Aktuelle juristische Einschätzung für Nutzer von illegalen Streaming- Portalen

AW: Aktuelle juristische Einschätzung für Nutzer von illegalen Streaming- Portalen

Pewww. Danke Tobias Röttger jetzt bin ich aber beruhigt. :D
 
AW: Aktuelle juristische Einschätzung für Nutzer von illegalen Streaming- Portalen

Qualifizierte juristische Einschätzungen von einem erfahrenem Juristen sind gerade bei diesem Thema sehr wichtig und gehen oft unter. In diesem Fall handelt es sich um den Geschäftsführer einer Kanzlei für Urheber- und Medienrecht.
 
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Nein, es wurde über die Einschätzung eines Geschäftsführers einer Kanzlei für Urheber- und Medienrecht berichtet.
Das kannst du nicht einfach mit einer weniger qualifizierten Sichtweise, die sehr theoretisch ist (als ob es ein Jura Student für eine Hausarbeit geschrieben hätte), als oberflächlich beurteilen.

Interessant ist allerdings, wie das geltende Recht und dessen Auslegung aktuell in der Praxis angewendet wird. Nicht wie man es theoretisch anweden könnte, abhängig davon wie man auslegt, mit einer Quellenangabe zu einer Publikation aus dem Jahr 2010... (Urheberrecht Kommentar, Verlag C.H.Beck, München 2010, 4. überarbeitete Auflage)

Wenn der Autor des PCGH Artikels ähnliche Qualifikationen aufweisen kann, inkl. Praxiserfahrung vor Gericht bei Urheber und Medienrecht Fällen, dann würde die Sache anders aussehen.
 
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Die Einschätzung ist oberflächlich. Status und Reputation ändern nichts daran, dass jede Grundlage für die getätigten Aussagen fehlt. Gegen gegenteilige Meinungen ist ja nichts einzuwenden, aber dann muss auch eine ordentliche Argumentation folgen. Der Nachrichtenbeitrag liest sich wie abgeschrieben, weiter verwurstet und von seiner Quelle lebend. Der Inhalt hat jedoch keinen Mehrwert.

Im Übrigen hat sich seit 2010 nichts an den relevanten Gesetzen geändert. Selbst die Rechtsprechung stagniert seitdem. Ich hätte den PCGH-Artikel daher kaum verlinkt, wenn er veraltet wäre.
 
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Im Übrigen hat sich seit 2010 nichts an den relevanten Gesetzen geändert.

Wie schon geschrieben, ist für die meisten Menschen relevant wie in der Praxis mit diesem Thema umgegangen wird.
Zwischen (unterschiedlich auslegbaren) Gesetzen und wie diese zum jetztigem Zeitpunkt angewendet werden, kann eine große Lücke bestehen. Die Äußerung der Kanzlei bzw. des Anwaltes spiegelt die Praxis korrekt wieder bzw. ich kenne dazu keinen widersprüchigen Fall. Auch das kein öffenltiches Interesse besteht entsprechende Fälle zu verfolgen ist korrekt und genau hier ist es egal, ob es theoretisch Gesetzgebungen gibt die man nutzen könnte, um User von illegalen Streams zu verfolgen.

Den PCGH Artikel würde die Masse nichteinmal durchlesen. Die Leute wollen wissen ob sie ohne große Gefahr illegale Streams konsumieren können. Und der aktuelle Stand ist, dass sie es können. Eine Bestätigung dafür gibt es von mehreren Kanzleien die sich auf Urheberrecht spezialisiert haben.

Ob in Zukunft anders damit umgegangen wird wird sich zeigen, aktuell hat man kaum was zu befürchten.
 
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