EBay: BGH sieht in einem niedrigen Startpreis kein Indiz für ein Plagiat

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EBay: BGH sieht in einem niedrigen Startpreis kein Indiz für ein Plagiat

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EBay: BGH sieht in einem niedrigen Startpreis kein Indiz für ein Plagiat

Was mich jetzt in erster Linie mal interessieren würde(und in der Meldung vollkommen ignoriert wird):
War es denn ein Plagiat?
 
AW: EBay: BGH sieht in einem niedrigen Startpreis kein Indiz für ein Plagiat

Es war ein Plagiat. Die Argumentation des Händlers war: "wenn das Handy bei 1Euro startet, glaubt doch keiner, dass es ein echtes Vertu ist". Der Käufer wollte nämlich Schadenersatz in Höhe eines echten Vertu (ca. 20.000 Euro).

Das Urteil ist noch in anderer Hinsicht wichtig: es sind schon Ebay-Nutzer vom Staatsanwalt vor Gericht gezehrt worden, weil sie gestohlene Ware gekauft hatten und "hätten wissen müssen, dass das Hehlerware ist, weil es bei 1 Euro losging". Der Blödsinn sollte damit auch erledigt sein.
 
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