davehimself
PC-Selbstbauer(in)
...da es offtopic war mich aber diese frage interessiert stelle ich diese frage mal extra.
wenn es also verboten ist mein gekauftes spiel von einem onlinezwang mittels eines cracks zu entbinden, selbstverständlich nur für meinen eigenen gebrauch, dann
wäre es also auch illegal zb. von meinem stuhl die beine abzusägen um ihn kleiner zu machen, in meinem auto die stoffbezüge zu entfernen und lederbezüge einzubauen, in meinem tv nachträglich einen dvbc tuner einzubauen oder dr. oetkers kuchenteigmischung einfach mal mit mettwurst verfeinern !?
es heißt ja es ist soweit erlaubt, solange die ursprüngliche funktionalität erhalten bleibt. soweit mir bekannt ist, werden spiele gekauft um sie spielen zu können und nicht um einen kopierschutz zu erhalten. die funktionalität ist also das spielen und das bleibt nach wie vor erhalten. ebenso kann ich auf dem gekürzten stuhl noch sitzen, mit meinen neuen autositzbezügen weiter fahren, mit meinem tv weiter fernsehen und mein dr. oetker mettwurstkuchen wird trotzdem ein kuchen und bleibt essbar.
das der garantieanspruch entfällt ist logisch, aber wenn ich mit meiner gekauften software nicht anstellen darf was ich will solange es nur bei meinen eigenem gebrauch bleibt, dann müssten auch meine geannten bsp. verboten sein oder etwa nicht ?
wenn es also verboten ist mein gekauftes spiel von einem onlinezwang mittels eines cracks zu entbinden, selbstverständlich nur für meinen eigenen gebrauch, dann
wäre es also auch illegal zb. von meinem stuhl die beine abzusägen um ihn kleiner zu machen, in meinem auto die stoffbezüge zu entfernen und lederbezüge einzubauen, in meinem tv nachträglich einen dvbc tuner einzubauen oder dr. oetkers kuchenteigmischung einfach mal mit mettwurst verfeinern !?
es heißt ja es ist soweit erlaubt, solange die ursprüngliche funktionalität erhalten bleibt. soweit mir bekannt ist, werden spiele gekauft um sie spielen zu können und nicht um einen kopierschutz zu erhalten. die funktionalität ist also das spielen und das bleibt nach wie vor erhalten. ebenso kann ich auf dem gekürzten stuhl noch sitzen, mit meinen neuen autositzbezügen weiter fahren, mit meinem tv weiter fernsehen und mein dr. oetker mettwurstkuchen wird trotzdem ein kuchen und bleibt essbar.
das der garantieanspruch entfällt ist logisch, aber wenn ich mit meiner gekauften software nicht anstellen darf was ich will solange es nur bei meinen eigenem gebrauch bleibt, dann müssten auch meine geannten bsp. verboten sein oder etwa nicht ?
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