Facebook und Oculus: Bundeskartellamt weitet Missbrauchsverfahren aus

Wenn immer nur auf Satzfetzen oder sogar nur einzelne Wörter meiner Beiträge eingegangen und der Rest ignoriert wird, ist mir meine Zeit zu Schade, da noch drauf zu antworten.
Bleib halt der Meinung, dass der freie Markt es schon richtet, und wähl die FDP oder den Mittelstands-Millionär Merz, die werden's schon richten.
 
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@TechnickMaster
Also kann man die VR-Brille prinzipiell schon verwenden, nur halt nicht mehr im FB-Ökosystem?

Das FB-Ökosystem ist als Firmware/Treiber praktisch zwingend erforderlich. Es gibt zwar 3rd-party-Frickeleien, aber praktisch (und gemäß Herstellervorgaben auch allgemein) kommt man um die Oculus-Software nicht herum und diese erfordert, wie praktisch alle Launcher heutzutage, einen Account – anfangs nur einen eigenen, für Neukäufer mittlerweile zwingend einen mit Facebook verknüpften. Ohne sind die Headsets also 1,5 Jahren Elektroschrott. Aus der offiziellen Oculus-FAQ:
"Wenn du Quest 2 verwendest, ist es erforderlich, ein Facebook-Konto zu verwenden, um dich anzumelden."
"Jeder, der zum ersten Mal ein älteres Oculus-Gerät verwendet, muss sich mit einem Facebook-Konto anmelden."
Dazu kommen die üblichen, nahezu unbegrenzten Rechte zur Verwertung der entstehenden Nutzungsdaten durch Facebook, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dem auch nicht wiedersprochen werden kann.
Und das alles gilt auch für die reine Singleplayer-Verwendung. Was ich im Moment nicht sagen kann: Was ist, wenn man ein auf diese Art bereits registriertes Headset an einem Rechner ohne Internetverbindung nutzen möchte. Die Quest ließ sich, nach einmaliger Einrichtung, auch komplett offline verwenden.
 
Ohne sind die Headsets also 1,5 Jahren Elektroschrott.
Das klingt schon ganz anders als: Einige Features funktionieren nicht.
- Danke für die Info.

Aber auch hier Frage ich mich, wie das ein Kartellfall sein kann. Dadurch entsteht kein Monopol, noch beherrscht Facebook in irgendeiner Form die übrigen VR-Wettbewerber oder verzerrt den Markt.
 
Und das alles gilt auch für die reine Singleplayer-Verwendung. Was ich im Moment nicht sagen kann: Was ist, wenn man ein auf diese Art bereits registriertes Headset an einem Rechner ohne Internetverbindung nutzen möchte. Die Quest ließ sich, nach einmaliger Einrichtung, auch komplett offline verwenden.
Also meine Quest(1) wurde damals mit einem Oculus Account erstellt, und erst im nachhinein habe ich einen Facebook Account erstellt um die Sozialen Features nutzen zu können.
Nun ist es allerdings mittlerweile so (vermutlich auch durch Firmware Updates) das viele Bereiche "virtuell" ausgesperrt werden.
Bei einigen Dingen mag diese Praxis vielleicht Sinnig erscheinen (Oculus Venues) zum Beispiel.
Doch hatte ich auch bereits andere Apps die entweder den Dienst komplett verweigert haben, oder immer wieder auf den (zwangs) Facebook Account hingewiesen haben.
So kann man sie zwar offline (noch) eine gewisse Zeit lang nutzen, aber ohne Internetverbindung wird man längerfristig auf Dinge wie Updates verzichten müssen.
Denn auch der Oculus Store am PC checkt gerne mal ob die angeschlossene Quest, auf der neuesten Firmware läuft, und nur Facebook weiss genau was da alles im Hintergrund hochgeladen wird bei einem Update...

Mittlerweile hab ich meine Quest seit über einem Halben Jahr nicht mehr angerührt, unter anderem wegen dem Mangel an echten "WOW" Erlebnissen.
Danke aber das Facebook/Oculus mit jedem Quest Update einen extra Zwang einrichten, und sei es nur das Blocken von Video Uploads von der Quest aus.
Aber auch hier Frage ich mich, wie das ein Kartellfall sein kann. Dadurch entsteht kein Monopol, noch beherrscht Facebook in irgendeiner Form die übrigen VR-Wettbewerber oder verzerrt den Markt.

Ein bekannter von mir hatte eine HTC Vive, bei der er zwar auch einen "zwangs" Account brauchte (bei Steam).
Allerdings hat er jeder Zeit die Möglichkeit auch Steam externe Spiele zu Spielen ohne Account.
Facebook ist nunmal daran gelegen das möglichst jeder aus ihrem Store, alle möglichen Apps und Spiele bezieht.
Man stelle sich das in etwa vor, als würde man eine Handy kaufen, und könnte dort nur Apps installieren nachdem man einen Facebook Account anlegt.
Ansonsten würde das Handy bestimmte Funktionen wie (Anrufen,SMS schreiben, Store) einfach deaktivieren.
 
