AW: [V] verschiedene Hardware
Es nicht nicht die Frage was ich von Dir hören will, sondern was Du machen willst. Du hast offensichtlich beschädigte Hardware verkauft und ich sehe Dich in der Verantwortung den Schaden zu beheben.
Du bist einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit mir eingegangen welcher die Lieferung von einwandfreier Ware beinhaltet. Dieser Verpflichtung bist Du bis jetzt nicht nachgekommen, denn deine Lieferung bestand aus beschädigter Ware. Wir können nun versuchen es in gegenseitigen Einvernehmen klären oder auf juristischem Weg. Wenn Du an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bist dann erwarte ich ein Angebot dazu von Dir.
Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung auf diesem Weg kommen werde ich auf die Erfüllung des Kaufvertrages, bzw. Lieferung von nicht beschädigter Ware bestehen. Ist dies nicht möglich, bist Du mir gegenüber schadensersatzpflichtig wegen Unmöglichkeit der Leistung (§§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB). Du hättest dann Schadensersatz statt der Leistung zu erbringen, müsstest mich so stellen, wie ich stünde, wenn Du ordnungsgemäß geleistet hätten. Muss ich mir den Artikel anderweitig beschaffen, hast Du die Mehrkosten (z.B. die Differenz zwischen den Kaufpreisen) zu tragen.
Eine Anfechtung kommt mangels Anfechtungsgrundes nicht in Betracht, ein Rücktrittsgrund ist ebenfalls nicht ersichtlich.