Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

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Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

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Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Also nochmal:
Wenn ich bei z.B. Saturn mir das Game kaufe und dieses aufgrund eines Sach/Rechtemangels nicht funktioniert,
dann ist doch der Verkäufer/Saturn mir direkt gegenüber zur Erfüllung verpflichtet und kann diese nicht auf Blizzard-die Entwickler-die Frau des Entwicklers die diesen genervt hat-deren Friseur,...abwälzen?
Und wenn er den Mangel nicht beheben kann,dann muss er ersetzen-oder?
 
Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Paar interessante Aspekte sind durchaus dabei. Wird langsam mal zeit dass sich der Gesetzgeber da mal was zu überlegt und Rechtssicherheit schafft!
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Also nochmal:
Wenn ich bei z.B. Saturn mir das Game kaufe und dieses aufgrund eines Sach/Rechtemangels nicht funktioniert,
dann ist doch der Verkäufer/Saturn mir direkt gegenüber zur Erfüllung verpflichtet und kann diese nicht auf Blizzard-die Entwickler-die Frau des Entwicklers die diesen genervt hat-deren Friseur,...abwälzen?
Und wenn er den Mangel nicht beheben kann,dann muss er ersetzen-oder?

Normalerweise ist es so:

- Sachmangel liegt vor
- Frist setzen gegenüber Händler zum Beheben
- Frist läuft ab
- vom Kaufvertrag zurücktreten.

In dem Fall kann der Händler gar nicht die Problematik beheben, was die Frist entbehrlich macht.

Der Händler wird sich dagegen allerdings wehren, da die mangelhafte Leistung bei einem Dritten (Blizzard) liegt. Der Händler selbst hat eigentlich seine Schuldigkeit getan. Er übereignete dir den Datenträger mit der darauf befindlichen Software. Von der Server-Problematik kann er auch gar nichts wissen.

Jetzt ist natürlich die Frage, ob das nachfolgend abgeschlossene Dauerschuldverhältnis/Dienstvertrag/Werkvertrag auch Auswirkungen auf den zuvor geschlossenen Kaufvertrag haben kann, wenn Dauerschuldverhältnis/Dienstvertrag/Werkvertrag mangelhaft ist, bzw. gestört ist. Genau diese Abhängigkeit ist strittig und noch nicht geklärt.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

also ich denke schon das ich da einen Anspruch dem Händler gegenüber habe.
Wenn ich eine Festplatte kaufe und diese kaputt ist, weil sie mit Mangel von Lieferanten des Händlers oder dem Hersteller direkt kam, ist das doch auch nicht meine Sorge wem gegenüber der Händler den Schaden gelten macht? Hier wird sich der Händler (Saturn, Media Markt & Co) doch auch dann an den Lieferanten/Hersteller wenden. Wo da nun von der Sache her der Unterschied zu einer nicht nutzbaren Software sein soll, ergründet sich mir nicht ganz.
Sicherlich gibt es noch keine feste Gesetzeslage, die sagt so und so, aber das Grundprinzip ist doch sehr wohl bekannt bei unbrauchbarer Ware... Was soll da nun anders bei Software sein. :huh:
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Ein sehr guter und informativer Kommentar.:daumen:
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Wenn ich eine Festplatte kaufe und diese kaputt ist, weil sie mit Mangel von Lieferanten des Händlers oder dem Hersteller direkt kam, ist das doch auch nicht meine Sorge wem gegenüber der Händler den Schaden gelten macht? Hier wird sich der Händler (Saturn, Media Markt & Co) doch auch dann an den Lieferanten/Hersteller wenden. Wo da nun von der Sache her der Unterschied zu einer nicht nutzbaren Software sein soll, ergründet sich mir nicht ganz.

