Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu AG Hamburg zum Filesharing: Deckelung auf 130 Euro - Gericht berücksichtigt noch nicht verabschiedetes Gesetz
Das Amtsgericht Hamburg (Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 - Az.: 31a C 109/13) hat einen Fall von P2P-Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich zu entscheiden gehabt. Mit Verweis auf das noch nicht verabschiedete "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", deckelte es den Streitwert auf 1.000 Euro und begrenzte damit die Rechtsanwaltsgebühren auf 130,50 Euro (netto).
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Das Amtsgericht Hamburg (Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 - Az.: 31a C 109/13) hat einen Fall von P2P-Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich zu entscheiden gehabt. Mit Verweis auf das noch nicht verabschiedete "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", deckelte es den Streitwert auf 1.000 Euro und begrenzte damit die Rechtsanwaltsgebühren auf 130,50 Euro (netto).
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