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Man stelle sich das in etwa vor, als würde man eine Handy kaufen, und könnte dort nur Apps installieren nachdem man einen Facebook Account anlegt.
Ansonsten würde das Handy bestimmte Funktionen wie (Anrufen,SMS schreiben, Store) einfach deaktivieren.
Immer noch. Wie sorgt das dafür, dass andere VR-Headsets vom Markt ausgeschlossen werden?
 
Immer noch. Wie sorgt das dafür, dass andere VR-Headsets vom Markt ausgeschlossen werden?
"Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2020 ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook wegen der Verknüpfung von Oculus mit dem Facebook-Netzwerk eingeleitet. Zwischenzeitlich sind am 19. Januar 2021 wichtige Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft getreten. Das Bundeskartellamt weitet deshalb sein Verfahren aus und prüft nun ebenfalls, ob Facebook unter die neuen Regelungen für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (§ 19a GWB) fällt und die Verknüpfung der Dienste hieran zu messen ist."
Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Meldungen News Karussell/2021/28_01_2021_Facebook_Oculus_19a.html
Mit 30 Sekunden Zeitaufwand eine Suchmaschine nutzen oder direkt die Webseite des Bundeskartellamtes aufrufen hätte es einen dort direkt über die Startseite zu dieser Information geführt.
Aber in Zeiten allgegenwärtiger Online-Informationen scheint das für die Generation Digital Native wohl zu viel Aufwand, um "gefühlte Fakten"™ durch faktenbasiertes Wissen zu ersetzen...
Edit: und wenn man gerade auf der Webseite dieser Behörde ist, kann man aus den Begriffen der Hauptnavigation auch grob das Aufgabenspektrum und die Zuständigkeiten ableiten ...
 
Das klingt schon ganz anders als: Einige Features funktionieren nicht.
- Danke für die Info.

Aber auch hier Frage ich mich, wie das ein Kartellfall sein kann. Dadurch entsteht kein Monopol, noch beherrscht Facebook in irgendeiner Form die übrigen VR-Wettbewerber oder verzerrt den Markt.

Letzteres frage ich mich auch schon seit langem. Starke Funktionseinschränkung bestehender Hardware? Ja. Verletzung der Datenschutzgrundverordnung ("Datensparsamkeit")? Aber Hallo. Täuschung bisheriger Kunden? Meiner Meinung nach schon. Aber einen Fall für die Kartellbehörden sehe ich auch nicht, da Facebook nun einmal nur bei sozialen Medien Marktmacht besitzt. Bei VR-Headsets ist man ein Bewerber unter vielen. "Facebook-Nutzer müssen ein Oculus-Headset benutzten" wäre ein Monopolmissbrauch gewesen, "Oculus-Besitzer müssen Facebook nutzen" ist einfach nur ein Versuch, in großem Stil private Informationen zu sammeln. Das ist zwar verwerflich und ich hoffe weiterhin, dass es auch rechtskräftig verurteilbar ist – aber nicht ausgehend von einem Kartellverfahren.

Aber abwarten. Vermutlich hat das Bundeskartellamt etwas mehr Ahnung von Kartellrecht als ich.
 
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@schmiefel
Hinweis: Einfach nur Sachen copy/pasten, die nichts mit meiner Frage zu tun haben, beantworten die Frage nicht. Da mir bis heute niemand beantworten konnte, wie Facebook denn jetzt genau ein Monopol bildet, wenn der OR-Account an den FB-Account gekoppelt wird bzw. der einen durch den anderen ersetzt wird, habe ich selbst gesucht.

Ich gehe davon aus, dass es auch sonst niemand wusste, sondern einfach nur froh war, ein bisschen Konzern-Bashing zu betreiben. Aus Sicht des Bundeskartellamtes verhält es sich so:
Als missbräuchlich kann es sich auch erweisen, wenn ein Anbieter, der bei bestimmten Produkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, die Abnahme dieser Produkte mit der Abnahme anderer Produkte mit niedriger Marktbedeutung koppelt. Es kann sich dabei um Zwangskopplungen handeln, aber auch um Verbindungen, die mit Preisanreizen durchgesetzt werden.
Quelle: Bundeskartellamt
Das ist die erste nachvollziehbare Argumentation, die ich gehört habe. Der Rest war nur "Facebook buh weil Gründe".

