Johnny the Gamer
PCGH-Community-Veteran(in)
Heyho,
ich habe eine kleine Sache, bei der Ich mal euren Rat brauche...
Ich habe am 1.Januar 2020 einen Vollverstärker bei eBay versteigert. Dieser hat bei mir einwandfrei funkioniert, habe jeden Regler getestet, angeschlossen etc. .
Nun hat der Käufer heute (einen Monat später) gemeldet, dass er Artikel zurückgeben möchte, da wohl ein Regler nicht korrekt funktioniere.
Dies sehe ich jedoch nicht als berechtigt an und habe ihm eben auch geantwortet, dass der Verstärker vor dem Versand vollständig funktioniert hat und dass bei einem Privatkauf keine Gewährleistungsansprüche oder eine Rücknahme geltend gemacht werden können.
Wisst ihr wie die Rechtslage da aussieht ?
Mit freundlichen Grüßen,
Joe
ich habe eine kleine Sache, bei der Ich mal euren Rat brauche...
Ich habe am 1.Januar 2020 einen Vollverstärker bei eBay versteigert. Dieser hat bei mir einwandfrei funkioniert, habe jeden Regler getestet, angeschlossen etc. .
Nun hat der Käufer heute (einen Monat später) gemeldet, dass er Artikel zurückgeben möchte, da wohl ein Regler nicht korrekt funktioniere.
Dies sehe ich jedoch nicht als berechtigt an und habe ihm eben auch geantwortet, dass der Verstärker vor dem Versand vollständig funktioniert hat und dass bei einem Privatkauf keine Gewährleistungsansprüche oder eine Rücknahme geltend gemacht werden können.
Wisst ihr wie die Rechtslage da aussieht ?
Mit freundlichen Grüßen,
Joe
