AW: Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein
Nein, das steht da nicht. Da steht: "Ich habe den Fall relativ genau verfolgt. Und natürlich weiß ich um den Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen, der im Frühjahr 2014 an die Staatsanwaltschaft in Hannover ging."
Da steht nicht "ich kenne den Abschlussbericht oder ich habe ihn gelesen". Er weiß lediglich, dass er existiert und den Rest der Infos hat er, wie jeder andere, auch nur aus der Presse. Warum sollte ein Herr Schweiger auch an andere Informationen als der Rest der Bürger kommen?
Doch, das steht da. Schweiger erzählt was drin steht, nähmlich, daß im Bundestag kleine nackte Jungen angeguckt wurden.
Nein, das steht da nicht. Da steht: "Ich habe den Fall relativ genau verfolgt. Und natürlich weiß ich um den Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen, der im Frühjahr 2014 an die Staatsanwaltschaft in Hannover ging."
Da steht nicht "ich kenne den Abschlussbericht oder ich habe ihn gelesen". Er weiß lediglich, dass er existiert und den Rest der Infos hat er, wie jeder andere, auch nur aus der Presse. Warum sollte ein Herr Schweiger auch an andere Informationen als der Rest der Bürger kommen?