Strafrechtlich wurde eine Sitzblockade früher als Nötigung betrachtet, da nach Ansicht der Rechtsprechung auch psychische Gewalt, sofern sie vom Betroffenen als körperlich empfunden wurde, unter den Begriff der Gewalt fiel. Dies wurde u.a. damit begründet, dass der Fahrer des blockierten Fahrzeugs zwar grundsätzlich trotz der Blockade weiterfahren könne, er jedoch in der Regel nicht die Verantwortung dafür übernehmen wolle, die vor ihm sitzenden Blockierer zu verletzen oder gar zu töten. Nach damaliger Sichtweise stellten die Blockierer somit zwar kein physisches, wohl aber ein psychisches Hindernis für den Fahrzeugführer dar. Daraus folgte, dass sich Sitzblockierer allein durch ihre bloße Anwesenheit der Nötigung strafbar machten
Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals Gewalt wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1995 (Az.: 1 BvR 718/89) untersagt. Die Ausweitung des Gewaltbegriffs auf psychische Gewalt verstoße nach Ansicht des Gerichts gegen das strafrechtliche Analogieverbot gem. Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes. Durch die Ausweitung des Gewaltbegriffes auf psychische "Gewalt" hätten die Strafgerichte die Wortlautgrenze des Nötigungstatbestandes überschritten und somit eine verfassungsrechtlich verbotene Analogie angestellt.[SUP][3]
[/SUP]
Dann setz Dich auf die Zufahrt. Same thing.
Die Gewalt ist schlicht, dass Du andere daran hinderst, etwas zu tun, was ihnen zusteht. Eine willentliche Blockade ist auch Gewalt.
GewaltselbstistaberkeinStraftatbestand.
Das Blockieren kann durchaus einer sein. Je nach Situation. Nötigung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch etc.
StGB schrieb:§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
StGB schrieb:§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Es fällt nicht unter Nötigung, wie das BVerfG entschieden hat, wenn man sich nicht wehrt.
Wie würdest du eine Freiheitsberaubung oder den Hausfriedensbruch begründen?
Wir hatten das Thema schon vor dreißig Seiten. Selbst Hausbesetzungen von leerstehenden Häusern sind kein Hausfriedenbruch, denn welchen Hausfrieden bricht man, wenn das Haus leer steht, weil Spekulanten sich ihrer gesetzmäßigen Verantwortung entziehen.Wie würdest du ... den Hausfriedensbruch begründen?
Ich stimme dem nicht zu. Ganz egal was ein Richter dazu sagt.
Wie immer muss man beide Seiten sehen, nicht nur die eine.
Was hat eine Meinung mit dem Einhalten von Regeln zu tun? Stimmst Du denn allem zu, was irgendein Richter urteilt?Die Einhaltung von Regeln vom Rest fordern aber sich selbst vorbehalten, sich auch schon mal ueber sie zu stellen, passt nicht zusammen, findest Du nicht?
Vorsicht, was Du anderen unterstellst. Das könnte auf Dich zurückfallen.Immerhin, Du bist ehrlich und jonglierst nicht nur mit unverstandenen Paragraphen.
Du wirst von mir kein Argument finden, wo ich nicht zumindest versuche, alle Seiten gegeneinander abzuwägen. Denn das halte ich für das allerwichtigste bei einer Diskussion, alle Seiten zu beleuchten und zu versuchen zu verstehen.Ach, jetzt doch? Ich dachte, man muesse strikt trennen? Weil sonst relativiert man doch? Macht sich "gemein"?
Dass Du noch einmal auf die rechten Deppen einhaust, ist wirklich verwunderlich. Danke!

Naturlich gab es Polizeigewalt in Hamburg – sagt dieser Polizist - VICE
Klingt auch stark nach "es war halt einfach dämlich das ganze in Hamburg zu machen und die Planung war insgesamt miserabel" wie zu erwarten![]()

Wenn ich von Polizisten s cheiße behandelt oder sogar verprügelt wurde, und dann sagt man mir, das kannst du anzeigen, und zwar bei der Polizei, dann ist das eher schwierig.

Und er hat extrem Relativiert! Muss ein Linksextremer sein!Ihhh, er hat Polizeigewalt (Jehova) erwähnt, steinigt ihn!![]()
Naturlich gab es Polizeigewalt in Hamburg – sagt dieser Polizist - VICE
Klingt auch stark nach "es war halt einfach dämlich das ganze in Hamburg zu machen und die Planung war insgesamt miserabel" wie zu erwarten![]()
Zum einen hätte man aber mit solchen Provokationen rechnen können.
Durch ihren eher konfrontativen Kurs hat die Polizei dafür gesorgt, immer mehr von den eigentlich neutralen Personen gegen sich aufzubringen.
Dieser Gipfel hat dafür gesorgt, dass Leute verstört wurden. Zum Beispiel Gewerbetreibende in den Gebieten, in denen es geknallt hat: Da sind rechtsfreie Räume entstanden, weil die Polizei nicht rechtzeitig reingegangen ist, sondern lieber abgewartet hat.
Da sehen dann Mittelständler ihr Lebenswerk in Schutt und Asche, und die fangen dann an zu zweifeln.
"...Das ist in keiner Weise eine Entschuldigung, aber möglicherweise ist es ein Erklärungsansatz...."
Das die Polizei nicht gerade dazu beigetragen hat die Provokationen nicht anzuheizen ignorierst du aber gekonnt.Und anstatt die Provokationen entschieden zu verurteilen, findet sich hier eine Rechtfertigung.
Zumindest nicht unschuldig aber das ignorierst du auch nein Gewalt gegen Polizei ist nicht in Ordnung aber als Polizei diese noch zu fördern/provozieren ist halt auch nicht gerade schlau.Die Polizei ist also selber schuld, an der Gewalt gegen Polizei? Und das von einem Polizisten? Schönes Victim-Blaming.
Nein aber die Polizei kann auch falsch reagieren das kehrst du aber auch unter den Tisch keiner will das die Polizei gar nichts macht man will aber keine Polizei die über die Stränge schlägt ist doch verständlich oder nicht?Reagiert die Polizei, ist es falsch, weil zu hart. Reagiert die Polizei nicht, dann ist es auch falsch. Was will der Mann?
Wer hat es nicht verhindert?Wer hat denn ihr Lebenswerk in Schutt und Asche gelegt? Diese Frage stellt der Polzist nicht. Warum wohl?

Stimmt böser Polizist warum sagt er nicht einfach die Gewalttäter sind an allem schuld und die Polizei macht keine FehlerAber wer natürlich das Feindbild "Polizei" pflegen will, findet hier einen super Artikel.
