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AW: [V] verschiedene Hardware

Heute sind die HDs gekommen. Als die 250er gesehen habe traute ich meinen Augen nicht. Das sind zwei der vier Strom zuführenden Pins heraus gebrochen worden und "laienhaft" wieder eingelötet worden. Die Lötstellen sind "kalt" gelötet. Der Molex Stecker passt nicht mehr richtig und zwei Stecker meines NTs passen gar nicht.

Ebenso gab es eine Gewalteinwirkung auf die Pins daneben. Die sind so verbogen das es Probleme macht den Jumper zu verändern.

Ich erwarte eine Stellungnahme deinerseits.
 

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AW: [V] verschiedene Hardware

das tut mir echt sehr leid, habe sie so von meinem kumpel bekommen und garnicht darauf geachtet, bei hatten sie ja funktioniert, auch wenn ich etwas gewallt beim anbringen des stromsteckers brauchte, ich bitte um entschuldigung, falls du sie nicht willst, kannst sie ja zurückschicken und den kaufpreis der 250er zurück bekommen
 
AW: [V] verschiedene Hardware

Die Beschädigungen an der HD sind offensichtlich und mit bloßem Auge zu erkennen und beim an oder abstecken des Molex Steckers spürt man auch das man deutlich mehr Kraft anwenden muss. Außerdem ist zu sehen das der Stecker schräg sitzt wenn er angesteckt ist.

Nun ist also dein Vorschlag das ich 4,30€ Versandkosten bezahlen soll, damit ich ca. 10€ von Dir wieder bekomme.

Da ich meine Gedanken und Gefühle zu deinem Verhalten und deinem Vorschlag nicht mit Worten des Anstands zum Ausdruck bringen kann lass ich es.

Ich bitte Dich Dein Verhalten und deinen Vorschlag nochmal zu überdenken und ggf. nochmal darüber zu schlafen. vielleicht fällt Dir noch etwas dazu ein.
 
AW: [V] verschiedene Hardware

was willst du denn von mir hören? Ich meine es hat mich nicht behindert, es ging halt bloß etwas schwerer hinein was mich überhaupt nicht störte, deswegen fande ich es nicht wichtig es zu erwähnen
 
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AW: [V] verschiedene Hardware

Es nicht nicht die Frage was ich von Dir hören will, sondern was Du machen willst. Du hast offensichtlich beschädigte Hardware verkauft und ich sehe Dich in der Verantwortung den Schaden zu beheben.

Du bist einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit mir eingegangen welcher die Lieferung von einwandfreier Ware beinhaltet. Dieser Verpflichtung bist Du bis jetzt nicht nachgekommen, denn deine Lieferung bestand aus beschädigter Ware. Wir können nun versuchen es in gegenseitigen Einvernehmen klären oder auf juristischem Weg. Wenn Du an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bist dann erwarte ich ein Angebot dazu von Dir.

Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung auf diesem Weg kommen werde ich auf die Erfüllung des Kaufvertrages, bzw. Lieferung von nicht beschädigter Ware bestehen. Ist dies nicht möglich, bist Du mir gegenüber schadensersatzpflichtig wegen Unmöglichkeit der Leistung (§§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB). Du hättest dann Schadensersatz statt der Leistung zu erbringen, müsstest mich so stellen, wie ich stünde, wenn Du ordnungsgemäß geleistet hätten. Muss ich mir den Artikel anderweitig beschaffen, hast Du die Mehrkosten (z.B. die Differenz zwischen den Kaufpreisen) zu tragen.

Eine Anfechtung kommt mangels Anfechtungsgrundes nicht in Betracht, ein Rücktrittsgrund ist ebenfalls nicht ersichtlich.
 
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