Facebook: Abmahnungen wegen fehlendem/falschem Impressum im Umlauf

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PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Der Rechtsanwalt Jens Ferner von der gleichnamigen Anwaltskanzlei in Aachen berichtet in seinem Blog von Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht auf Facebook. Ihm liegt eine Abmahnung im Auftrag der Binary Service GmbH vor. Die Forderung bezieht sich auf ein fehlendes oder falsch ausgewiesenes Impressum auf Facebook-Fan-Seiten von Unternehmen. Neben der Abmahngebühr von relativ niedrigen 270 Euro wird zudem die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Ferner erläutert im weiteren Verlauf einen möglichen Rechtsmissbrauch durch die versendeten Abmahnungen:

Die bloße Anzahl verschickter Abmahnungen kann demnach nicht alleine die Rechtsmissbräuchlichkeit erfüllen. Er äußert den verdacht, dass die abmahnende GmbH erst kürzlich gegründet wurde. Wenn die Zahl der Abmahnungen unverhältnismäßig zur üblichen Geschäftstätigkeit steht, kann rechtsmissbräuchliches Handeln vorliegen. Abschließend klären kann Ferner dies aber nicht. Ferner rät zudem die beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Bei Unterschrift bindet sie den Unterzeichner unter Umständen für mehrere Jahrzehnte und kann bei Wiederholung des Verstoßes eines empfindliche Vertragsstrafe nach sich ziehen.

Hintergrund Facebook-Impressum:
Die Impressumspflicht für geschäftsmäßige Webseiten-Anbieter ergibt sich aus §5 TMG. Geschäftsmäßige Telemedien-Anbieter können auch Webseiten-Betreiber sein, die bloße Werbeeinnahmen generieren. Beispielsweise Blog-Betreiber oder Review-Schreiber, die Werbebanner in ihre Web-Präsenz eingebunden haben. Das tatsächliche erwirtschaften von Gewinn oder eine Absicht ist nicht notwendig. Der Begriff der Telemedien erfasst unstrittig nach herrschender Meinung auch Auftritte auf sozialen Netzwerken, wie Facebook und Google+, aber auch Twitter und gewerbsmäßig genutzte Youtube-Kanäle fallen darunter. Wer sein privates Facebook-Profil (auch) in der Position eines Geschäftsführers nutzt, kann unter die Impressumspflicht fallen. Ein Impressum muss unter anderem (weitere Angaben in §5 I Nr.1 bis 7 TMG) Name, (Geschäfts-)Anschrift, E-Mail-Adresse/Telefonnummer, bei redaktionell gestalteten Webseiten auch die Daten der verantwortlichen Person, etwaige Registereintragungen enthalten. Betreiben Minderjährige eine Webseite, so müssen diese nicht die Namen des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) angeben.

Quelle: Aufpassen: Abmahnung wegen Facebook-Impressum kann teuer werden! > Internetrecht, Wettbewerbsrecht > abmahnung, impressum, impressumspflicht, werberecht, Wettbewerbsrecht
Weiterführender Link: Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV
 
Trotzdem finde ich es interessant, das man wegen Kleinigkeiten direkt an den Karren gefahren werden kann und sich langweilige bzw. geldgeile Anwälte einen Spaß daraus machen, Abmahnungen zu versenden.

Nur noch bekloppt unsere Gesellschaft.
 
Ist vergleichbar mit dem "Gefällt mir!"-Button; Ein Mann hat bei Facebook eine Aussage "geliked" die stark gegen seine Firma gerichtet war, in der dieser Arbeitet. Daraufhin wurde dieser Fristlos gekpndig, ist aber vor das Gericht gezogen und... hatte verloren! Denn das Gericht hat(te) entschieden das dass "Gefällt mir!" klicken genau die selbe Wirkung hat, als wenn man diesen Beitrag, Post, Bild etc. selber getätigt hat...
 
Trotzdem finde ich es interessant, das man wegen Kleinigkeiten direkt an den Karren gefahren werden kann und sich langweilige bzw. geldgeile Anwälte einen Spaß daraus machen, Abmahnungen zu versenden.

Nur noch bekloppt unsere Gesellschaft.
Jepp mittlerweile ist es leichter mit verbundenen Augen durch ein Minenfeld zu laufen. Die lauern wie die Geier auf mögliche Fehler die man vielleicht unbewußt macht
 
Hm, Fett wie die Amis sind wir fast, jetzt brauchen wir nur noch unser Rechtssystem... Moment, das haben wir auch bald geschafft.:ugly:

Mal im Ernst: Warum schaffen es Firmen nicht ihr Impressum ordentlich anzufertigen? Wie lange gibt es dafür Gesetzt? Was kostet es einen Anwalt mal drüber schauen zu lassen?
Zumal viele Firmen eigene Anwälte/Spezialverträge mit Kanzleien haben.

Das dies Parasiten anzieht war klar. Der Verlierer ist wieder der Verbraucher. Auf diesen werden die so entstandenen Kosten umgeschlagen. Auch wird bei Widerspruch kostbare Gerichtszeit verschwendet.
Jetzt würde mich nur noch interessieren was den zu beklagen ist? Die Form des Impressums? Der Inhalt?

Davon abgesehen: Diese Entwicklung von Anwälten zur "Netzpolizei" will mir nicht gefallen. War schon schlimm genug mit den geposteten Bildern, Artikelbildern in Onlineshops...
 
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