Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Facebook: Datenschützer unterliegen in Klarnamen-Streit in zweiter Instanz
Facebook darf auch weiterhin seine Nutzer auffordern, Klarnamen bei der Anlegung eines Profils zu verwenden. Dies bestätigte jetzt erneut ein Gerichtsurteil. Damit scheitern deutsche Verfassungsschützer in zweiter Instanz gegen das Social Network.
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