Die Software ist keine Sache (urheberrechtliches Nutzungsrecht). Der Account ist keine Sache (dessen Rechtsnatur ist strittig). Daher sind Festplatten und Accounts/Lizenzrechte nicht vergleichbar. Es sind schlichtweg vollkommen andere Rechtsnormen anwendbar. Dadurch kommst du im Ergebnis auch zu anderen Rechtsfolgen.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Wenn tatsächlich zwischen Nutzer und Blizzard ein Vertrag (Dienst-/Werkvertrag) über die Nutzung des Battlenets zustande kommt, dann kann man tatsächlich daran denken u.U. vertragliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In dem Fall muss aber nicht der Nutzer das Verschulden beweisen. Dieses wird gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet. Vielmehr müsste sich Blizzard dann entlasten. Das Problem wird aber sein, ob der Nutzer tatsächlich einen Schaden davonträgt, nur weil er sich nicht einloggen kann. Schwer zu sagen.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

man könnte aber auch einfach nicht kaufen wenn man nicht lernt dass es anfangs immer etwas schwer ist zu spielen, war so, ist so, wird so bleiben... gekauft wird es dennoch :schief:
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

man könnte aber auch einfach nicht kaufen wenn man nicht lernt dass es anfangs immer etwas schwer ist zu spielen, war so, ist so, wird so bleiben... gekauft wird es dennoch :schief:

Nur daß in diesem Fall die Community dort schon einbrechen müsste, um etwas zu bewirken.... Bei Gothic 3 konnten etliche Leuts eben die bugs rausfischen. Wie angelt man einen dermassen grossen Fisch wie Blizzard? Überhaupt, Diablo 3 ist wohl jetzt der Bug schlecht hin und das blöde daran: kein Patch wird den beheben!
Also nicht nur, daß das Spiel zu einfach simpelst aufgebaut ist, hätten die den normal Modus doch ne Ecke schwieriger gestaltet, sowie die Lvls etwas ausgeweitet, nein man kann es nicht mal ansatzweise richtig spielen, wenn die Server mal wider ihre Tage haben..... Bei anderen Spielen können sich wenigstens einige noch freuen, daß derren System eben einen bestimmten bug nicht hervorruft.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Das Problem ist wohl wirklich die Frage, was man eigentlich kauft, wenn man sich Diablo oder ein beliebiges anderes Spiel kauft. Kann man das so sehen, dass mit dem Erwerb des Spiels sozusagen das Recht erworben wird mit Blizzard ein Vertragsverhältnis zur Nutzung des Spieleaccounts einzugehen? Sprich wenn Blizzard seine Pflichten dabei nicht erfüllt, wie es mit dem Fehler 37 ja der Fall ist, hat das erst einmal nichts mit dem Kaufvertrag zwischen Käufer und dem Händler zu tun, und damit besteht auch keine Chance auf Geld zurück.
Das gleiche Spiel ist es ja auch bei jedem anderen Programm/Spiel. Verkauft der Händler tatsächlich das komplette Produkt inklusiver der beworbenen Funktionen und muss dann dafür gerade stehen, wenn diese aufgrund von Bugs nicht nutzbar sind, oder verkauft er nur die Schachtel und Datenträger sowie eben ein dem oben angesprochenen ähnliches Recht.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Aber wo hört denn da die Plicht des Verkäufer oder des Herstellers auf?
Kann denn der Hersteller alles was er will,egal ob es benutzbar oder nicht ist in die Packung legen und dieses dann verkaufen?
Kommt mir mittlerweile so vor.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Störung des Werk-/Dienstvertrags mit Blizzard auf Grundlage des §313 BGB Auswirkungen auf den Kaufvertrag mit dem Händler haben kann.

Das ist aber graue Theorie.
 
Pravasi schrieb:
Aber wo hört denn da die Plicht des Verkäufer oder des Herstellers auf?
Kann denn der Hersteller alles was er will,egal ob es benutzbar oder nicht ist in die Packung legen und dieses dann verkaufen?
Kommt mir mittlerweile so vor.

