Diablo 3: Sind Einnahmen aus dem Online-Aktionshaus steuerpflichtig?

Hier geht es doch im weitesten Sinne um einen Tauschhandel, bei dem einer der Beiden einen geldwerten Vorteil erwirtschaftet?

Flohmarkt: Eigentum (virtueller Gegenstand) wird an einen Interessenten verkauft.

Wäre mir neu, dass Flohmarktverkäufer noch einmal Steuern auf Gewinne ihrer verkaufen Waren zahlen müssen.
 
Das Finanzamt macht es immer so wie es gerade für das Finanzamt am Besten passt.

1) Wenn man gewerblich auf dem Flohmarkt Sachen verkauft bzw. davon lebt, dann muss man das auch versteuern.
2) Wenn man vom Poker spielen lebt, dann muss man ebenfalls Steuern bezahlen obwohl Glücksspiel normal Steuerfrei ist.
3) Wenn man bei Diablo3 ab und zu was verkauft, dann ist das natürlich Steuerfrei. Wenn man es aber hauptberuflich macht, dann wird man da auch Steuern bezahlen müssen.
 
Das Finanzamt macht es immer so wie es gerade für das Finanzamt am Besten passt.

1) Wenn man gewerblich auf dem Flohmarkt Sachen verkauft bzw. davon lebt, dann muss man das auch versteuern.
2) Wenn man vom Poker spielen lebt, dann muss man ebenfalls Steuern bezahlen obwohl Glücksspiel normal Steuerfrei ist.
3) Wenn man bei Diablo3 ab und zu was verkauft, dann ist das natürlich Steuerfrei. Wenn man es aber hauptberuflich macht, dann wird man da auch Steuern bezahlen müssen.

Selbst wenn du nicht von den Verkäufen lebst und es nicht hauptberuflich machst, musst du bei einer gewissen Regelmäßigkeit Steuern an das FA abführen. Wann und wo Regelmäßigkeit beginnt ist ein anderes Thema und könnte hier unter Umständen Seiten füllen.:schief:
 
Es wird so sein wie überall: Wenn regelmäßig Umsätze erzielt werden, werden diese unabhängig von der Höhe steuerpflichtig sein. Es dürften nur gelegentliche Bagatell-Umsätze ausnahmen sein.

Alk hat natürlich auch recht, ABER: Wenn Ihr ansonsten noch andere Einnahmen habt wie z.B. Gehalt, Lohn, Ausbildungsvergütung etc.pp. werden diese Beträge zusammengerechnet und sind dann als Summe steuerpflichtig. Also können auch Einnahmen von 50€ pro Monat steuerfpflichtig sein.

Und selbst wenn man solche Höhen nicht erreicht: Zu entscheiden hat das immer noch das Finanzamt, angeben muss man es also. Und regelmäßiges Einkommen bei Verkauf von selbst "produzierten" Gütern dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit als gewerbsmäßige Aktivität zählen -> Ohne Gewerbeschein könnte es sehr schnell Ärger geben (passt schließlich nicht in die bestehenden Freiberufe), was dann auch die entsprechenden Käuferschutzverpflichtungen mit sich bringt (wird spätestens beim 14-tägigen Rückgaberecht interessant :ugly: )


wie sieht es denn mit arbeitslosen aus, die dadurch ihr geld aufbessern? :D

Als ALG-Empfänger musst du eh jeden Cent melden - und ab verdammt niedrigen Grenzen wir er dann, im Falle von ALGII, zu 80% einkassiert.


Njo, solange du das Geld einem "Bekannten" zukommen lässt (also sein Bankkonto verwendest), der halt net arbeitslos bzw /Harz4 bezieht und im anshcluß dir das Geld bar übergibt, dürfte eig. der Staat nix davon mitbekommen bzw nix damit machen glaub ich.. ich mein. is ja schließlich dein ding wo du geld herbekommst...

Wenn du dich nicht gerade strafbar machen willst, musst du das denen höchst selbst melden und wo die Freibeträge für ein selbsständiges Einkommen noch "verdammt niedrig" sind, sind die für Schenkungen nur noch lächerlich (und Anrechnung von Ausgaben ist da auch nicht mehr möglich).
 
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