Gigabyte P35-DS3L

herde

PC-Selbstbauer(in)
Hallo vor ein paar Wochen wurde mein Motherboard (Gigabyte 965P DS3) durch ein Unwetter beschädigt!!

Ich habe dann das Board zu einem privaten PC Händler gebracht und dann habe dann ein Gigabyte P35-DS3L von der Versicherung erhalten!! Der Händler hat mir dann eine Rechnung von Ihm ausgestellt!! Aber ich habe keine Rechnung von dem Shop bei dem er das Board gekauft hat!

Das Board wurde von mir kurz getestet ob alles in Ordnung ist und dann wieder ausgebaut und verpackt! Dann habe ich das Board bei ebay als neuwertig und funktionierend verkauft und es dann auch verschickt! Jetzt wollte der neue Besitzer das Board einbauen aber es funktioniert nicht! Es ist definitiv das Board defekt da er schon den Prozessor, den RAM und die Grafikkarte getauscht hat!



Jetzt stellt sich die Frage wie es mit der Garantie aussieht! Benötigt man eine Rechnung um einen Garantieanspruch zu haben? Oder genügt vielleicht die Rechnung die ich habe aus?
 
Das Board wurde von mir kurz getestet ob alles in Ordnung ist und dann wieder ausgebaut und verpackt! Dann habe ich das Board bei ebay als neuwertig und funktionierend verkauft und es dann auch verschickt! J

Du weisst schon, das das Board dann gebraucht war?


Soweit ich weis, kann der Händler jegliche Garantieabwicklung ablehnen wenn keine Rechnung/Garantiebeleg vorhanden ist. Ist glaube ich auch wie "Umtaschen ohne Kassenbong" - Nur in wenigen Fällen ohne möglich.


Gruß
 
Ich habe dann das Board zu einem privaten PC Händler gebracht und dann habe dann ein Gigabyte P35-DS3L von der Versicherung erhalten!! Der Händler hat mir dann eine Rechnung von Ihm ausgestellt!! Aber ich habe keine Rechnung von dem Shop bei dem er das Board gekauft hat!

Wenn es ein richtig PC-Geschäft ist, dann hat er das Board von einem Zulieferer. Da bekommt er auch keine Rechnung drüber. Der Laden ist dann deine Anlaufstelle. Wenn du etwas hast, gehst du zu Ihm und er wickelt das Ganze für dich ab.

Denke du hast dem Käufer die Rechnung die du von deinem Laden bekommen hast mitgegeben oder? Mit der hat er dann auch Anspruch auf Garantie.

Gruß
 
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