kann er sicherlich nicht! bisher hat aber keine wirklich ernste schritte unternommen. entweder zu faul, zu blöd. nicht rechtsschutz versichert oder sich damit abgefunden, das geld für ein produkt bezahlt zu haben welche beim verbraucher als beta ankommt...
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Wieso ist für ein SinglePlayer-Spiel ein permanente Verbindung zu den Servern notwendig?
Das macht keinen Sinn. Und führt zu solchen Problemen, so dass die Leute nicht spielen können.
Das sollte uns allen Mahnmal dafür dienen solche Spiele nicht zu kaufen. Boykottiert sowas.
Ich habe mir das Spiel jedenfalls nicht gekauft. Sowas braucht kein Mensch.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Nur daß in diesem Fall die Community dort schon einbrechen müsste, um etwas zu bewirken.... Bei Gothic 3 konnten etliche Leuts eben die bugs rausfischen. Wie angelt man einen dermassen grossen Fisch wie Blizzard? Überhaupt, Diablo 3 ist wohl jetzt der Bug schlecht hin und das blöde daran: kein Patch wird den beheben!
Also nicht nur, daß das Spiel zu einfach simpelst aufgebaut ist, hätten die den normal Modus doch ne Ecke schwieriger gestaltet, sowie die Lvls etwas ausgeweitet, nein man kann es nicht mal ansatzweise richtig spielen, wenn die Server mal wider ihre Tage haben..... Bei anderen Spielen können sich wenigstens einige noch freuen, daß derren System eben einen bestimmten bug nicht hervorruft.


das ist der Hype, inzwischen ist eben Blizzard nicht mehr Blizzard, es ist Activision Blizzard. Einfach nicht direkt kaufen und Verkaufsrekorde produzieren, solange aber jedes COD Rekorde bricht und die Blizz-Titel schon 6 Monate vor Release Bestellrekorde aufstellen....
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

warum wird da soviel diskutiert? man kauft sich ein spiel (wie genau geartet dieser kauf is, is schlussendlich doch völlig latte) und kann es nicht nutzen. punkt. ich geb denen doch ned geld, weil ich zuviel davon hab un die jungs monate/jahrelang lieber den dackeligen hundeblick vorm spiegel geübt ham statt mal was gescheites zu programmieren. also hier gehts wo los? leistung oder geld zurück - ganz simple geschichte.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

also hier gehts wo los? leistung oder geld zurück - ganz simple geschichte.
Wohl den Artikel nicht gelesen? :schief: Sobald du das Spiel ausgepackt hast, hast du nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland so gut wie keine Chance, irgendwelches Geld wieder zu bekommen. Auch wenn die Server z.B. wochenlang gar nicht erreichbar wären.
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

das ist der Hype, inzwischen ist eben Blizzard nicht mehr Blizzard, es ist Activision Blizzard. Einfach nicht direkt kaufen und Verkaufsrekorde produzieren, solange aber jedes COD Rekorde bricht und die Blizz-Titel schon 6 Monate vor Release Bestellrekorde aufstellen....

Du weißt schon das Blizzard und Activision Blizzard nichts was Spieleentwicklung angeht miteinander zu tun haben, oder ?...


Ansonsten heulen viele viel zu viel rum. Nochnie ein MMO direkt nach Realease gespielt, hm ?
Schlimm mit den Leuten heutzutage, nur rumheulen, keine Geduld -_-
 
AW: Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können

Wohl den Artikel nicht gelesen? :schief: Sobald du das Spiel ausgepackt hast, hast du nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland so gut wie keine Chance, irgendwelches Geld wieder zu bekommen. Auch wenn die Server z.B. wochenlang gar nicht erreichbar wären.
das vllt das gesetz einfach ******** is is keine idee oder? lol hätte hittler damals ins gesetz geschrieben, dass juden "quälen" ok is, wäre er heute noch ein gemachter und ehrbarer mann oder wie? gibt genug geschichtliche dinge die belegen, das ned alles gold is, was ein hoher herr im amt als glänzend bezeichnet.

für meine simplen begriffe von geld gegen leistung is es nunmal so, das ich mir ein spiel kaufe, um es uneingeschränkt nutzen zu können. genauso wie ich mir nen esstisch ned kaufe, um ihn unter die decke schrauben zu müssen, wo ich nix mit anfangen kann. und wer agb's oder eulas oder wie auch immer verzapft, die solche untaten auch noch billigen, der gehört halt bestraft wegen betrug oder was weis ich. ich hab d3 ned gekauft, aber wenn das so weiter geht, kann man garnix mehr kaufen. is das der sinn der sache?

neben mir liegt grad nen open gl buch und die tableiste spricht ne ähnliche sprache. man fühlt sich schon gezwungen, selber spiele zu bauen, um noch in deren genuss kommen zu können *lol*
 
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