Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Facebook: Störung des öffentlichen Friedens durch Ankündigung eines Amoklaufs möglich
Das Landgericht Aachen (Urteil vom 05.09.2012, Az.: 94 Ns 27/12) hatte als Folgeinstanz des AG Aachen über einen Fall der Störung des öffentlichen Friedens zu entscheiden. Auf dem sozialen Netzwerk hatte ein Schüler angekündigt, aufgrund eines Übermaßes von nicht ernst gemeinten Freundschaftsanfragen seiner Mitschüler auf Facebook, einen Amoklauf begehen zu wollen, wenn dies nicht endet. Zwar sprach der Richter den Schüler von der Anklage frei, grundsätzlich sei aber eine Störung des öffentlichen Friedens denkbar.
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Das Landgericht Aachen (Urteil vom 05.09.2012, Az.: 94 Ns 27/12) hatte als Folgeinstanz des AG Aachen über einen Fall der Störung des öffentlichen Friedens zu entscheiden. Auf dem sozialen Netzwerk hatte ein Schüler angekündigt, aufgrund eines Übermaßes von nicht ernst gemeinten Freundschaftsanfragen seiner Mitschüler auf Facebook, einen Amoklauf begehen zu wollen, wenn dies nicht endet. Zwar sprach der Richter den Schüler von der Anklage frei, grundsätzlich sei aber eine Störung des öffentlichen Friedens denkbar.
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da kann man schon mal ausrasten.