Der Handel von unvollständiger Software, unvollständigen Spielen, und anderen immateriellen Gütern (z.B. virtuelles Spielgeld) ist untersagt. Dies betrifft insbesondere den Handel von
• einzelnen Keys (ebenso Volumenlizenzen) einer Software oder eines Spiels
• Software oder zum Spiel gehörender Datenträger ohne den zur Installation notwendigen Key
• Software, die in Form eines Gutscheins vorliegt oder einer anderen Ware (z.B. Grafikkarte) in Form eines Keys beigelegen hat
• installierbaren Lizenzen oder Kopien in anderer Anzahl als der Anzahl der mit diesen Lizenzen oder Kopien verkauften Datenträger (z.B. 3 PC-Versionen von Antiviren Programmen. In diesen Fällen dürfen nur alle drei Lizenzen/Kopien mit dem Datenträger verkauft werden)