch einfach sagen, dass er sich zwei für SLI gekauft hat und erkannt hat, dass das nichts bringt.

Da stehst du dann recht dumm da.

Den Beweis, dass das immer noch rein privat ist, muss der Verkäufer erstmal erbringen.

Du bist der Kläger, damit bist du der Typ, der die Beweise erbringen muß.

Wenn es ungewiss ist, dann gilt in dubio pro Reo.

Wenn ihm dies nicht gelänge, kann man sich zusätzlich mit dem Mandanten über eine Strafanzeige wegen Betruges unterhalten.

Die kannst du natürlich immer stellen, wenn du den Verdacht hast. In dem Fall wäre es aber sinnvoller das ganze vorher zu machen, da die Polizei dann ermittelt und du deinen Fall auf deren Ergebnisse stützen kannst. Aber das Verfahren wird wohl eingestellt, dann weißt du, dass du vor Gericht keine Chance hast. Es hat schon seinen Grund, warum zivilrechtliche Forderungen meist geltend gemacht werden, wenn der strafrechtliche Teil abgearbeitet ist.

Solange der Typ nicht zugibt, dass er gemint hat, du eine Karte mit Miningbios bekommst oder er irgendwo noch ein Miningrig u.a. einstellt, hast du wohl schlechte Karten.
 
Ich frage mich, ob du wirklich Jurist bist.
Sagen wir mal so, die Zulassungsurkunde als Rechtsanwalt finde ich recht überzeugend, dass ich mich als Juristen bezeichnen darf. Das Alter der Zulassungsurkunde lässt zudem darauf schließen, dass auch schon etwas mehr Berufserfahrung gesammelt habe.

Es macht mir auch Spaß über juristische Themen zu schreiben, die mit Hardware in Verbindung stehen. Zu diesem Thema in Bezug auf Mininggrafikkarten habe ich meine Sicht der Dinge geschildert, wie ich einen solchen Fall angehen würde. Aber da gibt es auch je nach Charakter unterschiedliche Schwepunktsetzungen bzw Herangehensweisen.

Ich erkenne bei dir/Ihnen eine doch eher verhärtete Ansicht zum Thema Beweislast, die sich nicht mit meinen praktischen Erfahrungen deckt. Deswegen muss diese nicht zwingend falsch sein, sie kann z.B. auf anderen wohl negativen Erfahrungen beruhen, auch wenn sie eher eine prozessunerfahrene Person vermuten lässt.

Von daher soll es dass von meiner Seite gewesen sein.
 
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