Bundesgerichtshof: Preise in Newslettern sind verbindlich

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Gute Entscheidung.
Es ist wichtig das alle kosten sofort sichtbar sind und eingehalten werden und alle Werbeformen dem gleichen Recht unterliegen.
Das Gericht sieht es als gegeben an, dass die meisten Bundesbürger genug Kenntnis vom Internet haben um zu wissen,
Bezweifle ich, für die meisten ist es einfach so, weil es so ist ;)

dass manche Angebote, beispielsweise aus Übersee, langsamer sind als im Angebot beworben, sich dieser Umstand aber der Macht des Anbieters entzieht.
Wenn die eigene Internetleitung den versprochenen Durchsatz nicht bringt, ist es egal ob der Server im Provider eigenen Rechenzentrum steht oder Übersee.
 
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