Betreiber von Foren müssen künftig sofort reagieren, wenn ein Urheber seine Rechte verletzt sieht. Der Betreiber Haftet unter Umständen für illegale Beiträge der Nutzer. PC Games Hardware fasst die Details zum BGH-Urteil zusammen. (Andreas Link, 16.11.2009)
Seit vergangenem Freitag kann es für Forenbetreiber unangenehm werden, wenn deren Nutzer illegale Inhalte bereitstellen. Der BGH bestätigte, dass Forenbetreiber in bestimmten Fällen für die Nutzer haften, wenn diese illegale Inhalte über die Plattform im Internet bereitstellen.
So hießt [hieß/heißt] es, dass Forenbetreiber illegale Kopien von Texten, Bildern oder Musik auf Verlangen löschen müssen. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass es nicht nötig sei das Forum systematisch nach nach entsprechenden Inhalten zu durchforsten. Auch eine Zensur vor dem Veröffentlichen von Beiträgen (Beispielweise per Freischaltung) sei nicht nötig. Sollte ein Inhaber von Rechten sich verletzt sehen, so muss er dem Betreiber des Forums mitteilen, um welchen Beitrag es sich genau handelt und warum dies der Fall ist.
Ist die Angelegenheit klar, muss der Beitrag sofort gelöscht werden. In schwierigen Fällen wird eine Karenzzeit eingeräumt, in der der Betreiber das Anliegen prüfen kann. Grundsätzlich muss jedoch sofort reagiert werden, um Schadensersatzforderungen auszuschließen. Zudem wird im allgemeinen empfohlen, dass Nutzer keine Wasserzeichen des Forums für Bildmaterial verwenden, bei dem nicht klar ist, wo es herkommt. Zudem sollten keine redaktionellen Beitrage verfasst werden, da eine Mitverantwortung geltend gemacht werden kann.
Auch die Bundesregierung wird aufgerufen, die Gesetze deutlicher zu machen. Novellierungen zum Telemediengesetz liegen bereits in der Schublade und wurden auch im Koalitionsvertrag festgehalten.