Wie das erfüllt sein soll, sehe ich jedoch nicht. Facebook mag in Punkto Soziale Netzwerke Marktführer sein, in VR aber sicherlich nicht. Anders herum würde ein Schuh draus. Wenn man zur Nutzung von FB zusätzlich eine von FB vertriebene VR-Brille kaufen müsste. Damit würde man dann tatsächlich andere VR-Anbieter vom Markt drängen. Denn wer eh schon eine Brille von FB hat, kauft keine Zweite mehr von wem anders.
 
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Hinweis: Einfach nur Sachen copy/pasten, die nichts mit meiner Frage zu tun haben, beantworten die Frage nicht. Da mir bis heute niemand beantworten konnte, wie Facebook denn jetzt genau ein Monopol bildet, wenn der OR-Account an den FB-Account gekoppelt wird bzw. der einen durch den anderen ersetzt wird, habe ich selbst gesucht.
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Aber auch hier Frage ich mich, wie das ein Kartellfall sein kann. Dadurch entsteht kein Monopol, noch beherrscht Facebook in irgendeiner Form die übrigen VR-Wettbewerber oder verzerrt den Markt.

Zwei Blöcke drüber hast Du die Frage gestellt, wieso das ein Thema fürs Kartellamt ist und woher die Monopol- Stellung kommen soll. Deshalb mein Hinweis darauf, was das Bundeskartellamt damit zu tun hat: schlicht weil das zu seinen Aufgaben gehört (siehe dessen Webseite - da geht es eben längst nicht mehr ausschließich um Kartellbildung). Punkt. Und - siehe mein Copy&Paste-Zitat - aktuell prüft diese Behörde, ob hier entsprechende Verstöße seitens des Konzerns Facebook (nicht Oculus!) durch eine unzulässige Koppelung der beiden Systeme unter dem Dach des im Bereich interaktive-soziale Medien durchaus marktbeherrschenden Konzerns Facebook entsteht.

Aber: Wenn man etwas nicht verstehen will, dann begnügt man sich heutzutage eben mit gefühlten Fakten. Es muss wirklich schön sein in dieser Pippi-Langstrumpf-Welt.

Wer etwas mehr Erläuterung sucht inklusive Zitate aus dem Bundeskartellamt zu dem jüngst erweiterten Prüfverfahren: https://mixed.de/facebook-vs-oculus-bundeskartellamt-erweitert-verfahren/

Und der Komplex betrifft längst nicht allein Deutschland, sondern auch in den USA ermittelt die Kartellbehörde und sind Klagen diesbezüglich gegen Facebook anhägig: https://mixed.de/facebook-droht-klagewelle-vr-entwickler-aeussern-vorwuerfe/

Aber auch etwas Online-Recherche scheint heutzutage verpönt, weil eben das eigene Gefühl wichtiger ist als Fakten.
 
@schmiefel
Meine Frage hast du ja, wie die ganzen Male zuvor, sinngemäß wieder nur mit: Weil sie das halt machen ("schlicht weil das zu seinen Aufgaben gehört") - beantwortet.

Danach hast du sie mithilfe deines Links beantwortet, offensichtlich unbewusst; endlich.

Also, tatsächlich sieht man das Problem aus genau den Gründen, die ich selbst zuvor gepostet hatte. Allerdings betrachtet man auch Facebook als marktbeherrschend in VR, was offenkundig Unsinn ist.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass du meine Frage einfach nie verstanden hast und deshalb glaubtest, du hättest sie beantwortet. Deine Abfälligkeiten sehe ich dir nach.

In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen Abend.
 
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du meine Frage einfach nie verstanden hast und deshalb glaubtest, du hättest sie beantwortet. Deine Abfälligkeiten sehe ich dir nach.
Meine Kritik an deinem offensichtlich Unwillen Mal 2 Klicks selbst zu recherchieren sind also "Abfälligkeiten" ... geschenkt und mir ehrlich gesagt sch***egal wie du das siehst. Zeigt nur symptomatisch wie heute Teile der Gesellschaft ticken. Bin zum Glück auch nicht Lehrer geworden, um mich damit herum ärgern zu müssen.
Allerdings betrachtet man auch Facebook als marktbeherrschend in VR, was offenkundig Unsinn ist.
Nun würde mich nur interessieren, welchen fachlich hochstehenden Qualifikationen diese Einschätzung entspringt.
Wenn du die ebenfalls von mir verlinkten weiterführenden Beiträge mit Zitaten des Bundeskartellamtes und der Überprüfung des Verhaltens von FB in den USA auch nur überflogen hättest, hätte ohne rosa Brille vllt. zumindest eine Ahnung entstehen können, dass das juristisch gesehen wohl nicht "offenkundig Unsinn" zu sein scheint, sondern ein gewisser Anfangsverdacht diese Ermittlungen rechtfertigt.
 
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